Freigaben im LAN

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
xChristianx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Freigaben im LAN

Ich habe eine frage die mich schwer Bewegt ich bitte um eure Hilfe.

In einen privaten Netzwerk (LAN) in einer Klinik sind Freigaben aufgetaucht unter andrem mit Bildern von einer Person, ich habe mir die Inhalte der Freigaben angesehen und habe die betreffende Person angesprochen und mit ihr zusammen den Mangel abgestellte. Ich habe werden Dateien kopiert noch andren davon berichtet.

Jetzt möchte die betroffene Person bei der Polizei anzeigen, da sie der Meinung ist, das ich auf ihren Freigaben nichts zu suchen hätte.

Meine Frage ist was mir zur lasst gelegt werden kann und ob es überhaupt eine Straftat darstellt.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Das kommt drauf an.
Wenn es FREIgaben waren, die im internen Netz, auf welches legitim (ohne sich einzuhacken usw) zugegriffen wurde, ist dieses weder eine Straftat, noch ein sonstiger Rechtsverstoss.

Vielmehr sind zumindest Unterlassungsansprüche gegen die Person zu richten, die diese Daten (zumindest fahrlässig) anbot und somit ggf. Urheber-, Persönslichkeits- und Datenschutzrechte verletzte.

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#2
 Von 
xChristianx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort, es erleichtet mich, dass ich nichts zu erwarten habe, aber du bist dir sicher?

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Danke für deine Antwort, es erleichtet mich, dass ich nichts zu erwarten habe, aber du bist dir sicher?


Wenn du uns nichts verheimlicht hast, ja.

Wenn jemand etwas in einem Netzwerk freigibt, muss er damit rechnen, dass die Personen in dem Netzwerk darauf zugreifen.
Wenn er damit Rechte anderen verletzt, muss er mit Ansprüchen wie Unterlassung und evtl. Schadensersatz gegen sich rechnen.

Wenn ich mein Online-Foto-Album ins Netz stelle, muss ich damit rechnen, dass andere darauf zugreifen. Selbst dann, wenn ich es nur ausversehen öffentlich machte...das ist meinen Fahrlässigkeit.
Anders wäre es, wenn ich es mit einem Passwort sichere und jemand hackt sich ein, dann würde die Person sich natürlich strafbar machen.

Mit welchem Vorwurf möchte denn die andere Person zur Polizei gehen? "Angucken der von ihm zugänglich gemachten Bilder"?

-- Editiert am 09.04.2010 00:16

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

In Frage käme theoretisch "Ausspähen von Daten". Da es aber eine Freigabe ist, sind die Daten allgemein in Zugriff gewesen und das trifft somit nicht zu. Ferner wurde der Betroffene informiert - also keine "geheime Operation".

Wenn es private Bilder/Inhalte waren, dann hat der Betroffene eher Probleme, da die kaum etwas auf einem Klinikrechner zu suchen haben.

Moralisch, aber nicht strafrechtlich fraglich ist lediglich falls man auf einen share auf einem "persönlich zugeordneten PC", also nicht zufällig auf einem Server auf die Freigabe gestossen ist.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#5
 Von 
xChristianx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich würde gern noch wissen wer hat überhaupt die Verantwortung in solch einem Netzwerk hat? Muss es einen IT-Sicherheitsberater geben, übernimmt die Geschäftsleitung die Haftung, da durch die Freigaben auch Programme und andre Dokumente zu sehen und zu kopieren gab.

Ich bin legitim gegen Bezahlung in diesem Netzwerk und dieses Netzwerk stellt hat eine Internetverbindung. Ist die Klinik gleichzeitig als Internetserverprovider zu sehen und gibt es da nicht Auflagen und Richtlinien?

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#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Grundsätzlich gilt in der IT Geschäftsführerhaftung.
Natürlich ist der nicht für dämliche/fahrlässige Shares von Patienten o.a. Personen verantwortlich, sondern nur für seinen Verantwortungsbereich. Dabei reichen auch Verfahrensanweisungen aus. Wenn ein MA dagegen vorsätzlich verstösst, dann ist er selbst verantwortlich. Die Personalstruktur (Sicherheitsberater) ist nicht vorgeschrieben. In kleineren Unternehmen ist für die Netzwerkinfrastruktur der Administrator zuständig, aber auch nur für die Klinik-/Firmenrechner.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#7
 Von 
xChristianx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber in der Klinik gibt es verschiedene EDV System die unter anderem Besondere Personaldaten beinhalten wie zum Beispiel Patenten Diagnosen die digital Verwaltet und Archiviert werden, die der Ärztlichen Schweige Pflicht unterliegen, wenn Patenten durch Unwissenheit (grob fahrlässig) Vieren oder Trojaner in Netzwerk bringen, hafte für den Verlust der Daten die Geschäftsführung oder der Patent? Muss es nicht ein IT oder Datenschutz Konzept geben?

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#8
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Worauf willst du denn raus?
Es gelten díe Regeln des BGB und best practise. Patienten ins krankenhauseigene Netz ohne Trennung zu lassen wäre allerdings höchst bedenklich.

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#9
 Von 
xChristianx
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute erfahren, das die Dame zivilrechtliche gegen mich vorgehen möchte, Sie fühlt sich in ihrer Persönlichkeit sowie ihren Grundrechten verletzt. Sie begründet es mit der aussage, das ich mir nicht ihre Bilder ansehen hätte dürfen, aber nur mit Hilfe der Bilder war es mit möglich die Person ausfindig zu machen.

Die Bilder waren unsortiert und es kamen auch Nacktbilder zum Vorschein, die wie gesagt schon seit 10 Wochen im LAN veröffentlicht waren.

Es gabt zusätzlich noch Freigaben, für eine File- Sharing system.

Kann ich zivilrechtliche Verklagt werden und wird es zu einer anzeige kommen, ab wann brauche ich einen Anwalt?

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#10
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ich habe heute erfahren, das die Dame zivilrechtliche gegen mich vorgehen möchte, Sie fühlt sich in ihrer Persönlichkeit sowie ihren Grundrechten verletzt. Sie begründet es mit der aussage, das ich mir nicht ihre Bilder ansehen hätte dürfen, aber nur mit Hilfe der Bilder war es mit möglich die Person ausfindig zu machen.


Na, dann frage die Dame mal, welche Ansprüche sie durchsetzen möchte?
Die Dame macht sich lächerlich.
Ihre Argumentation ist ungefähr so, als wenn ich sagen würde, dass ich dich belange, da du einfach meine Postings im Forum liest...

Die Dame kann einzig und alleine, sofern sie diese Bilder nicht selber freigegeben hat, gegen den Verbreiter vorgehen, bzw. den Betreiber des LANs ggf. in die Störerhaftung nehmen.
Sollte sie durch die Verbreitung dieser Ablichtungen ihre Rechten verletzt sehen, hast du dich sogar (rechtlich wie moralisch) vorbildlich verhalten, die Verantwortlichen auf diese Mißstände aufmerksam zu machen.

Sollte die Dame diese Bilder freigegeben haben kann dazu der Urheber (Fotograf) gegen sie selber Ansprüche durchsetzen und ebenso könnte evtl. von einem JuSchG-Verstoss ausgehen, wenn auch Minderjährige Zugriff auf diese Daten haben konnten diese Nackbilder als pornographisch einzustufen sein sollten.
Stammen die Freigabe nicht von der Dame, sind auch diese Ansprüche bzw. Strafanzeigen gegen den Anbieter(!) der Dateien zu richten..

quote:
Es gabt zusätzlich noch Freigaben, für eine File- Sharing system.


Ja, hier gibt es die Möglichkeit, dass diese gewollt waren, dass diese Sachen in der ganzen Welt verteilt werden, oder dass es ungewollt war.
Wenn es gewollt war, dann verstehe ich den Aufstand der Verantwortlichen nicht, wenn es ungewollt war, hättest du Lob verdient und keine (haltlosen) Drohungen, dass du auf die Sache aufmerksam machtest.
quote:


Kann ich zivilrechtliche Verklagt werden und wird es zu einer anzeige kommen, ab wann brauche ich einen Anwalt?


Anzeigen kann man jedem wegen jedem Sch....
Würde in deinem Fall schnell im Papierkorb landen, da keine Strafat vorliegt.
Man kann versuchen dich zu verklagen...sofern man sinnlos Geld versenken will.
Sobald die Dame zu einem Anwalt rennt, wird der vermutlich sie innerlich auslachen und vom Klageweg abraten.

Eine Klage wie "Hilfe ich habe Dateien ins Netz gestellt und ein anderer hat sie angesehen", würde wohl in Büchern wie diesem hier landen...




-- Editiert am 19.04.2010 17:54

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