"Haftung" von Betreibern, Vorgehensweise der "Behörden" rechtens?

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
"Haftung" von Betreibern, Vorgehensweise der "Behörden" rechtens?

Hallo,

Ich betreibe im Netz unter anderem auch einen gut genutzen Anonymisierungsdienst. Ich würde mich als "Freiheitskämpfer" im Internet bezeichnen. Nunja wie dem auch sei. Der Dienst läuft auf 72 verschiedene Servern verteilt auf der ganzen Welt.

Der Firmensitz ist der Inselstaat Tonga. Die Server sind MEIN EIGENTUM (der Firma) und von mir im Rechenzentrum gehoused und nicht gemietet.

Nun wird der Anonymisierungsdienst halt eben auch "Mißbraucht" was mich ehrlich gesagt 0 interessiert. Jeder sollte das Recht zum 100%gen Anonymität haben. Nunja, nun wurden heute früh 3 meiner Server beschlagnahmt. Dies Erfuhr ich durch das Rechenzentren nach einem Telefonat.

Darf der "deutsche Staat" meine Server "mal eben" sicherstellen? Wir komme ich nun wieder an meine Server dran? Muss mir das ganze nicht von der Justiz in Deutschland mitgeteilt werden?

Der Server ist wertlos für die Ermittler.

Kann mir irgendwas passieren?

Ich selber wohne in D. Habe eine Firma in Tonga.

Wer kann nun Haftbar gemacht werden? Die Firma oder ich?

Ich sage auch ganz ehrlich, den Staat Tonga interessiert es nicht im geringsten, solange das ganze nicht im "eigenen Staat" passiert.

Aus den USA trudeln des öfteren "Anfragen zur Herausgabe von Daten" ein die mich wenig interessieren. Auch wenn es sich um Server in den USA handelt.

Es handelt sich um einen VPN Dienst der nichts, rein garnichts speichert. Auch laufen die Systeme vollverschlüsselt, selbst eine RAM Verschlüsselung kommt zum Einsatz.

Kann mir vielleicht jemand einen Anwalt empfehlen der "Länderüberfreifend" arbeiten würde und meine Firma in D vertreten würde oder ist das ohnehin Sinnlos bei einem Staat wie Tonga weil die EU/Deutschland wie auch immer den Spieß umdreht und sagt, "mir doch egal"!?

Also ist der Server nun "verloren" und das Spiel geht weiter oder habe ich Rechte/Möglichkeiten?

Es geht mir hier ganz klar darum dem "System" einen zu "drücken".

Wem das nicht gefällt der nutzt bitte den zurück Button oben links vom Browser oder unten links beim Handy.

Danke.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Es geht mir hier ganz klar darum dem "System" einen zu "drücken".

Wenns nicht ums Geld geht, sondern ums Prinzip, dann kann versuchen dagegen vor zu gehen.
Denn wenn das durch alle Instanzen geht, sind um die 30000 EUR zu veranschlagen, dessen sollte man sich bewusst sein.



Zitat (von snooky1988):
Darf der "deutsche Staat" meine Server "mal eben" sicherstellen?

Ja, darf er.

Ich nehme an, die Server standen in D?



Zitat (von snooky1988):
Ich selber wohne in D. Habe eine Firma in Tonga.

Das könnte als der berühmt-berüchtigte "Umgehungstatbestand" gewertet werden. Dann nützt die Firma in Tonga 0.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja also die Server standen in D. Es wurden auch nur die Server beschlagnahmt von deren IPs etwas "verbotenes" getätigt wurden. Die anderen in D sind weiterhin verfügbar und Online.

Nun ja, ich will meine Server wieder haben. Ein Server kostet je nach Ausstattung 3 - 7/8k Euro.

An die Daten kommen die eh nicht, können sie gerne Formatieren aber wir reden hier von 3 Servern a 4100 Euro.

Die lasse ich mir bestimmt nicht "einfach Wegnehmen".

Ich könnte ja schon sagen das dass Diebstahl ist.

Was heisst hier "Umgehungstatbestand"? Ich kann eine Firma gründen wo ich möchte.

Sry aber wenns dazu noch nen Gesetz gibt dann fallen mir die Augen aus.

Ich zahle mir sogar meinen Lohn aus Tonga, versteuert etc pp. Das macht alles der Steuerberater.

Also bitte. Irgendwo hört es auf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun wird der Anonymisierungsdienst halt eben auch "Mißbraucht" was mich ehrlich gesagt 0 interessiert.
Ob du nachts auch noch so ruhig schlafen kannst, wenn einer deiner "Kunden" sich durch deine Machenschaften im Netz eine Waffe besorgt und damit dann auch Teile deiner Famile erschiesst?

Zitat:
aber wir reden hier von 3 Servern a 4100 Euro.

Zitat:
halt eben auch "Mißbraucht" was mich ehrlich gesagt 0 interessiert
Dann hol dir das Geld doch von diesem Kundenstamm zurück.

Du unterstützt bzw FÖRDERST sogar noch dir Kriminalität. Da kann man nur hoffen, dass du auch bald deswegen zur Rechenschaft gezogen wirst.
Die rechtssprechung hat ja gerade erst angefangen solche Leute auch langsam mit heranzuziehen wenn Strafztaten begangen wurden...

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#4
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Sorry, aber ich FÖRDERE garnichts. Ich biete einen Dienst an, nicht mehr und nicht weniger. Was die Leute dann machen ist mir völlig egal. Willkommen im DATENSCHUTZ. Und jeder hat das RECHT AUF ANONYMITÄT.

Eine Waffe kann ich auch auf der Strasse kaufen, Drogen etc pp auch.

Mir geht es hier ganz klar um die VORGEHENSWEISE der BEHÖRDEN.

Beispiel, als Telekom Kunde machst du etwas verbotenes. Die IP führt erstmal zu den Telekom Servern und diese loggen alles und können dann sagen wer das war. Ok. Aber geht dann die STA auch dahin und beschlagnahmt alles? Nein die werden um Herausgabe der Daten gebeten/aufgefordert. Da wird nix direkt Beschlagnahmt.

Bislang habe ich keinen Beschluss, Aufforderung zur Herausgabe von Daten oder ähnliches bekommen.

Hätte ich nicht im RZ angerufen wüsste ich das nicht einmal.

Aus jedem noch so kleinen Fehler werde ich nen Elefanten machen.

Alles was ich vom RZ habe ist der Durchsuchungsbeschluss der sich gegen das Rechenzentrum richtet. Gleichzeitig die Kündigung des Kooperationsvertrag mit dem RZ. Ebenfalls wollen die deren Mitarbeiterausfall der durch die Begleitung der Durchsuchung entstand von mir ersetzt haben.

Gesichert ist alles. Da kommen die Behörden nicht dran. Aus trotz werden in den nächsten Tagen weitere 6 Server in D gehostet.

Trotzdem will ich das Firmeneigentum zurück haben. Wir reden schließlich von rund 13.000 Euro.

Also ich kann mir nicht vorstellen das dass alles Rechtens war.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@snooky1988:

Wenn ich mir Deine alten Beiträge durchlese, bist Du entweder ein Forentroll oder ein Krimineller, der demnächst für einige Jahre in den Bau wandert.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Nein die werden um Herausgabe der Daten gebeten/aufgefordert. Da wird nix direkt Beschlagnahmt.


Richtig, die geben die Daten dann heraus. Dazu bist du deinen eigenen Aussagen nach ja nicht in der Lage. Also wird halt beschlagnahmt.

Zitat (von snooky1988):
Ebenfalls wollen die deren Mitarbeiterausfall der durch die Begleitung der Durchsuchung entstand von mir ersetzt haben


Das dürfte berechtigt sein. Den Schaden wirst du ersetzen müssen. Kannst du dir dann beim Verursacher wieder holen. Wenn du natürlich nicht protokollierst, wer deinen Dienst nutzt, zahlst halt du.

Zitat (von snooky1988):
Trotzdem will ich das Firmeneigentum zurück haben.


Könnte allerdings sein, dass die Server als Tatwerkzeug eingezogen werden.
Wenn du dann noch in irgendeiner Weise als mitverantwortlich angesehen wirst (Stichwort Beihilfe zu einer Straftat), könnten auch noch erhebliche Verfahrenskosten auf dich zukommen.

Zitat (von snooky1988):
Nun wird der Anonymisierungsdienst halt eben auch "Mißbraucht" was mich ehrlich gesagt 0 interessiert. Jeder sollte das Recht zum 100%gen Anonymität haben.


Gut, dieses Desinteresse wirst du dir halt leisten müssen. Du wirst erhebliche finanzielle Reserven brauchen, um den Dienst auf Dauer aufrecht zu erhalten. Wie du dir das als schwerkranker ALGII Bezieher aus dem Knast heraus leisten willst, erschließt sich mir allerdings nicht.

Zitat (von snooky1988):
Was heisst hier "Umgehungstatbestand"? Ich kann eine Firma gründen wo ich möchte.

Sry aber wenns dazu noch nen Gesetz gibt dann fallen mir die Augen aus.


Z.B. §42 AO . Schade um die Augen.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Sorry, aber ich FÖRDERE garnichts.
Selbstverständlich tust du das.

Zitat (von snooky1988):
Und jeder hat das RECHT AUF ANONYMITÄT.
Echt? diesen Paragraphen kenne ich noch nicht. In welchem Gesetz steht das denn? Verlink das doch mal bitte.

Zitat (von snooky1988):
Also ich kann mir nicht vorstellen das dass alles Rechtens war.
Ich schon.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Weder noch. Dann les die Postings mal richtig. Das Zauberwort heisst

HAFTUNFÄHIGKEIT

jedes Jahr wird aufs neue geprüft ohne Erfolg der Justiz. Und nur weil man vorm Bildschirm sitzen und tippen kann ist man noch lange nicht Inhaftierfähig.

Ich kann also getrost weiter machen. In Urlaub fliegen und die Sonne genießen, gut was?

Ich verlager immer mehr und mehr ins Ausland. Und wenn ich vor meinem Tode doch noch Inhaftierfähig, was meinst du wie ich wieder Raus komme?

Alles läuft weiter wie gehabt und mein Geld vermehrt sich und vermehrt sich. Denkst dann Zahl ich mir noch Lohn? Den Sammel ich schön im Ausland und komme raus und habe noch mehr Kohle als vorher.

JETZT zahle ich noch Steuern. Lande ich im Bau KOSTE ich VIEL da PFLEGEFALL und MEHR BETREUUNG und nach meiner Entlassung verschwinde ich ins Ausland und mache mir ein schönes Leben und zahle hier nicht mehr einen CENT.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Echt? diesen Paragraphen kenne ich noch nicht. In welchem Gesetz steht das denn?

Gibt es auch nicht. Straftäter z.B. haben nur ein sehr eingeschränktes Recht auf Datenschutz und Anonymität.



Zitat (von snooky1988):
Nein die werden um Herausgabe der Daten gebeten/aufgefordert.

Ich wette die Behörden können so eine Anfrage vorweisen. Das das Postwesen im Zielland nicht so gesichert ist, ist ja nicht deren Problem.



Zitat (von snooky1988):
Also ich kann mir nicht vorstellen das dass alles Rechtens war.

Das wird man erst wissen, wenn es Akteneinsicht gab. Das wird aber nur über einen Rechtsanwalt laufen können. Bei Firmen aus Togo arbeiten die aber nur mit Vorkasse. Aber reine Akteneinsicht kostet ja nicht die Welt ...



Zitat (von snooky1988):
Gleichzeitig die Kündigung des Kooperationsvertrag mit dem RZ. Ebenfalls wollen die deren Mitarbeiterausfall der durch die Begleitung der Durchsuchung entstand von mir ersetzt haben.

Juristisch wird man dagegen wohl nicht angehen können.



Zitat (von snooky1988):
Alles was ich vom RZ habe ist der Durchsuchungsbeschluss der sich gegen das Rechenzentrum richtet.

Da dürfte aber immerhin mal ein Aktenzeichen drauf stehen? Damit kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen.



Zitat (von snooky1988):
Also ich kann mir nicht vorstellen das dass alles Rechtens war.

Die neueste Entwicklung der Rechtsprechung geht wohl dahin, das man jetzt auch die "Helfer" mit in die Verantwortung zieht. Also stell Dich mal auf entsprechenden Gegenwind ein.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich wette die Behörden können so eine Anfrage vorweisen. Das das Postwesen im Zielland nicht so gesichert ist, ist ja nicht deren Problem.


Nun ja dann hätte ich es ja. Nur "Verspätet" da von Tonga wieder nach D aber andere Post, einschreiben etc kommen ja auch an.

Zitat (von Harry van Sell):
Das wird man erst wissen, wenn es Akteneinsicht gab. Das wird aber nur über einen Rechtsanwalt laufen können. Bei Firmen aus Togo arbeiten die aber nur mit Vorkasse. Aber reine Akteneinsicht kostet ja nicht die Welt ...


Das ist ja wohl das kleinste Problem. Kannst mir einen empfehlen?
Zitat (von Harry van Sell):
Da dürfte aber immerhin mal ein Aktenzeichen drauf stehen? Damit kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen.


Ja das habe ich.
Zitat (von Harry van Sell):
Die neueste Entwicklung der Rechtsprechung geht wohl dahin, das man jetzt auch die "Helfer" mit in die Verantwortung zieht. Also stell Dich mal auf entsprechenden Gegenwind ein.


Nun ja, ok, aber was heisst hier "Helfer"? Es ist eine eingetragen Firma. Hier wäre dann ja die Firma der "Helfer", wie wollen die das MIR explizit nachweisen und, WAS können die machen? Pfänden einer Geldstrafe in Tonga? Da steht nicht wie hier bei einer GmbH "vertreten durch". Da steht NIX. Wer oder was kann also passieren? Unbekannt verklagen?

OFFIZIELL bin ich MITARBEITER und kein GESCHÄFTSFÜHRER. Und Tonga gibt einen.... drauf Deutschland zu sagen wer der Geschäftsführer ist, also was kann passieren?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
OFFIZIELL bin ich MITARBEITER

Ob Du auf dem Papier den Titel Mitarbeiter oder "Hüpfelmüpf" stehen hast ist nicht wirklich relevant. Es zählen die Taten.


Aber das Thema in die Richtung entwichelt sich jetzt wohl erst, da muss man auch erst mal abwarten.



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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):

Ich betreibe im Netz unter anderem auch einen gut genutzen Anonymisierungsdienst. Ich würde mich als "Freiheitskämpfer" im Internet bezeichnen. Nunja wie dem auch sei. Der Dienst läuft auf 72 verschiedene Servern verteilt auf der ganzen Welt.

Der Firmensitz ist der Inselstaat Tonga. Die Server sind MEIN EIGENTUM (der Firma) und von mir im Rechenzentrum gehoused und nicht gemietet.

Solange Sie Ihren gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz haben, unterliegen Sie für diese Tätigkeit deutschem Recht.
Zitat:

Nun wird der Anonymisierungsdienst halt eben auch "Mißbraucht" was mich ehrlich gesagt 0 interessiert. Jeder sollte das Recht zum 100%gen Anonymität haben. Nunja, nun wurden heute früh 3 meiner Server beschlagnahmt. Dies Erfuhr ich durch das Rechenzentren nach einem Telefonat.

Darf der "deutsche Staat" meine Server "mal eben" sicherstellen?

Wenn es ein Rechtshilfeabkommen mit Tonga gibt oder Tonga aus sonst welchen Gründen mit der deutschen Justiz zusammenarbeitet: selbstverständlich.
Zitat:
Wir komme ich nun wieder an meine Server dran?

Indem Die einen Anwalt beauftragen, überhaupt erstmal zu prüfen, wer wo auf welcher Rechtsgrundlage genau was gemacht hat. Wenn die deutsche Justiz die Beschlagnahme veranlasst hat, werden Sie in Deutschland oder in Tonga dagegen klagen müssen.
Zitat:
Muss mir das ganze nicht von der Justiz in Deutschland mitgeteilt werden?

Wenn Sie sich so erfolgreich vor der deutschen Justiz versteckt haben, daß die Ihren Namen und Ihre Anschrift nicht kennt: wie soll sie es dann mitteilen.
Zitat:

Der Server ist wertlos für die Ermittler.

Es geht vermutlich auch mehr darum, die strafbaren Aktivitäten zu stoppen.
Zitat:

Kann mir irgendwas passieren?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt auf den Kanaren...

Ihre Aussagen im EP deuten allerdings darauf hin, daß Sie rechtswidrige Aktivitäten auf Ihren Servern geduldet haben, und dafür können Sie nicht nur in Deutschland straf- und zivilrechtlich belangt werden. Sollten auch Verstöße gegen US-Recht darunter sein, dann haben Sie ein richtiges Problem, denn dann wird die US-Justiz weltweit nach Ihnen fahnden, und dann sind Sie außerhalb Deutschlands von Verhaftung und Auslieferung in die USA bedroht. Dasselbe kann auch noch durch die Justiz anderer Länder drohen, Frankreich z.B.
Da werden Sie dann nach Verbüßung der Haftstrafen (in den USA für Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen bis 10 Jahre Haft, für Beihilfe zur Geldwäsche bis 30 Jahre Haft) an die Justiz des nächsten Landes weitergereicht...
Zitat:

Ich selber wohne in D. Habe eine Firma in Tonga.

Wer kann nun Haftbar gemacht werden? Die Firma oder ich?

Strafrechtlich in jedem Fall Sie. Zivilrechtlich in vielen Fällen auch Sie.
Zitat:

Ich sage auch ganz ehrlich, den Staat Tonga interessiert es nicht im geringsten, solange das ganze nicht im "eigenen Staat" passiert.

Aus den USA trudeln des öfteren "Anfragen zur Herausgabe von Daten" ein die mich wenig interessieren. Auch wenn es sich um Server in den USA handelt.

Es handelt sich um einen VPN Dienst der nichts, rein garnichts speichert. Auch laufen die Systeme vollverschlüsselt, selbst eine RAM Verschlüsselung kommt zum Einsatz.

Kann mir vielleicht jemand einen Anwalt empfehlen der "Länderüberfreifend" arbeiten würde und meine Firma in D vertreten würde oder ist das ohnehin Sinnlos bei einem Staat wie Tonga weil die EU/Deutschland wie auch immer den Spieß umdreht und sagt, "mir doch egal"!?

Also ist der Server nun "verloren" und das Spiel geht weiter oder habe ich Rechte/Möglichkeiten?

Es geht mir hier ganz klar darum dem "System" einen zu "drücken".

Sie haben sich für ganz besonders schlau gehalten und erfahren jetzt, daß Sie - pardon für den Ausdruck - ganz besonders dumm waren.

Ich sag's ganz ehrlich: mein Mitleid dafür bewegt sich weit im negativen Bereich.

Ich hoffe auf möglichst hohe Strafen und für Gerichtsvollzieherbesuche für die nächsten 30 Jahre.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Ja also die Server standen in D. Es wurden auch nur die Server beschlagnahmt von deren IPs etwas "verbotenes" getätigt wurden. Die anderen in D sind weiterhin verfügbar und Online.

Ach, die Server stehen auch noch in Deutschland.

Na, dann Prost Mahlzeit. Mit jedem Versuch, dagegen vorzugehen, werden Sie sich selbst als Verantwortlicher outen.
Zitat:

Nun ja, ich will meine Server wieder haben. Ein Server kostet je nach Ausstattung 3 - 7/8k Euro.

An die Daten kommen die eh nicht, können sie gerne Formatieren aber wir reden hier von 3 Servern a 4100 Euro.

Die lasse ich mir bestimmt nicht "einfach Wegnehmen".

Ich könnte ja schon sagen das dass Diebstahl ist.

Nein, das ist kein Diebstahl, das ist eine Sicherstellung oder Beschlagnahme.
Zitat:

Was heisst hier "Umgehungstatbestand"? Ich kann eine Firma gründen wo ich möchte.

Ja. Aber Sie sind trotzdem dafür in Deutschland straf- und zivilrechtlich verantwortlich.
Zitat:

Sry aber wenns dazu noch nen Gesetz gibt dann fallen mir die Augen aus.

Ich zahle mir sogar meinen Lohn aus Tonga, versteuert etc pp. Das macht alles der Steuerberater.


Also bitte. Irgendwo hört es auf.
Nein. Es fängt gerade erst an.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
@snooky1988:

Wenn ich mir Deine alten Beiträge durchlese, bist Du entweder ein Forentroll oder ein Krimineller, der demnächst für einige Jahre in den Bau wandert.

Entweder oder. Ein Krimineller, der tödlich beleidigt ist, daß die Polizei sich erdreistet, ihm die Beute seiner Straftaten wieder wegzunehmen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
denn dann wird die US-Justiz weltweit nach Ihnen fahnden, und dann sind Sie außerhalb Deutschlands von Verhaftung und Auslieferung in die USA bedroht.

Das hat ein gewisser Kim "DotCom" Schmitz mal leidvoll erfahren müssen. Und Julian Assange ist auch nicht so frei wie die Unterlagen die er verbreitet hat...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das hat ein gewisser Kim "DotCom" Schmitz mal leidvoll erfahren müssen. Und Julian Assange ist auch nicht so frei wie die Unterlagen die er verbreitet hat...


Ja deswegen sitzt er auch in Neuseeland auf seinem zich Hektar großem Besitz. Bekommt tausende von Euros monatlich von seinem Besitz, 25000/Monat wenn ich mich nicht irre, und hat direkt das nächste "illegale" Projekt Namens Mega hochgezogen.

Im Knast sehe ich ihn nicht. Und "ausgeliefert" auch nicht. Und hej, das sind gute 800Euro/Tag.

Da lässt es sich doch gut von Leben. Und die "nebenjobs" bringen auch noch was in die Kasse.

-- Editiert von snooky1988 am 06.02.2018 13:50

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#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Komisch, daß so ein tongalesischer Weltinternetspezialexperte keinen Anwalt hat, sondern längliche Schreibversuche in einem Laienforum abliefert. Ohne Anwalt ist hier nichts zu machen, schon wegen der Akteneinsicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

So, ich lasse mich nun Anwaltlich vertreten. Die Server sind als Tatwerkzeug eingezogen und sichergestellt worden. Was genau über die Server gemacht wurde möchte ich hier nicht weiter Thematisieren. Der Betrieb der Server nach "deutschem Recht" war illegal. Nach Tongalischem Recht jedoch nicht. Durch den Vertrag mit dem deutschen Rechenzentrum galt/gilt aber eben auch die deutsche Rechtssprechung.

Groß passieren kann mir allerdings nichts, jedoch muss ich mich auf eine enorme Geldstrafe einstellen, bzw. das Unternehmen. Auch sollte ich damit rechnen das der deutsche Staat die Server, bis zu Zahlung der Strafe, als eine Art "Pfand" einbehalten wird.

Ganz so "krass" wie bei VW wo dann die Vorstände doch herangezogen werden (strafrechtlich) ist es dann auch nicht. Ich bin eben ein "kleiner Fisch" was allerdings kein "Freifahrtschein" ist.

Der Anwalt riet mir nun die verbleiben Server in den deutschen Rechenzentren abzuziehen bzw. entsprechend den deutschen Gesetzen "anpassen". Also Vorratsdatenspeicherung etc.

Erst Gestern habe ich die Post der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Sicherstellung wurde sofort vollzogen da die STA davon ausgegangen ist das ich, anstatt Daten herauszugeben, diese vernichte, und diese, da die Firma in Tonga ihren Sitz hat, keinerlei andere Möglichkeiten gesehen haben aussen diese sofort sicherzustellen um Beweise zu sichern.

Nunja, dann warten wir mal auf die Geldstrafe. Ich werde jedenfalls an den deutschen Gesetzen noch wahnsinnig.

Daher die Frage, ich möchte meine Dienstleistungen in Deutschland nur ungerne beenden. An was muss ich mich nun genau halten? Telekommunikationsgesetz? Datenschutzgesetz? BGB?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
An was muss ich mich nun genau halten? Telekommunikationsgesetz? Datenschutzgesetz? BGB?


Ein guter Anfang.
Den Rest kannst Du z. B. hier nachlesen:
www.gesetze-im-internet.de
Anfangen bei A und aufhören bei Z :devil:

1x Hilfreiche Antwort

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