Haftung wegen Datenverlust eines früheren Kunden

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftung wegen Datenverlust eines früheren Kunden

Hallo,
ich hoffe der Beitrag ist hier richtig, sonst bitte in das richtige Unterforum verschieben.
Wir hatten eine langjährige Geschäftsbeziehung mit einer Praxis für Allgemeinmedizin.
Dies Beziehung bestand von 01.07.2006 bis 01.04.2020. In dieser Praxis gab es eine Netzwerkstruktur aus einem Server und 3 Clients. Hierüber gab es für die besagte Geschäftsbeziehung einen Wartungsvertrag. Ende 2014 kam ein neuer Praxisteilhaber hinzu. Er wollte unbedingt seinen alten Server 2008 R2 Standard und seine 2 PCs eingebunden haben. Ich erspare die Exkursion der Diskussionen etc. Letztendlich haben wir den Server, der eigentlich nur ein besserer PC (kein Raid, nur 16 GB RAM etc.) auf Windows Server 2012 R2 gehoben und hierfür nur die Lizenz und 4 Stunden Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Das geschah Laut Rechnungsstellung am 15.02.2015. Zum 01.03.2015 haben wir dann einen neuen Wartungsvertrag mit dem ursprünglichen Kunden geschlossen. Hier haben explizit die Pflege- Wartung und sonstige Arbeiten an dem System des Weiteren Teilhabers ausgeschlossen.
Auf Grund der weiteren Entwicklung der nun mehr „angeschlagenen" Geschäftsbeziehung hat man uns im November 2019 wegen „Verlust des Vertrauens in unsere Tätigkeit" den Wartungsvertrag fristlos gekündigt und die Zahlungen eingestellt. Auf Grund der Vertragsstruktur musste der Kunde aber die Kündigung fristgerecht zum 01.04.2020 ändern.

So weit so gut. Heute Morgen dann auf einmal der Anruf eines anderen ITlers. Die Praxis wird seit Januar 2020 durch diesen ITler betreut und hat sich dort nun am 07.01.2021 gemeldet und einen Fehler am Server mitgeteilt. Der ITler hat dann vor Ort festgestellt, dass die Festplatte defekt ist und keinerlei Datensicherung vorhanden ist. Deshalb hat man die Festplatte zur Datenrettung an ein Spezialunternehmen geschickt. Der Kunde hat den ITler nun beauftragt die anfallenden Kosten mit uns zu regulieren, da wir bis April 2020 der zuständige ITler des Kunden gewesen wären. Sollten wir nicht kooperieren, so würde man uns auf Schadensersatz und Ausfall verklagen.
Also wir haben die Räume seit November 2019 nicht mehr betreten, alle Verbindungen zur Fernwartung etc. wurden ebenfalls im November 2019 Praxisseitig getrennt. Der geschlossenen Wartungsvertrag schließt den besagten Server explizit aus. Und ein neues IT-Unternehmen betreut den Kunden seit Januar 2020. In wie weit sind wir hier nun in der Pflicht bzw. verklagbar?
Bin hier etwas Ratlos….

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von NWD):
In wie weit sind wir hier nun in der Pflicht bzw. verklagbar?


Natürlich seid ihr verklagbar.

Nur ist überhaupt kein Anhaltspunkt zu erkennen, wieso ihr in irgendeiner Pflicht sein solltet.

War dem anderen ITler der Anruf bei euch nicht peinlich?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Natürlich seid ihr verklagbar.

So ist es.


Zitat (von NWD):
etztendlich haben wir den Server, der eigentlich nur ein besserer PC (kein Raid, nur 16 GB RAM etc.) auf Windows Server 2012 R2 gehoben und hierfür nur die Lizenz und 4 Stunden Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

Und den Kunden über die Problematik des fehlenden RAID und die fehlende Datensicherung gerichtsfest nachweisbar informiert?



Zitat (von NWD):
Der Kunde hat den ITler nun beauftragt die anfallenden Kosten mit uns zu regulieren, da wir bis April 2020 der zuständige ITler des Kunden gewesen wären.

Ja und? Da waren ja alle Daten sicher.



Zitat (von NWD):
Heute Morgen dann auf einmal der Anruf eines anderen ITlers.

Da wäre der Wortlaut der Kommunikation mal interessant ...



Zitat (von NWD):
Der ITler hat dann vor Ort festgestellt, dass die Festplatte defekt ist und keinerlei Datensicherung vorhanden ist.

Immerhin, nach über einem Jahr rummurksen fällt ihm das auf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NWD
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hiphappy):
Natürlich seid ihr verklagbar.

So ist es.

Wegen Schadensersatz ? Wo ist der Ansatz bei einem System, für das wir aus meinen Augen niemals zuständig waren und spätestens seit November 2019 komplett raus waren ?

Trifft hier nicht den jetzigen ITler der seit mehr als 12 Monaten dort „werkelt" eher der Schadensanspruch.
Theoretisch verklagen kann man wohl jeden - ich meine hier aber schon die erfolgreiche Durchsetzung seitens des ehemaligen Kunden.

Zumal uns ja wegen „Mangelnden Vertrauens" gekündigt wurde. Wäre es hier nich bei mangelhaften Vertrauen im November 2019 eine Sorgfaltspflicht des Kunden gewesen das laufende System dann überprüfen zu lassen. Ich hoffe ihr wißt was ich meine—— ich meine nicht das ein Mangel da war....
Zitat (von NWD):
etztendlich haben wir den Server, der eigentlich nur ein besserer PC (kein Raid, nur 16 GB RAM etc.) auf Windows Server 2012 R2 gehoben und hierfür nur die Lizenz und 4 Stunden Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

Und den Kunden über die Problematik des fehlenden RAID und die fehlende Datensicherung gerichtsfest nachweisbar informiert? Wir haben vor Beginn der Tätigkeit ein Schreiben aufgesetzt, dass wir keine Datensicherung feststellen konnte bzw. zur Zeit keine eingerichtet ist, dass wir diese dringend empfehlen und der Kunde für die tägliche Sicherung der Daten alleinverantwortlich ist. Das mußte der Kunde mit Stempel und Unterschrift „abzeichnen".


Zitat (von NWD):
Der Kunde hat den ITler nun beauftragt die anfallenden Kosten mit uns zu regulieren, da wir bis April 2020 der zuständige ITler des Kunden gewesen wären.

Ja und? Da waren ja alle Daten sicher. Aus unserer Sicht und Wartungsprotokollen ja - was von 11/2019 bis 07.01.2021 passiert ist ‍♂


Zitat (von NWD):
Heute Morgen dann auf einmal der Anruf eines anderen ITlers.

Da wäre der Wortlaut der Kommunikation mal interessant ...

Eigentlich abgekürzt nur : hallo wir sind die neuen Betreuter des Kunden xxx... der Kunde wird seit Januar 2020 durch uns betreut... der Kunde rief uns letzte Woche am 07.01.2021 an... vor Ort mussten wir feststellen, dass die Festplatte defekt und alle Daten weg sind... es gibt keine Datensicherung... die Daten sind jetzt bei einer Dattenrettungsfirma , wird ca. 2000,-€ plus unsere Dienstleistungen Kosten der Kunde hat uns informiert, dass sie bis 01.04.2020 hier für die Wartung und Datensicherung Zuständig waren....auch danach greift eine sogenannte Sorgfaltspflicht durch Sie... Wir hoffen auch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden xxx auf Ihre Einsicht und eine gerichtslose Einigung mit Ihnen. Bitte bestätigen Sie uns oder dem Kunden bis zum 14.01.2021 schriftlich die Kostenübernahme, sonst müßte der Kunde klagen und wir uns Kundenpositiv im Verfahren äußern.

Zitat (von NWD):
Der ITler hat dann vor Ort festgestellt, dass die Festplatte defekt ist und keinerlei Datensicherung vorhanden ist.

Immerhin, nach über einem Jahr rummurksen fällt ihm das auf ...
Das dachte ich ja, dass wenn über 12 Monate ein andere in der Suppe rührt, dass der dann auch für den Geschmack zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Keine Ahnung ob ich das richtig sehe. Man kann doch nur für etwas haften das man hätte tun müssen aber nicht tat und wo deshalb ein schaden entstand. So von wegen wenn der TÜV eine gebrochene achse nicht vermerkt hat, aber diese hätte bemerken müssen bei der Untersuchung und jetzt das auto jemanden umgefahren hat.

Wenn die wartung dieses PCs nicht vereinbart war, dann gab es auch keine pflichten, warum also haften.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von NWD):
Wir haben vor Beginn der Tätigkeit ein Schreiben aufgesetzt, dass wir keine Datensicherung feststellen konnte bzw. zur Zeit keine eingerichtet ist, dass wir diese dringend empfehlen und der Kunde für die tägliche Sicherung der Daten alleinverantwortlich ist. Das mußte der Kunde mit Stempel und Unterschrift „abzeichnen".

Bestens, der Kunde wurde also gerichtsfest informiert.
Der Server war nicht Vertragsbestandteil.
Ein anderer ITler war 1 jahr lang zuständig.
Der Praxisteilhaber hat seine Kardinalpflichten verletzt.
Der andere ITler hat seine Kardinalpflichten verletzt.

Ich sehe da genau 0,0 Erfolgsaussichten auf Schadenersatz.



Ich würde jetzt die Kommunikation erst mal einstellen.
Auf gar keinen Fall telefonieren, wenn die anrufen einfach sagen "bitte alles schriftlich" und dann auflegen.

Und wenn die sich wieder melden, gerne hier wieder schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bearish
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von NWD):
Der Kunde hat den ITler nun beauftragt die anfallenden Kosten mit uns zu regulieren, da wir bis April 2020 der zuständige ITler des Kunden gewesen wären.

Ich würde speziell mit diesem "ITler" gar nicht kommunizieren. Mit dem haben Sie kein Vertragsverhältnis, und sicher hat er keine schriftliche Vollmacht vorgelegt, seinen Auftraggeber in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.

Keine Diskussion oder Reaktionen, bevor etwas Schriftliches von der Praxis oder deren Anwalt kommt.

Signatur:

Don't worry, be happy

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ich würde mir die "Anfrage" von dem neuen ITler noch schriftlich geben lassen.

So etwas landet hier immer zur allgemeinen Belustigung an der Pinnwand.

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