Gewerbeschein - kontra - Hobby

19. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewerbeschein - kontra - Hobby

Hallo. Angenommen folgender Fall. Betreiber (A) betreibt eine reine Hobby Seite (mit Impressum) allerdings ohne Gewerbeschein. (A) verkauft nichts, schaltet keine Werbung auf seiner Seite sondern zeigt "Fiktiv - seine CD Sammlung". Nun möchte (A) sein Angebot erweitern und mit Sammlern in Kontakt kommen. Er gründet einen Kleinanzeigen Markt (ähnliche Ebay Kleinanzeigen) und Menschen können dort Waren anbieten, natürlich auch gegen Geld. (A) erhebt dafür keinerlei Gebühren, sprich (A) stellt nur die Plattform auf der Leute Sachen anbieten können. Muss (A) nun ein Gewerbe anmelden und lediglich mit 0,00 Euro angeben oder kann (A) sagen - ich biete eine kostenfreie Plattform ohne Verkaufsgebühren und stelle selbst nur Tauschobjekte ein. Was würde eher zutreffen?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ohne Gewinnerzielungsabsicht liegt kein Gewerbe vor.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Dennoch kann gewerbliches oder zumindest geschäftsmäßiges Handeln i.S.d. UWG/BGB vorliegen, auch wenn nicht alle drei Kriterien (Kaufen um zu verkaufen, Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit) vorliegen.

Das könnte relevant werden, wenn Mitglieder der Plattform (oder Anbieter anderer solcher Plattformen) Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.684 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen