Haftung für Inhalte bei Online-Portal

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
der_neue123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung für Inhalte bei Online-Portal

Hallo,

ich habe ein kleines Online Portal entwickelt. Bei diesem können sich die registrierten Nutzer einen Account erstellen (kostet Geld) und so eigene Inhalte posten (Videos, Texte, Audios, Bilder, etc.).
Die grobe Funktionsweise ist quasi, wie bei Youtube. Jeder User hat seine eigene Account Seite und andere können die Inhalte dann sehen (Wichtig: Inhalt nur mit Zugangsdaten für genau diesen Account sichtbar).

Dabei wäre jetzt meine Frage, wer ist für diese Inhalte verwantwortlich und wie ist das im Impressum zu handhaben?
Meine Idee wäre jetzt, dass jeder User für seinen Account sein eigenes Impressum angeben muss und somit auch für diese Inhalte verwantwortlich ist.
D.h. Unter allen Seiten auf den Sachen von seinem Account gezeigt werden wir nur sein Impressum verlinkt.

Mein eigenes Impressum wäre dann nur auf der Seite, wo man die Zugangsdaten für den jeweiligen Account eingeben muss.


Meine Frage: Ist das möglich und sind dann auch wirklich die User für die Inhalte, die Sie auf Ihrem Account hochladen selber veranwortlich/haftbar?

Oder kennt ihr andere Methoden/Wege?

Vielen Dank im voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von der_neue123mitglied):
Meine Frage: Ist das möglich und sind dann auch wirklich die User für die Inhalte, die Sie auf Ihrem Account hochladen selber veranwortlich/haftbar?

Möglich ist das, allerdings muss man sich bewusst sein das man als Plattformbetreiber immer in der Haftung steht und es keine legale Umgehungsmöglichkeit gibt bzw. keine preiswerte.
Spätestens wenn man auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, ist man in der vollen Haftung und muss unverzüglich handeln.
Den User kann man in Regress nehmen - wenn man die Anschrift hat und der dann auch Geld hat.


Und wenn man das Projekt startet, sollte man sich auch mal mit der Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) und den daraus ergebenden Pflichten zur Lizenzierung und Upload-Filtern beschäftigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jeder User hat seine eigene Account Seite und andere können die Inhalte dann sehen (Wichtig: Inhalt nur mit Zugangsdaten für genau diesen Account sichtbar).
Wie muss man sich das denn vorstellen?

Du schreibst "quasi, wie bei Youtube.", der Teil in der Klammer ist das aber gerade nicht (ja, gibt es bei YT auch, ist aber nur ein Randbereich).

Wenn es am Ende wie eine Cloud aussehen soll könnte sich imho nämlich die Rechtslage ändern. Den Inhalt einer Cloud muss der Anbieter nicht kontrollieren, vielleicht darf er das sogar gar nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
der_neue123mitglied
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ja, das war leider sehr schlecht von mir ausgedrückt, tut mir leid.

Also es funktioniert folgender Maßen:

Dem Kunden wir ein Online Portal zur Verfügung gestellt, auf dem Blog-Beiträge/Artikel gepostet werden können. Andere können diese Inhalte dann nur mit Zugangsdaten, die der Kunde selber festlegt, ansehen.

Meine Frage dabei: Ist es rechtlich gesehen ok, dass dann das Impressum auf den Kunden verweist, sobald man auf dessen Inhalte schaut, obwohl ich weiterhin des Hoster/Betrieber des Servers bin?

0x Hilfreiche Antwort


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