Haftung bei fremden Inhalten - Bilder

7. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Laura-Sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei fremden Inhalten - Bilder

Hallo zusammen,

ich habe folgende hypothetische Frage:

Angenommen, jemand betreibt im Internet eine Seite, auf der Benutzer Bastelanleitungen selbst einstellen dürfen. Zu diesen Bastelanleitungen kann der Benutzer auch Bilder hochladen.

Bei der Anmeldung, bei der der Benutzer nur eine gültige Email-Adresse benötigt, stimmt dieser zu, alle Rechte an den Bastelanleitungen UND an den Bildern zu besitzen, die er hochlädt.

Der Betreiber kontrolliert vor online-stellen alle Beiträge auf offensichtliche Rechtsverletzungen.

Nun geschieht es aber, dass ein Benutzer Bilder für seine Anleitungen hochlädt, deren Rechte er NICHT besitzt. Der Betreiber kann den Bilder aber nicht sofort ansehen, dass sie nicht vom Benutzer, sondern von einem Dritten gemacht sind, und schaltet die Anleitungen frei.

Kann der eigentlichen Rechteinhaber der Bilder den BETREIBER der Seite eine kostenpflichtige Abmahnung zuschicken? Muss der Betreiber Schadenersatz zahlen, obwohl er vorher nicht anderweitig von dem Problem in Kenntnis gesetzt wurde?

Das ist ein hypotetischer Fall (ich betreibe werder eine solche Seite noch kenne ich jemanden, der das tut!), aber ich würde sehr gerne wissen, wie da die derzeitige Gesetzeslage aussieht.

Kann mir da jemand etwas zu sagen?`

Danke schonmal im voraus,
Laura

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laura-Sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Um die Sache vielleicht zu vereinfachen, handele es sich mal um eine private Website, d.h. ohne Werbung, Gebühren usw..

Danke für jeden "fundierten" Beitrag!!!!!

-- Editiert von Laura-Sch am 07.03.2007 15:08:41

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Laura-Sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal Danke für die ausführliche Antwort!

Sie schreiben: "Für das Zugänglichmachen fremder (Bild-)Inhalte soll der Betreiber nicht auf Schadensersatz haften müssen, solange er keine Kenntnis von den fremden Inhalten hat."

Was bedeutet in dem Fall denn "Kenntnis"? In gewissem Sinne hat der Beitreiber ja "Kenntnis", da er den Beitrag ja freischalten muss, sich ihn also vorher ansieht. Geht es hier um "Kenntnis des Beitrags", oder um "Kenntnis der Rechtsverletzung"?

Denn: wenn ein User von Dritten urheberrechtlich geschütztes Material einträgt, der Betreiber dies aber nur unter erheblichen Mühen, meist aber auch gar nicht als solches erkennen KANN (selbst wenn man in Bilderdatenbanken oder -suchmaschinen das Bild nicht findet, kann man damit ja gar nicht ausschliessen, dass es nicht DOCH von Dritten geschützt ist), reicht dann "Kenntnis des Beitrags/Bildes" aus? Kann er dann ohne vorherige Information umgehend Schadenersatzpflichtig werden?

So gesehen würde das doch das Ende eines jeden in irgendeiner Form gepflegtem Forums, Gästebuchs, Portals usw. bedeuten, oder sehe ich das falsch? Bedeutet die Tatsache, dass man sich sogar die Mühe macht, im Rahmen des Möglichen Einträge vorab zu kontrollieren, dass man sich damit angreifbarer macht als der Forenbetreiber, der alles einfach ungefiltert von seinen Usern eintragen lässt?

Gruß,
Laura

0x Hilfreiche Antwort

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