Fremde Daten

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremde Daten

Hallo,

mir ist auf gefallen, dass ein Webseitenbetreiber meine Anschrift samt Vor und Nachname für seine Webseite als Verantwortlichen seiner Datenschutzerklärung macht. Ist das verboten? In wie fern kann ich da gegen vor gehen?

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Deine Anschrift hat die Datenschutzerklärung erstellt? :augenroll:
Wie kommen die an die Anschrift? Gibt es da Kontakte zur Firma?

Ich würde kreativ reagieren. Also beispielsweise
a) Rechnung stellen ... für die Datenschutzerklärung bzw. für die "Mietadresse"
b) Anfrage an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens stellen

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, hatte mich verschrieben, sorry..

Bei jeder Datenschutzerklärung steht ja eine Verantwortliche Person etc. dort. Da hat der gute einfach meine Kontaktdaten hingeschrieben :grins:

Nein, es handelt sich um einen Mitbewerber. Der dachte sich einfach mal, dass er mich da eintragen muss.

-- Editiert von JuraMarco am 03.05.2019 19:54

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da gibt es versch. Möglichkeiten. Wie erwähnt - probier es lustig-sarkastisch per Brief mit Terminsetzung.

Dann kann man immer noch die Keule rausholen mit Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes, Abmahnung, Schadensersatz (100€/bearbeitete Anfrage o.ä.).

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Joa, haha das mach ich :grins:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von JuraMarco):
dass ein Webseitenbetreiber meine Anschrift samt Vor und Nachname für seine Webseite als Verantwortlichen seiner Datenschutzerklärung macht. Ist das verboten?

Nö. Passiert tausendfach, das ein externer Datenschutzbeauftragter genannt wird.



Zitat (von Mr.Cool):
Rechnung stellen ... für die Datenschutzerklärung

Aber nur wenn man als entsprechend befugte Person (z.B Rechtsanwalt) das auch dürfte - sonst wäre das keine gute Idee.



Zitat (von JuraMarco):
Nein, es handelt sich um einen Mitbewerber.

Naja, dann würde sich eine Unterlassungsklage geradezu aufdrängen.

Andererseits könnte man auch warten bis jemand eine Anfrage stellt und dann antworten, das man keine seiner Anfragen beantworten kann, will und wird.
Die Folgen badet dann nämlich der Mitbewerber aus ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kleine gedankliche Ergänzung. Das sieht dann ja eher nach einem Copy&Paste-Fehler aus. Das heißt: Der hat womöglich noch deutlich mehr kopiert als nur die Adresse. Womöglich hat er auch Design kopiert/ AGB usw.? Das dürfte aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehr teuer werden, vor allem, wenn du das ganze hast professionell erstellen lassen von einem Anwalt o.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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