Gemeinsamer Computer am Arbeitsplatz

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Gemeinsamer Computer am Arbeitsplatz

Admin: Meine Wenigkeit. Ich bin zugleich Chefin der Firma

Mitbenutzer: Mitarbeiter, die ihre eMails abrufen, im Netz mal surfen und Skype nutzen dürfen

Wenn ich als Arbeitgeber den berechtigten Verdacht habe, dass einer meiner Mitarbeiter firmeninterne Informationen ausdruckt und z.B. mit nach Hause nimmt, darf ich dann als Admin in das jeweilige Mitbenutzer-Konto nachsehen/stöbern, ohne dass mir da rechtliche Schwierigkeiten entstehen?

Meine Mitarbeiter wissen, dass ich als Admin zu jederzeit gucken kann, und sie haben von mir die Anweisung erhalten, dass sie lediglich zu den oben genannten Zwecken den Computer nutzen dürfen. Die Konten der Mitbenutzer haben keine Passwörter.

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vorsicht! Wird nur teilweise der private Gebrauch der PCs erlaubt/geduldet, dann heißt es Finger weg von dem PC und den Mails und Dateien. Dann ist die Firma im Prinzip auch Teledienstleister. :sad:

Die Palettte der relevanten Gesetze ist lang: GG, BetrVG, BGB, TK-Gesetze, etc.
Es gibt schöne Präsentationen der PWC-Anwälte dazu.

Tipp: neue Regeln in der Firma definieren mit totalem Privat-Verbot und dann ggf. in Einzelbereichen Ausnahmen (Webmail) definieren.
Was soll das eigentlich mit dem Rumschnüffeln und den "illegalen" Ausdrucken? Ohne geschützte Konten steht doch scheinbar allen zu allen Infos die Tür offen. Stören die Druckkosten oder die verletzte Vertraulichkeit?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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