Hallo 123recht Community, folgendes Problem:
Ich habe in meinem Impressum eine Anschrift, Telefonnummer UND eine E-Mail.
Bevor jetzt sich einer fragt warum ich als Gewerbe nicht ans Telefon will, ganz einfach. Mein "Gewerbe" läuft zu 100% Online ab, es ist nichts anderes als ein Youtube Kanal. Ich biete auf meiner Website keine Dienste an, aber sowohl auf Youtube als auch auf meiner Website muss man ja eine Nummer angeben.
Die Folge davon ist: Ich werde mit privater Nummer mehrmals am Tag angerufen. Da es erst vorgekommen ist, als ich ein "Kiddie", also ein unreifes Kind aus meiner Community entfernt habe (Community Forum), gehe ich zu 100% davon aus, das diese Person das macht.
- Muss ich zwingend ans Handy gehen wenn jemand über diese Nummer vorallem mit privater Nummer anruft?
- Alternativ kann jeder der es möchte auf die Mailbox sprechen (die abgehört werden würde) oder per Mail eine Nachricht schreiben.
Hat jemand ein paar Gedanken dazu die er teilen möchte? Ich wäre sehr dankbar !
Ich wünsche euch noch einen schönen Abend!
-- Editiert von nutzer_123 am 25.02.2021 20:22
(Gewerbe) Impressum: Telefonnummer, muss ich zwingend ran gehen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
meinst du anonyme Anrufe?
Anonyme anrufe würde ich ehrlich gesagt, sperren. Ich weiß zwar nicht ob es konform wäre, aber jeder hätte ja die Möglichkeit, mit einer nicht unterdrückter Nummer dich anzurufen. Wer seine Nummer unterdrückt, hätte demzufolge Pech, weil Spaßanrufe oder was auch immer, muss man sich auch nicht antun.
Ich denke, dass ein Hinweis neben der Nummer OK sein könnte.
Als Beispiel könnte man bestimmt den Hinweis angeben: "Anruf nur mit nicht unterdrückter Nummer" oder so.
Ich habe meine Rufnummer zwar auch im Impressum stehen, aber zum Glück und bestimmt auch aus Desinteresse kamen bei mir auch keine merkwürdigen Anrufe rein.
Mal schauen was einer der Experten meint...
-- Editiert von go573500-88 am 26.02.2021 01:47
Warum schreibst Du dann Deine Telefonnummer in das Impressum? Gemäß TMG ist das nicht vorgeschrieben. Vielleicht mal mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundlagen beschäftigen, bevor man ein Gewerbe betreibt.
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ZitatTelefonnummer, muss ich zwingend ran gehen? :
Nein, es ist ausreichend wenn ein AB geschaltet ist der dann unverzüglich abgehört wird.
Aber nur wenn eine Telefonnummer angegeben wurde ... und die Angabe ist keine Pflichtangabe.ZitatNein, es ist ausreichend wenn ein AB geschaltet ist der dann unverzüglich abgehört wird. :
ZitatAber nur wenn eine Telefonnummer angegeben wurde :
Vollkommen richtig.
Zitatund die Angabe ist keine Pflichtangabe. :
Korrekt, man kann auch eine der zulässigen Alternativen verwenden.
Zitat:
- Muss ich zwingend ans Handy gehen
Nein.
Man muss aber ggf. mit den Konsequenzen leben, wenn man einen wichtigen Anruf verpasst. Wobei wichtige Dinge - also solche mit Fristsetzungen - nie über Telefon gemacht werden, sondern immer in einer Form, in der sie man irgendwie auch dokumentieren kann.
ZitatWarum schreibst Du dann Deine Telefonnummer in das Impressum? Gemäß TMG ist das nicht vorgeschrieben. Vielleicht mal mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundlagen beschäftigen, bevor man ein Gewerbe betreibt. :
Das TMG schreibt vor:
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
"Unmittelbare Kommunikation" ist eigentlich nur Telefon oder Chat. Die Formulierung "einschließlich der elektronischen Post" (also: E-Mail) impliziert, daß es noch weitere Möglichkeiten der "unmittelbaren Kommunikation" geben muss, und da bleibt aller Logik nach nur das Telefon.
Richtig ist aber, daß diese Formulierung genauso gesetzgeberisch-handwerklicher Pfusch ist wie vieles, das in den letzten Jahren formuliert wurde, weil genaue Definitionen im Gesetz fehlen.
Aller Logik nach könnte aber selbst eine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer (die in sich wiederum damit kollidiert, daß niemand einen Telefonanschluss haben muss) nicht bewirken, daß dort jemand 24 Stunden täglich erreichbar sein muss. Das ist ja nicht mal in großen Verlagshäusern so.
ZitatWobei wichtige Dinge - also solche mit Fristsetzungen - nie über Telefon gemacht werden, :
Naja, gefühlt 99% der Fragesteller die hier aufschlagen mache das genau so ...
Zitatund da bleibt aller Logik nach nur das Telefon. :
Nicht nach der Logik des EUGH und des BGH, da könnte diese auch durch eine „elektronische Anfragemaske" ersetzt werden, durch Call-Back-Funktionen oder andere effiziente Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Zitatdie in sich wiederum damit kollidiert, daß niemand einen Telefonanschluss haben muss :
Es gab wohl schon Gerichte die einen Telefonanschluss bei Unternehmen als üblich ansehen.
Zitatdaß dort jemand 24 Stunden täglich erreichbar sein muss. :
auch da zeigt sich wieder der Wahnsinn der Juristen.
Ein solches Kontaktformular ist gilt nur dann als ausreichend, wenn der Unternehmer die Anfrage des Kunden innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantworten kann. Ist ihm dies nicht möglich, ist auch weiterhin die Angabe einer Telefonnummer zur schnellen Kontaktaufnahme für den Dienstanbieter Pflicht. Wo diese 30 bis 60 Minuten dann wieder nicht gelten, sondern die "üblichen" Bürozeiten.
Vielleicht vor zwanzig Jahren mal. Heute gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten, die auch rechtlichen Bestand haben (siehe auch EuGH, C-298/07).Zitat"Unmittelbare Kommunikation" ist eigentlich nur Telefon oder Chat. :
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