Händler verweigert Rückzahlung...

15. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.11.2008 18:12:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verweigert Rückzahlung...

Hallo!

Bei meiner Suche nach Hilfe im Fernabsatzgesetz bin ichauf dieses auf den ersten Blick jedenfalls sehr schöne Forum gestoßen^^

Zweck meiner Frage hier ist, dass ich mir vor einiger Weile bei Ebay ein Headset für mein Mobiltelefon gekauft habe.
Leider erlitt dieses einen Kabelbruch und ich sandte es zurück an den Händler, mit ausgefülltem Rücksende schein und dem Segen des Kontaktmannes dort.

Tja, nun wurde mir höflich mitgeteilt, dass der Artikel in dieser Farbe leider nicht mehr verfügbar ist und man mir lediglich eines in einer anderen Farbe anbieten kann - das will ich aber nicht!

Ich pochte daher auf eine einfache Rückerstattung von Kaufpreis und Rückporto auf mein Konto, das jedoch wurde ausgeschlagen mit folgender Mail:


***************************************************************
Hallo,

das können wir das leider nicht machen, dann müssen sie leider warten bis wir das wieder reinkriegen.

Lieferdatum ist offen.
Außerdem ist eine Bearbeitung ohne Rechnung nicht möglich.



Mit freundlichen Grüßen

Cellbizz


****************************************************************




Toll, zuerst einmal hat man mir ausdrücklich als OPTION angeboten die Rechnung/eine Kopie beizulegen, und da mein Scanner ohnehin streikte war ich da auch ganz froh drüber...

Aber ist es rechtlich denn vertretbar, schlicht und einfach die Rückzahlung zu verweigern, mir ein NICHT GLEICHWERTIGES (da nicht gewünschtes) Produkt anzubieten oder andernfalls die Warenerstattung auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben?

Ich bin einigermaßen empört über solche Geschäftsmethoden, ich habe gehofft eine Quelle zu finden im Fernhandelsgesetz welche mir in diesem Falle Recht gibt und durch die ich an mein Geld komme...

Hoffe auf Hilfe.


Mit Dank und lieben Grüßen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hi,

wann wurde gekauft, wann reklamiert und wann der Wunsch des Widerrufes erklärt? "Eine Weile" reicht nicht um diese Frage zu beantworten.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.11.2008 18:12:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ih hab den Artikel am 15.08.06 erworben.

Nunja, ich habe den Damen und Herren eine Mail geschickt:


********************************************
Sehr geehrtes Cellbizz-Team,

ich empfinde es als sehr betrüblich dass es bis hierhin gekommen ist. Nun, ich habe nun einmal das Headset in WEIß gekauft - und dieses möchte ich auch gerne haben, in Schwarz ist es für mich nicht annehmbar.

Hiermit stelle ich Ihnen die Frist von vier Wochen bis zum 16.12.2006, um mir das von mir gewünschte Headset zu liefern in der von mir gewünschten Farbe. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, trete ich vom Kaufvertrag zurück und bitte Sie, mir den Gesamtbetrag (blablabla) zu überweisen.


Ich empfehle mich.




********************************************




Nun, als Antwort bekam ich den Satz "Vielen Dank für die Info".

Bin mal gespannt, wie das nun weitergeht. Ich meine, ok, der Streitbetrag ist absolut lächerlich.....aber irgendwie hab ich da inzwischen meinen Spaß dran^^

LG

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du hast somit bis zum 15.09 Zeit gehabt den Kauf zu Widerrufen. Danach mußt du dich zunächst einmal auf eine Nachlieferung einlassen. Wenn der Kabelbruch aber jetzt erst aufgetreten sein sollte, dann hast du aber eh Pech gehabt. Die Gewährleistung wird kaum einen Kabelbruch abdecken der erst nach 2 Monaten passiert. Daher noch einmal die Frage, wann wurde der Fehler gemeldet. Nach dem Monat muß die Firma nur noch nachbessern.
Du hast dann auch keinen Anspruch mehr auf ein neues Headset sondern nur noch auf ein mängelfreies.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.11.2008 18:12:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß, aber da der Händler sich offenbar nicht in der Lage sieht eine Reparatur durchzuführen, und ein Kabelbruch eindeutig in den Garantiebereich fällt (was der Händler ja indirekt auch bestätigt), habe ich nun also Anspruch entweder auf Wiedererstattung des Kaufbetrages oder ein neues, mindestens gleichwertiges Headset. Ich habe einen gelernten Kaufmann zu dem Thema befragt, ich brauche kein Produkt anzunehmen das ich so nicht gekauft habe. Die könnten mir eben nur die Reparatur aufs Auge drücken, aber das lohnt sich bei dem Geld auch gar nicht. Ich muss denen nun also eine angemessene Frist zur Neubeschaffung geben - normal sind eigentlich zwei Wochen, aber offenbar neigen die Gerichte in letzter Zeit dazu, 4 Wochen festzulegen.

Nunja, ich werde nun schonmal freudig deren und eure Reaktionen erwarten^^

LG


Edit: Achja....im ersten halben Jahr nach Kaufdatum liegt es beim Verkäufer, den Beweis zu erbringen dass es sich nicht um einen Materialfehler/Ähnliches handelt. Erst danach müsste ich mich bemühen...

-- Editiert von am 16.11.2006 15:45:07

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
aber irgendwie hab ich da inzwischen meinen Spaß dran
*****
Na solche Kunden sind uns auch immer die liebsten.
Was kam denn das Teil, 1,99 €.
Vielleicht schaltet der VK auch auf stur und macht gar nix, dann bist du im Zugzwang und rennst zum Anwalt und wenn es dann auf einen Vergleich hinausläuft hat sich das so richtig gelohnt .....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.11.2008 18:12:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht um 10€ und nen paar Zerquetschte...
Und um's Prinzip ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.11.2008 18:12:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er muss beweisen dass es meine Schuld war...
Und ich kann dagegenhalten dass es sich um einen Materialfehler handelt - im Zweifel also für mich, zumindest NOCH.

Ja, meine Frist ist noch nicht abgelaufen....hab ich das gesagt?


Und wie gesagt....dadurch dass der Händler den Garantieanspruch anerkennt, hab ich ja schon die halbe Miete.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
Und ich kann dagegenhalten dass es sich um einen Materialfehler handelt
*****

Wird wohl schwer werden da du das Teil ja gar nicht mehr hast, wie willst du da einen Materialfehler nachweisen ....

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