GMX TOP-Mail Account aus dem Jahre 2007 hat Unterschrift nicht anerkannt und stellen Forderung?

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
GMX TOP-Mail Account aus dem Jahre 2007 hat Unterschrift nicht anerkannt und stellen Forderung?

Hallo zusammen,

in meiner Jungen Erwachsenheit (~10 Jahren) bin ich wohl mit meiner Bankverbindung im „WWW" nicht so pfleglich umgegangen. Ich kann mich schon kaum mehr daran erinnern, aber wenn ich drüber nachdenke war da mal was mit einem GMX Premium Account. Diesen Zugang hat sich GMX oder wer auch immer dahinter steht mit ~30€ im halben Jahr sehr gut bezahlen lassen. Diesen hatte ich damals per Fax im Jahre 2008 gekündigt, dies kann ich mit einem Sendebericht auf dem Empfänger, Datum etc. hinterlegt sind bestätigen. Was ich natürlich gesendet hatte, ist darin nicht dokumentiert. Das gesendete Schreiben befindet sich jedoch auch noch in meinen Unterlagen, welches meiner Meinung korrekt ist.
Nun ich wohne nicht mehr dauerhaft an der damals hinterlegten Adresse (Elternhaus), beruflich bin ich 250 Kilometer entfernt tätig. Da mein beruflicher momentaner Standort nicht auf Lebenszeit sein wird, ist dies allerdings noch immer mein Erstwohnsitz. Normalerweise bin ich regelmäßig auch dort und kann die Post die dorthin gesendet wird bearbeiten. Andernfalls erlaube ich meinem noch dort wohnhaften Vater, dass er die Post für mich öffnet und mir gegeben falls zusendet.
Anders war es jetzt, ich habe Ende August ein Schreiben von GMX bekommen, welches mein Vater als Werbung eingestuft hat und nicht geöffnet hat. Dieses Schreiben habe ich letztes Wochenende selbst geöffnet und es weist auf eine nicht mögliche Abbuchung von meinem Bankkonto hin. Ok, ich habe deswegen dann bei der hinterlegten Nummer (GMX) angerufen und gefragt um was es sich handelt. Sie erklärten mir dann, dass es sich dabei um den bestehenden Top-Mail Account aus 2007 handelt.
Dieser sei noch immer aktiv und sie konnten vom hinterlegten Bankkonto nicht mehr abbuchen. Ich hab dann gesagt, dass ich den Tarif schon im Jahr 2008 gekündigt habe. Der Mitarbeiter meinte nach einer Recherche in seinem System, dass damals die Unterschrift gefehlt habe oder diese nicht anerkannt wurde.
Ok, dann habe ich mit dem Mitarbeiter diskutiert und es kam raus das der Vertrag die letzten 10 Jahre jedes halbe Jahr mit ~30€ abgebucht wurde. Das Konto von dem abgebucht wurde, war ein Konto, welches bei mir ab 2008 auf dem Abstellgleis war und nur noch aufgrund der kostenlosen Kontoführung aktiv war. Damals hat man es nicht gleich geschlossen da es sowieso kostenfrei war und man sagte, sollte man mal ein Kredit benötigen, bekommt man als langjähriger Kunde bessere Konditionen. Anfang 2018 war dann aber Schluss mit der kostenlosen Kontoführung und ich habe das Konto aufgelöst.
Am Telefon hab ich dann versucht, die langjährige Abbuchung streitig zu machen und das sie da nochmal prüfen. Aber da hat der Mitarbeiter dann an ihre postalische Adresse verwiesen, ich solle mich da melden.
Ok, soweit so gut, ich habe dann folgendes schreiben aufgesetzt, welches ich gestern dann bei der Post abgeben wollte:
http://www.bilder-hochladen.net/i/2yxl-7v-0559.jpg

Kurz bevor ich es abgeben wollte, hat mein Vater sich dann bei mir gemeldet und mir folgende förmliche Zustellung digital zukommen lassen:
http://www.bilder-hochladen.net/i/2yxl-7u-0766.jpg
http://www.bilder-hochladen.net/i/2yxl-7t-8fc8.jpg
http://www.bilder-hochladen.net/i/2yxl-7s-71fd.jpg

Da ich jetzt nicht recht weiß wie ich handeln soll frage ich euch, was wohl der Beste weg jetzt ist?
In keinem Fall will ich die Forderung der fast 200€ begleichen. Noch besser wäre es wenn ich die Abbuchungen der vergangenen Jahre streitig machen könnte und zurückfordern könnte.
Wie könnte ich das am Besten angehen? Wie sieht es eigentlich rechtlich aus?

PS: Eine Rechtschutzversicherung habe ich nur für Verkehr und Arbeit. Das Schreiben habe ich jetzt mal noch nicht versendet, nicht das mir das irgendwo zum Nachteil wird.

Grüße und Danke für antworten.


-- Editiert von Helene84 am 08.11.2018 12:01

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wie schauts aus mit der Nutzung von Top-Mail in den vergangenen Jahren, könnte man daraus einen Strick drehen?
Abbuchungen von vor 2015 kann man abhaken, sind verjährt.

Würde vollständig widersprechen, nicht weiter begründen und mit Einschreiben zum Amtsgericht schicken. Zwischenzeitlich den Datenschutzbeauftragten auffordern sämtliche vorhandene Daten zur Person innerhalb von 14 Tagen zukommen zu lassen. Dann ist im besten Fall das Kündigungsschreiben dabei.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Helene84):
Da ich jetzt nicht recht weiß wie ich handeln soll frage ich euch, was wohl der Beste weg jetzt ist?


Der erste Schritt sollte eine vollständige Faktenerfassung sein.
Dazu gehört m.E

War die Kündigung per Telefax zulässig
War das Kündigungsschreiben unterschrieben
Ist die Kündigung zugegangen (du kannst bisher nur den Versand nachweisen, nicht den Zugang).
Wurde zum richtigen Zeipunkt gekündigt - sprich keine Kündigung ins Blaue hinein
Hat GMX auf das Kü-Schreiben reagiert, falls ja, wie (ggf. Zurückweisung mit Aufforderung was zu tun).

Wenn nach der Zusammenstellung der Fakten deren Prüfung kein in Deinem Sinne eindeutiges Ergebnis bringt, solltest Du darüber sehr ernsthaft nachdenken, ob Du einen Rechtsstreit führen willst. Denn dann werden die Hürden diesen erfolgreich zu bestreiten immens hoch.

Deine ganze Argumentation stützt sich letzlich auf die Kündigung. Kann GMX glaubhaft machen, dass diese nie zugegangen ist, dass diese rechtsunwirksam war (aus welchen Gründen auch immer) stürzt dein Verteidigungskartenhaus in sich zusammen.
Gegen Dich sprichtauch, dass Du nach der bisher nur behaupteten Kündigung über sehr lange Zeit weitergezahlt hast. Das entspricht nicht der normalen Lebenserfahrung.

Was Tasti im zweiten Absatz schreibt ist zum Teil gefahrlich, zum Teil sogar Unfug.

Gefährlich weil ein nicht durchdachter Widerspruch zu erheblichen Mehrkosten führen wird, Unfug weil sich das Auskunftsrecht auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten aber nicht auf den Schriftwechsel bezieht.

Meine Einschätzung: Damit Du erfolgreich bist, müssen mehr brauchbare Fakten zur Kündigung und zu dessen Zugang bei GMX her.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Unfug weil sich das Auskunftsrecht auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten aber nicht auf den Schriftwechsel bezieht.


Weil mein nicht privater Brief, der vom Unternehmen sicherlich nicht eingescannt und verarbeitet wird, keine personenbezogenen Daten erhält oder was? Interessante Ansicht. Wenn es den gibt, muss dazu zumindest ein Eintrag vorhanden sein, auch zur Faxnummer.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13691 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es ähnlich wie Sir Berry, bisher hast du keinen Beleg für den Zugang der Kündigung.
Ergo bestand der Premium Account fortwährend (und besteht übrigens immer noch, oder hast du mittlerweile gekündigt?).

Ein Sendebericht ist schon grundsätzlich ein sehr schwacher Beleg, und wenn dann noch jahrelang weiter gezahlt wird ... was soll man da noch sagen?
GMX wird vielleicht sogar argumentieren können, dass durch die Weiterzahlung die Kündigung widerrufen wurde, oder ein erneuter Vertrag geschlossen. Aber egal, denn die müssen gar nicht argumentieren.

Zitat:
Der Mitarbeiter meinte nach einer Recherche in seinem System, dass damals die Unterschrift gefehlt habe oder diese nicht anerkannt wurde.
Wenn du das schriftlich hättest, dann könnte man darauf eventuell aufbauen.

Die Ratschläge von Tasti123 halte ich nicht für zielführend.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich denke auch, daß die Taktik der Vorschreiben am sinnvollsten ist. Was auch nicht ziehen wird ist das Argument mit dem Konto. Es ist natürlich Ihre Sache,von Sie ein Konto überwachen oder nicht. Aber wenn jemand ohne daß Sie es mitbekommen, 10 Jahre lang Abbuchungen vornehmen kann, dann ist das grob fahrlässig von Ihnen gehandelt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, also genutzt habe ich das absolut nicht.
Die Kündigung per Fax war zulässig, da gab es extra folgenden Vordruck von GMX:
https://www.bilder-hochladen.net/files/big/2yxl-7x-3685.jpg
Dies ist der Sendebericht dazu:
http://www.bilder-hochladen.net/show/b6e6407569

...warum auch immer ist die Vorwahl dort anders, eingegeben habe ich sie so aber bei bestem Fall nicht! -> denke die hatten damals eine Weiterleitung drin, welche dann meinem Faxgerät die Nummer rückübermittelt hat.

Was empfiehlt ihr mir jetzt?

Danke euch für eure Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich denke auch, daß die Taktik der Vorschreiben am sinnvollsten ist. Was auch nicht ziehen wird ist das Argument mit dem Konto. Es ist natürlich Ihre Sache,von Sie ein Konto überwachen oder nicht. Aber wenn jemand ohne daß Sie es mitbekommen, 10 Jahre lang Abbuchungen vornehmen kann, dann ist das grob fahrlässig von Ihnen gehandelt.

Was heißt vorschreiben?

PS: Das Konto hatte ich in meinem Telefonat dann verbal kündigen können..

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ok, also genutzt habe ich das absolut nicht.

Leider ist das gar nicht soo wichtig. Das Problem ist, dass du das 10 Jahre geduldet hast. Auch wenn es mal eine Kündigung gab: Wer das so lange Zeit einfach duldet, dem gehen alle Argumente aus.

Was machst du, wenn die behaupten, dass du denen nie eine Kündigung geschickt hast, sondern irgendwas anderes? Vielleicht deinen Perso zur Verifikation, nachdem dein Passwort verloren ging (Ja, das ist durchaus möglich als Anwendungsfall)? Du kannst nichts gegensetzen. Und dass du was anderes geschickt hast, ist angesichts der Zahlungen die letzten 10 Jahre sehr plausibel.

Juristisch gesehen ist es natürlich eindeutig: Kündigung ist Kündigung. Das Geld kann (bis auf verjährte Anteile) zurück gefordert werden. Insofern völlig im Recht. Die 10 Jahre brave Zahlung ist damit auch völlig egal.

Aber in der Praxis ist das leider aus meiner Sicht nicht durchsetzbar.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Helene84):
Was empfiehlt ihr mir jetzt?


Nichts anderes als vorher. Die bisherigen Fakten sind zu dünn für eine Empfehlung in der Sache.

Ich würde mit GMX klären, ob sie a) die Faxkündigung erhalten haben und b) mir erklären lassen, weshalb die Kündigung nicht wirksam war.

Geklärt wird das sonst im Prozess, wenn Du nicht anerkennst.

Zitat (von Helene84):
Das Konto hatte ich in meinem Telefonat dann verbal kündigen können..


Ob das denn wirksam ist? Ich kenne die Bedingungen nicht. ich hoffe, du bekommst eine Vertragsauflosungsbestätigung in Textform.

Ein Sendeprotokoll bestätigt Dir nicht den erforderlichen Zugang, der Zugang kann vom Empfänger qualifiziert bestritten werden.


Berry

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Helene84):
Was empfiehlt ihr mir jetzt?


Nichts anderes als vorher. Die bisherigen Fakten sind zu dünn für eine Empfehlung in der Sache.

Ich würde mit GMX klären, ob sie a) die Faxkündigung erhalten haben und b) mir erklären lassen, weshalb die Kündigung nicht wirksam war.

Geklärt wird das sonst im Prozess, wenn Du nicht anerkennst.

Zitat (von Helene84):
Das Konto hatte ich in meinem Telefonat dann verbal kündigen können..


Ob das denn wirksam ist? Ich kenne die Bedingungen nicht. ich hoffe, du bekommst eine Vertragsauflosungsbestätigung in Textform.

Ein Sendeprotokoll bestätigt Dir nicht den erforderlichen Zugang, der Zugang kann vom Empfänger qualifiziert bestritten werden.


Berry


und was ist wenn ich mein aufgesetztes schreiben doch mal an GMX sende? Vielleicht sind die nachlässig?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann sich das jemand vorstellen, das dies was bringt? oder mache ich somit alles nur noch schlimmer?
...also wenn ich das folgende Schreiben sende:
http://www.bilder-hochladen.net/i/2yxl-7v-0559.jpg

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich jetzt durch das Internet gelesen und meine dem Bescheid einfach widersprechen zu können. GMX soll noch nie einen richtigen Rechtsstreit angefangen haben. Sie sollen danach dann nur noch weitere Mahnung gesendet haben und dann aufgehört haben.

Dem zu folge werde ich das auch wohl so machen, wenn niemand einer ganz anderen Meinung ist?

Grüße & Danke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

So wie geschrieben hatte ich dem Amtsgericht Mayen einen Widerspruch gesendet. Nun ist ein neues schreiben von einer anderen Anwaltskanzlei gekommen, sogar mal handschriftlich unterschrieben.

Dieses Schreiben: http://www.bilder-hochladen.net/show/e69d492586

Naja, ich denke ich sollte auch einfach nicht drauf antworten!?
Oder was schlagt ihr vor?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Helene84):
Naja, ich denke ich sollte auch einfach nicht drauf antworten!?
Oder was schlagt ihr vor?


Kannst oder willst Du es nicht verstehen.

Die Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen, sind bei Der Vorgeschichte sehr gering.

Es liegt alleine in der Hand der Kanzlei, ob die Klage geführt wird, wenn Du auf das Schreiben nicht reagierst.

Sitz es aus und mache Dir die nächsten Jahre immer wieder Gedanken ob doch noch was kommt oder geh auf das Angebot ein.

Rechtlich verändert sich nichts.

Allerdings halte ich es für blauäugig darauf zu vertrauen, dass irgend jemand einen RA bezahlt und dann den Schwanz einzieht. Das hätte er dann auch schon ohne RA Kosten machen konnen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Allerdings halte ich es für blauäugig darauf zu vertrauen, dass irgend jemand einen RA bezahlt und dann den Schwanz einzieht

Das ist so blauäugig nicht. Wir reden hier von einem Massengeschäft, wo jetzt der erste Moment war, dass es sich überhaupt ein Anwalt angeschaut hat. Davor war das eine völlig automatisierte Maschinerie, wo maximal irgendwann mal ein nicht weiter juristisch vorgebildeter Sachbearbeiter nach irgendeinem leichten Prüfungsschema Textbausteine zusammen klickt.

Dass nun der Reflex kommt mit einem Gegenangebot, zeigt sogar, dass sich diese Anwälte wohl bei der Prüfung gar nicht so sicher sind. Denn wenn sie sich sicher wären, würden sie direkt klagen. Dann braucht es kein Gegenangebot in einer Höhe, die die Auslagen nur gerade so deckt.

Natürlich bedeutet das nicht, dass da nichts mehr nach kommt. Vielleicht entscheiden sich die Anwälte dann doch, nun das ganze einzuklagen. Und sei es als Test für noch andere ähnlich gelagerte Fälle. Ein Risiko hat die Gegenseite: Die Argumentation, dass nie gekündigt worden sei. Sollte der Richter sich auf den Sendebericht stützend darauf einlassen, dass er der Gegenseite auferlegt, das Schreiben von damals vorzulegen, haben die ein gewaltiges Problem. Selbst ein lapidares "haben wir nicht mehr" ist extrem risikoreich. Vielleicht gab es sogar irgendwann eine schriftliche Erklärung, dass die Kündigung abgelehnt werde und aus der Haltung des TE, dass er ja den Sendebericht von damals habe, schließen die Anwälte, dass das alles dann vor Gericht vorgelegt wird. Dann haben die nämlich ein gewaltiges Problem, denn dann müssen sie beweisen, dass die Kündigung schlüssig zurückgezogen wurde, was sie nicht können. Und vielleicht ist genau dieser Punkt wirklich für den Anwalt ein zu hohes Risiko und es kommt nichts mehr.

Aber auch ich halte es für gefährlich, darauf nun zu setzen. Die Entscheidung trifft der TE. Sowohl wie hoch er das Risiko einschätzt, dass es weiter geht als auch, ob er dann lieber auf das Angebot eingeht.

Ich persönlich würde die Chance nutzen, die eigene Position nochmals deutlich klar zu stellen. Und die wäre: Es wurde am XX.XX.XXXX gekündigt. Ich behalte mir vor, vor Gericht die seit damals unberechtigt erfolgten Abbuchungen zurück zu fordern. Sie können sicher sein, dass ich alle Unterlagen vorliegen habe, dem Gericht vorlegen werde und dass die Argumentation ihrer Mandantin, die Kündigung sei wegen Problemen bei der Unterschrift nicht anerkannt worden, auch von einem Gericht nicht akzeptiert wird. Ich erwarte ihre Erledigt-Erklärung, andernfalls werde ich einen Antrag auf das Streit-Verfahren mittels Anwalt prüfen."

Und dann halt schauen, ob die Anwälte dann zurückrudern.
Aber ich kann nur sagen, was ich bei so etwas tun würde.

Ein Detail ist mir allerdings noch unklar und das könnte sogar entscheidend sein: Woher stammt all das Geld für die Bezahlung all die Jahre? Du hast geschrieben, dass du das Konto stillgelegt hattest, also nicht mehr im Blick hattest, nicht mehr genutzt hattest. Waren da hunderte Euros Restguthaben, was unbemerkt weniger wurde oder war das Konto ansonsten faktisch leer, so dass es all die Jahre zu Rücklastschriften kam? Kannst du das mal prüfen?
Wenn es schon früher zu Rücklastschriften kam, liegt der Fall nochmal woanders, denn dann fällt (je nach Zeitablauf) auch das konkludente Weiterführen des Vertrages durch zehn Jahre Zahlung weg und damit haben die dann wirklich ein schwerwiegendes Problem, wenn sie klagen.

-- Editiert von mepeisen am 12.12.2018 08:45

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