Google dorking

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Arima362
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Google dorking

Hallo allerseits, ich glaube ich habe eine riesen Dummheit begangen, irgendwie habe ich mit dem Gedanken gespielt Hacker zu werden und bin unweigerlich auf die Google dorks gestoßen, ich habe wohl einen erweiterten dork benutzt, der darauf ausgelegt ist Schwachstellen in Seiten zu finden, weil das irgendwie das einzige war, dass ich verstanden habe. Daher hoffe ich, dass ich zu dumm bin um mich da strafbar zu machen und immerhin hat Google eine Meldung ausgespuckt, dass ungewöhnlicher Datenverkehr festgestellt wurde und ich müsse ein Captcha lösen, das bestätigt, dass ich kein Roboter bin. Ich kam ja noch nicht mal dazu, dass Google mir irgendwelche Seitenvorschläge gezeigt hat, sondern es wurde direkt blockiert.

Auf manchen Seiten steht,dass aber das bloße Anschauen noch nicht im strafbaren Bereich ist, dazu kam es
auch nicht, kann man mir dann aber unterstellen ich hatte eine böse Absicht außer Neugier und Wissensdrang? Eine andere Seite diesbezüglich, auf der ich mich schlau machen wollte, nachdem es passiert ist, bezieht andere
Stellung bezüglich der dorks, nämlich dass man sich mit den erweiterten Dorks ganz schön schnell im strafbaren Bereich begibt, wenn man zu dämlich ist, es zu kapieren. Ich hoffe jetzt mal inständig, dass ich meiner Leseschwäche unterliege und das nicht wahr ist. Hier ist jedenfalls die Seite dazu...
xxxxx

-- Editiert von Arima362 am 01.07.2018 13:20

-- Editiert von Arima362 am 01.07.2018 13:20

-- Editiert von Moderator am 02.07.2018 10:54

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Arima362):
nämlich dass man sich mit den erweiterten Dorks ganz schön schnell im strafbaren Bereich begibt, wenn man zu dämlich ist, es zu kapieren.

Richtig.

Denn im Strafrecht schützt weder Unwissenheit vor Strafe, noch schützt einen Dummheit vor Strafe.
Sonst wären die Täter ja alle ganz schnell wieder frei.

Auch Erfolglosigkeit schützt nicht. Also ein "ich habs versucht aber es hat nicht geklappt" hilft auch nicht weiter.



Zitat (von Arima362):
irgendwie habe ich mit dem Gedanken gespielt Hacker zu werden

Welce Art denn? "Bößer" Hacker oder "guter" Hacker?
Erteres wäre strafbar, letzteres nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Arima362
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Arima362):
nämlich dass man sich mit den erweiterten Dorks ganz schön schnell im strafbaren Bereich begibt, wenn man zu dämlich ist, es zu kapieren.

Richtig.

Denn im Strafrecht schützt weder Unwissenheit vor Strafe, noch schützt einen Dummheit vor Strafe.
Sonst wären die Täter ja alle ganz schnell wieder frei.

Auch Erfolglosigkeit schützt nicht. Also ein "ich habs versucht aber es hat nicht geklappt" hilft auch nicht weiter.



Zitat (von Arima362):
irgendwie habe ich mit dem Gedanken gespielt Hacker zu werden

Welce Art denn? "Bößer" Hacker oder "guter" Hacker?
Erteres wäre strafbar, letzteres nicht.


Ich muss ehrlich sagen, dass ich die Frage mir noch nicht gestellt habe, zumal es mir vorranging um neues Wissen und Kompetenz geht, weil die Serie, die sich damit befasst, welche ich bisweilen auch nicht verstehe, mir aber gefällt, einen Zwiespalt in mir auslöst, ob ich mir doch nicht lieber ein anderes Hobby aneigne. Es ist aus einer Laune heraus entstanden, weil ich zögere die Serie zu verfolgen, da sie mir schlichtweg unverständlich ist. Ich wollte nur herausfinden, ob man mit dem Befehl mehr zu einem Nutzernamen im Internet rausfindet...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arima362
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Arima362):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Arima362):
nämlich dass man sich mit den erweiterten Dorks ganz schön schnell im strafbaren Bereich begibt, wenn man zu dämlich ist, es zu kapieren.

Richtig.

Denn im Strafrecht schützt weder Unwissenheit vor Strafe, noch schützt einen Dummheit vor Strafe.
Sonst wären die Täter ja alle ganz schnell wieder frei.

Auch Erfolglosigkeit schützt nicht. Also ein "ich habs versucht aber es hat nicht geklappt" hilft auch nicht weiter.



Zitat (von Arima362):
irgendwie habe ich mit dem Gedanken gespielt Hacker zu werden

Welce Art denn? "Bößer" Hacker oder "guter" Hacker?
Erteres wäre strafbar, letzteres nicht.


Ich muss ehrlich sagen, dass ich die Frage mir noch nicht gestellt habe, zumal es mir vorranging um neues Wissen und Kompetenz geht, weil die Serie, die sich damit befasst, welche ich bisweilen auch nicht verstehe, mir aber gefällt, einen Zwiespalt in mir auslöst, ob ich mir doch nicht lieber ein anderes Hobby aneigne. Es ist aus einer Laune heraus entstanden, weil ich zögere die Serie zu verfolgen, da sie mir schlichtweg unverständlich ist. Ich wollte nur herausfinden, ob man mit dem Befehl mehr zu einem Nutzernamen im Internet rausfindet...


Außerdem habe ich nicht viel von den Befehlen gerafft, ich wollte nur mal schauen, ob man sie wirklich einfach nur kopieren muss, also es war gänzlich eine Fehlorientierung ich könnte weder das eine noch das andere sein, dazu bin ich einfach nicht clever genug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Arima362):
zumal es mir vorranging um neues Wissen und Kompetenz geht,

Das wäre dann eine strafrechtlich nicht relevante Sache.
Weiterbilden darf man sich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Trotzdem Vorsicht walten lassen bei solchen Sachen!
Sollte die Anwendung von Hacker-Tricks bei einer Firewall auffallen und als Angriff eingestuft werden, könnte es durchaus zu einer Strafanzeige führen. Nur Hacks eigener Webseiten sind nicht als Angriff (Hacker-§) zu werten. So manches Tigerteam kam schon in Schwierigkeiten, wenn man versehentlich falsche IP-Adressen testete. :augenroll:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arima362
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Arima362):
zumal es mir vorranging um neues Wissen und Kompetenz geht,

Das wäre dann eine strafrechtlich nicht relevante Sache.
Weiterbilden darf man sich.

Ich bin ehrlich gesagt vom schlimmsten ausgegangen, deshalb habe ich im Internet diesbezüglich nachgeforscht, wobei auf deutschen Seiten, nicht wirklich Stellung zum Sachverhalt bezogen wird, im englischen Raum allerdings, sieht der Sachverhalt so aus, dass man eine Straftat begeht, wenn Suchergebnisse angezeigt werden und man diese aufruft. So ist es jedenfalls in ein paar Ländern. Jedoch habe ich auch gelesen, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die da nicht so streng sind und es wurden mir ja noch nicht mal Seiten gezeigt. Die Meldung kam wahrscheinlich deswegen, weil ich zu viele Suchergebnisse kreirt habe, jedoch bin ich mir da auch nicht wirklich sicher, da ich mich nicht entsinnen kann, auf welcher deutschsprachigen Seite darauf Stellung bezogen wurde. Was wohl heißt, dass ich erstmal abwarten und Tee trinken muss, denn früher oder später wird sich sowieso herausstellen, ob das als Angriff vernommen wurde oder nicht. Allerdings macht es mich stutzig, dass es eigentlich zu einem Benutzernamen keine 200000 Suchanfragen geben sollte, vielleicht lag da ein Fehler vor im Befehl, anders kann ich es mir nicht erklären.

-- Editiert von Arima362 am 01.07.2018 19:53

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10634 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
noch schützt einen Dummheit vor Strafe.


Nachgewiesene schon, dazu bedarf es dann aber mehr.....

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