Haftung von Forum-Moderatoren

14. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
amorim
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung von Forum-Moderatoren

Ich hätte folgende Fragen zum Thema Haftung von Forum-Moderatoren

1. Kenntnisnahme:
Bei allen Urteilen ist die Haftung bis zur Kenntnisnahme 100% ausgeschlossen, danach könnte es gefährlich werden. Wie definiert man „Kenntnisnahme“ genau? Wenn der Moderator einen Beitrag liest und keinen Verstoß gegen irgendein Gesetz erkennen kann – weil er kein Jurist ist und die Urteile nicht alle kennt – ihn also nicht löscht und 6 Monate später gibt es eine Klage. Wie sieht die rechtliche Lage aus? War der Moderator „in Kenntnis“ oder nicht?

2. Pflichte des Moderators
Ist die Rolle des Moderators irgendwo gesetzlich festgelegt? Hat er gesetzliche Pflichte (wie z.B. ein Vereinsvorstand oder Vereinsschatzmaster) als „Gatekeeper“? Spielt es eine Rolle, ob der Moderator Angestellt beim Betreiber ist oder nur Kunde und das Forum freiwillig macht?

3. Klage
Der Betreiber haftet ja grundsätzlich, aber kann der Moderator auch in eine Klage verwickelt werden aus welchen Gründen auch immer? Kann er sogar allein vor Gericht stehen?

4. Versicherung
Für den Fall der Fälle, ist der Moderator durch die Haftpflichtversicherung/Rechtschutzversicherung des Betreibers auch versichert oder braucht er eine eigene? Wenn ja, reicht die ganz normale Privathaftpflichtversicherung aus oder ist das hier eine „gewerbliche Tätigkeit“ vorhanden? Ist eine eigene Rechtschutzversicherung notwendig?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

zu 1)
Kenntnis = gelesen. Wenn die rechtliche Wertung unklar ist, kann man zu RA gehen. Im übrigen kann man immer auch den Poster in Regreß nehmen!!


zu 2)
§ 11 TDG

zu 3)
Wenn er nicht reagiert und der Poster unbekannt ist: JA

zu 4)
Nicht bekannt.

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