Hallo. Angenommen folgender Fall. Betreiber (A) betreibt eine reine Hobby Seite (mit Impressum) allerdings ohne Gewerbeschein. (A) verkauft nichts, schaltet keine Werbung auf seiner Seite sondern zeigt "Fiktiv - seine CD Sammlung". Nun möchte (A) sein Angebot erweitern und mit Sammlern in Kontakt kommen. Er gründet einen Kleinanzeigen Markt (ähnliche Ebay Kleinanzeigen) und Menschen können dort Waren anbieten, natürlich auch gegen Geld. (A) erhebt dafür keinerlei Gebühren, sprich (A) stellt nur die Plattform auf der Leute Sachen anbieten können. Muss (A) nun ein Gewerbe anmelden und lediglich mit 0,00 Euro angeben oder kann (A) sagen - ich biete eine kostenfreie Plattform ohne Verkaufsgebühren und stelle selbst nur Tauschobjekte ein. Was würde eher zutreffen?
Gewerbeschein - kontra - Hobby
19. September 2013
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Frage vom 19. September 2013 | 18:59
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewerbeschein - kontra - Hobby
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 20. September 2013 | 08:23
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Hallo,
ohne Gewinnerzielungsabsicht liegt kein Gewerbe vor.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
#2
Antwort vom 20. September 2013 | 12:37
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
Dennoch kann gewerbliches oder zumindest geschäftsmäßiges Handeln i.S.d. UWG/BGB vorliegen, auch wenn nicht alle drei Kriterien (Kaufen um zu verkaufen, Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit) vorliegen.
Das könnte relevant werden, wenn Mitglieder der Plattform (oder Anbieter anderer solcher Plattformen) Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen.
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