Googlebewertungen nach Lust und Laune schreiben. Konsequenzen ?

19. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Googlebewertungen nach Lust und Laune schreiben. Konsequenzen ?

Hallo,

habe mir bei Google ein Gmail Konto gemacht. Habe damit die letzten Tage bei Google Maps allerhand Firmen bewertet. Manche Positiv, manche nur schlecht ( z.B. Mitarbeitet unfreundlich, etc. ).

Nun hab ich gesehen das jemand unter einer negativen Bewertung geschrieben hat das ich sie löschen soll, sonst geht er zum Anwalt und verklagt mich auf Falschaussagen und Geschäftsschädigung.

In wie weit kann da wirklich was passieren ? Es ist ja Meinungsfreiheit und bei Google kann ja eh fast jeder machen was er will. Oder ?

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Es ist ja Meinungsfreiheit und bei Google kann ja eh fast jeder machen was er will. Oder ?


Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Meinungsfreiheit ist geschützt, Tatsachenbehauptungen sollten aber wahr sein, sonst besteht ggfs. ein Unterlassungsanspruch.

"Unfreundlich" dürfte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, hier sind sogar extreme Auslegungen ("die haben mich nicht mit Euer Majestät angeredet, was für ein unfreundlicher Haufen") zulässig.

Tatsachenbehauptungen ("haben mich übers Ohr gehauen", "haben zu spät geliefert" etc.) sollte man im Streitfall beweisen können.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
In wie weit kann da wirklich was passieren ?
Zu 100 %.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Es ist ja Meinungsfreiheit Nö. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht gegenüber dem Staat. Hier haben Sie es aber durchaus nicht mit dem Staat zu tun, sondern mit der Privatwirtschaft...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

hattest du denn Kontakt mit den Firmen und entsprechen deine Bewertungen der Wahrheit? Oder hast du einfach aus Lust und Laune bewertet?

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#5
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Wir hatten hier vor einigen Wochen mal einen Fall, wo jemand nach einer Google-Bewertung Post von einer Anwaltskanzlei erhielt und eine Unterlassungserklärung abgeben sollte.

In diesem Fall war er tatsächlich Kunde des bewerteten Unternehmens und konnte den Kontakt nachweisen.

Wenn Du Bewertungen abgegeben hast, die Deiner eigenen Erfahrung als Kunde entsprechen und Du den Kontakt zu den Unternehmen auch nachweisen kannst, würde ich mich entspannt zurücklehnen.

Wenn nicht, schleunigst löschen.

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#6
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Wenn Du Bewertungen abgegeben hast, die Deiner eigenen Erfahrung als Kunde entsprechen und Du den Kontakt zu den Unternehmen auch nachweisen kannst, würde ich mich entspannt zurücklehnen.
Wenn nicht, schleunigst löschen.


Nein, hatte kein Kontakt mit der Firma, aber habe es durch eine andere Person gehört das es schlecht sein soll.
Darauf kann man sich doch beruhen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Darauf kann man sich doch beruhen
Kann man, hilft aber nicht. Schnellsten löschen, sonst wird es teuer.

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#8
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Darauf kann man sich eben nicht berufen!

Wenn einer mit einem Unternehmen schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist eine schlechte Bewertung angemessen. Aber nicht 12, weil er 11 Leuten davon erzählt hat.

Im Zweifel musst Du Deinen Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen nachweisen (Kaufbeleg).

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#9
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat:
Es ist ja Meinungsfreiheit


Zitat:
bei Google kann ja eh fast jeder machen was er will


Zitat:
habe es durch eine andere Person gehört das es schlecht sein soll.
Darauf kann man sich doch beruhen


Sie schätzen diese drei Punkte sowohl rechtlich als auch moralisch völlig falsch ein.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Nein, hatte kein Kontakt mit der Firma, aber habe es durch eine andere Person gehört das es schlecht sein soll.

Verleumdung, üble Nachrede, Geschäftsschädigendes Verhalten, rechtswidriger Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, ...

Wenn das Unternehmen bzw. sein Anwalt das volle Programm fahren, kann es richtig teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):

In wie weit kann da wirklich was passieren ? Es ist ja Meinungsfreiheit und bei Google kann ja eh fast jeder machen was er will. Oder ?

Unzulässig sind:

Beleidigungen
falsche Tatsachenbehauptungen
"Schmähkritik" (das ist Kritik, die inhaltlich vollkommen unsachlich ist)

Alles andere ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Unternehmer müssen kritische und auch sehr negative Bewertungen im Internet und in anderen Medien hinnehmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es ist ja Meinungsfreiheit Nö. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht gegenüber dem Staat. Hier haben Sie es aber durchaus nicht mit dem Staat zu tun, sondern mit der Privatwirtschaft...

Und auch da gilt uneingeschränkt Meinungsfreiheit - denn ein Unternehmen der Privatwirtschaft kann nur auf Grundlage eines staatlichen Gesetzes gegen jemanden vorgehen.

Und alle diese staatlichen Gesetze müssen die Grundrechte respektieren.

Meinungsfreiheit ist im übrigen auch ein Grundrecht gegenüber Privaten, deshalb müssen z.B. Flughäfen (private Unternehmen) es hinnehmen, daß auf ihrem Gelände demonstriert wird. Und auch ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht generell die freie Meinungsäußerung am Arbeitsplatz verbieten, auch da steht das Grundrecht der Meinungsfreiheit im Weg - das wie alle Grundrechte nämlich durchaus mindestens indirekt, teilweise aber auch direkt Wirkung gegen Privatleute entfaltet.

Allein schon deshalb:

Artikel 1 Grundgesetz

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Deshalb kann auch ein Amtsrichter oder ein Arbeitsrichter sich in einer Einzelfallentscheidung in einem Rechtsstreit zwischen Privaten durchaus für seine Entscheidung darauf berufen, daß sie auf Art.5 GG oder Art.3 GG usw. usf. beruht.

-- Editiert von eh1960 am 21.08.2020 12:21

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Alles andere ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Unternehmer müssen kritische und auch sehr negative Bewertungen im Internet und in anderen Medien hinnehmen.


Aber nicht, wenn diese auf Hörensagen beruhen.
Im genannten Falle liegt gar nicht erst eine Berechtigung vor, überhaupt eine Bewertung zu verfassen. Zumindest keine, die über „der Laden sieht von außen hübsch aus" hinaus geht.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#14
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ich habe mal gehört, dass die Jasmin nur einmal die Woche die Unterhose wechselt. Darf ich dass dann auch als Tatsachenbehauptung ins Netz stellen?

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Natürlich, ich hab es Dir doch erzählt. :neck:

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#16
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich mein wie stelle ich mir das vor ? Wenn ein Besitzer nicht mit der Bewertung zufrieden ist, geht er zu seinem Anwalt und sagt...ausfindig machen und dagegen klagen ?

Wo kämen wir den dahin ? So kann ja jeder sich "gute" Bewertungen einklagen !?

Man muss ja damit rechnen das man nicht immer nur gute Bewertungen bekommt ?

Also so leicht kann es ja nun auch nicht sein. Und wieso sollte Google einfach so die IP Adresse rausgeben ?

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#17
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Nein, es geht nicht darum, nur gute Bewertungen zu bekommen.

Es geht darum, ungerechtfertigte Bewertungen abzuwehren.

Wenn Sie dort nachweislich Kunde waren und negativ bewerten, ist alles ok.
Wenn Sie aber gar nicht Kunde sind und trotzdem bewerten, kann man Sie wirksam dazu auffordern, die Bewertung zu löschen.
Dazu bedient man sich Ihrer IP, richtig.

Warum Google sie rausgehen sollte? Weil die rechtlich dazu verpflichtet sind.

Und wo wir da hinkämen? Zu einer ehrlicheren und faireren Welt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Wenn ein Besitzer nicht mit der Bewertung zufrieden ist, geht er zu seinem Anwalt und sagt...ausfindig machen und dagegen klagen ?

So könnte er das machen.



Zitat (von Jasmin1976):
Wo kämen wir den dahin ?

Da wo man eigentlich naturgemäß sein sollten - das Lügner wie Du nicht mehr lügen können.



Zitat (von Jasmin1976):
So kann ja jeder sich "gute" Bewertungen einklagen !?

Nö, er klagt nur die Fakes weg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

"Wenn ein Besitzer nicht mit der Bewertung zufrieden ist, geht er zu seinem Anwalt und sagt...ausfindig machen und dagegen klagen ?"
-> So ungefähr.
Allerdings kommt es meist nicht so weit, weil Google die Bewertung einfach löscht, wenn die bewertete Firma ausreichend Druck bei Google macht.
Es kommt also etwas darauf an, mit welcher Zielrichtung der Anwalt handelt: Entweder er wendet sich an Google mit der Aufforderung, die Bewertung zu löschen. Oder er wendet sich an Google mit der Aufforderung, die Daten des Bewerters herauszugeben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Oder Möglichkeit Nr. 3, er macht beides ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mal zwei in ähnliche Richtung laufende Zitate:

Zitat:
Wenn einer mit einem Unternehmen schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist eine schlechte Bewertung angemessen. Aber nicht 12, weil er 11 Leuten davon erzählt hat.

Im Zweifel musst Du Deinen Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen nachweisen (Kaufbeleg).

Zitat:
Wenn Sie aber gar nicht Kunde sind und trotzdem bewerten, kann man Sie wirksam dazu auffordern, die Bewertung zu löschen.

Ist das eure Laienmeinung, oder habt' ihr dafür eine Rechtsgrundlage?

Natürlich darf man auch als Nichtkunde Bewertungen schreiben, nur der Wahrheit entsprechen müssen sie halt.
Völlig legal wäre beispielsweise, wenn man vor betrügerischen Angeboten warnt (gibt es bei Amazon einige). Und dazu muss man sicher nicht gekauft haben.
Die Antworten #1 und #11 sind eigentlich die einzigen hier die es korrekt darstellen.

Ob das hier zutrifft können wir überhaupt nicht beurteilen, denn wir kennen weder die Texte noch die Hintergründe.

Stefan

PS: Wenn ich die TS wäre gäbe es für palino Post vom Anwalt, wie in #1 schon richtig gesagt: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum."

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#22
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Leider kann ich aber den Wahrheitsgehalt nicht beurteilen, wenn ich Informationen nur durch Dritte erhalte.

So, wie ich das verstanden habe, geht es doch um Unternehmen in der Nähe, mit denen Bekannte Erfahrungen gemacht haben und nicht um z.B. Amazon-Händler.

Klar, keiner wird sich wehren, wenn er eine gute Bewertung erhält, auch wenn der Bewertende nie eigene Erfahrungen gemacht hat.

Das sieht bei schlechten Bewertungen etwas anders aus; da ist man im Zweifel in der Beweispflicht, dieses Unternehmen aus eigener Erfahrung beurteilen zu können.
Normalerweise wird ja als erstes um Löschung gebeten. Kann man den Kontakt nachweisen, muss man natürlich nicht löschen.

Wofür brauche ich hier eine Rechtsgrundlage? Es hat jemand etwas schlecht bewertet, was er aus eigener Erfahrung gar nicht bewerten kann. Das bewertete Unternehmen wehrt sich dagegen. Wenn man das jetzt durchzieht, muss man mit den Konsequenzen rechnen (Unterlassungserklärung, Kosten, etc.). Wie das am Ende ein Richter sehen würde, kann man schwer vorher sehen; allerdings könnte es hier schon in die Richtung üble Nachrede gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

@reckoner

Die Google-Nutzungsbedingungen (ich weiß, die liest keiner), sehen vor dass man nur bewerten darf, wenn man selbst mit dem zu bewertenden Produkt oder der zu bewertenden Firma Kontakt hat. Bewertungen von "Hörensagen" sind bei Google nicht erlaubt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bewertungen von "Hörensagen" sind bei Google nicht erlaubt.
Und wo hab' ich etwas anderes behauptet?

OK, ich hatte es mehr allgemein gemeint (etwa was man bei Facebook schreibt, oder hier bei 123recht), also ohne irgendwelche Bedingungen wie die von Google, aber trotzdem stimmt alles was ich geschrieben habe.

Es ist einfach falsch, dass man Kunde sein muss um etwas oder jemanden zu bewerten (und genau das hatte ich angesprochen).
Wenn ich bei einem Kumpel oder in einem Hotelzimmer einen schlecht zu bedienenden Fernseher vorfinde, dann darf ich das öffentlich kritisieren.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Dann haben Sie Ihre Information aber nicht vom Hörensagen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn man mal die Google-AGBs außen vor lässt ist es auch egal, woher man das Behauptete weiß, Hauptsache es stimmt (und zwar alles, man darf also nicht wahrheitswidrig behaupten, man hätte es selbst erlebt, oder eben man hätte selbst gekauft).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Zitat (von eh1960):

Alles andere ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Unternehmer müssen kritische und auch sehr negative Bewertungen im Internet und in anderen Medien hinnehmen.


Aber nicht, wenn diese auf Hörensagen beruhen.

Meinungsäußerungen können auf allem beruhen, worauf sie beruhen wollen.
Zitat:
Im genannten Falle liegt gar nicht erst eine Berechtigung vor, überhaupt eine Bewertung zu verfassen. Zumindest keine, die über „der Laden sieht von außen hübsch aus" hinaus geht.

Das ist, pardon, völliger Unsinn.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von palino):
Ich habe mal gehört, dass die Jasmin nur einmal die Woche die Unterhose wechselt. Darf ich dass dann auch als Tatsachenbehauptung ins Netz stellen?

Nur wenn es stimmt. Denn es wäre ja eine Tatsachenbehauptung.

"Ich finde, die Jasmin ist unfreundlich" ist dagegen eine Meinungsäußerung. Immer zulässig. So wie ja auch "Ich finde, die Jasmin ist superfreundlich".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
"Ich finde, die Jasmin ist unfreundlich" ist dagegen eine Meinungsäußerung. Immer zulässig.

Falsch.
Wenn man Jasmin gar nicht kennt, kann es denknotwendigerwiese gar keine Meinungsäußerung sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Eh1960 und Rekoner:
Ich kann Ihren Beiträgen nicht zustimmen.

Es ist mittlerweile hinlänglich geklärt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein Freifahrtschein ist.

Ferner müssen Unternehmen nicht hinnehmen, sich jeglicher Kritik auszusetzen. Ein wichtiges Indiz dabei ist, ob der Bewertende überhaupt eigene Erfahrungswerte hat, auf die er sich berufen kann.

Es kommt regelmäßig zu wirksamen Abmahnungen oder Unterlassungsverfügungen deswegen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

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