Haftungsfreistellung für Datenverlust

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
electrofaust
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 18x hilfreich)
Haftungsfreistellung für Datenverlust

Wenn der Betreiber eines Forums z.B. Haftung für Datenverluste ausschließt, wogegen verstößt eine solche Bestimmung?

Es verstößt schonmal gegen das Ausschlussverbot für grobe Fahrlässigkeit.

Aber selbst wenn der Betreiber einfache Fahrlässigkeit ausschließen würde (was in der Regel der Fall ist), würde es dann nicht eine Aushöhlung der Kardinalpflichten bedeuten?
Die Bereitstellung von eingestellten Daten ist so gesehen mit die wichtigste Pflicht eines Seitenbetreibers.
BGH NJW 1956, 1065 - da wurde schonmal so entschieden, dass eine Freizeichnungsklausel für wesentliche Pflichten unzulässig ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Die Bereitstellung von eingestellten Daten ist so gesehen mit die wichtigste Pflicht eines Seitenbetreibers.


Wir reden aber schon von einem kostenlosen Forum wie diesem hier, oder? Welche "Pflichten" sollte der Betreiber denn haben

(a) einen Beitrag von mir überhaupt zu veröffentlichen,

(b) einen einmal veröffentlichten Beitrag nicht nach eigenem Gusto wieder zu entfernen,

(c) seinen Dienst auch in 20 Jahren nicht einzustellen,

damit er seiner "Bereitstellungspflicht" nachkommt?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
electrofaust
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 18x hilfreich)

Auf die genauen Formalitäten wollte ich eigentlich nicht eingehen.
Aber was ist die eigentliche Pflicht eines Seitenbetreibers, bei der Nutzer selbst Inhalte einstellen können? Ich hätte gesagt, er bietet dem Nutzer nur eine Plattform, um Inhalte veröffentlichen zu können. Eine Art Hosting.
Wenn der Betreiber aber sagt, "wenn was verloren geht, bin ich nicht schuld"...dann kann er sich ja von seiner eigentlichen Pflicht freizeichnen und auf ihre Ausübung ganz verzichten.

Das Kostenlose ist meiner Meinung nach eher ein schlechtes Argument, weil die Leistung ja nicht unentgeltlich geboten wird. Man bezahlt zwar kein Geld, aber liefert dem Betreiber persönliche Informationen (Nutzungsdaten - Cookies z.B.), damit er mit diesen Daten personifizierte Werbung erstellen kann, wofür er im Endeffekt auch entlohnt wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GeoFuxx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Was ist das denn für ein ausgemachter Schwachsinn?

Der Betreiber könnte genauso gut von jetzt auf gleich den Betrieb der Seite einstellen, und schwupp wären Deine Daten ebenfalls weg. Sofern es, wie schon angesprochen wurde, keine Verpflichtung des Anbieters gibt seinen Dienst (Forum) online zu halten, ist er völlig frei, seinen Dienst einzustellen, es sei denn er geht in irgendeiner Weise eine vertragliche, längerfristige Bindung ein.

Ich fürchte, hier hat electrofaust irgendwelche Urteile und juristisches Halbwissen in einem völlig falschen Kontext angewendet, anders kann ich mir das nicht erklären.

Und das "ich wollte nicht auf Details eingehen" ist ungefähr so als würde man einen Anwalt fragen, "ich hatte heute morgen einen Unfall mit dem Auto, will aber nicht mehr dazu sagen. Aber sagen Sie mir: bin ich Schuld?". Wie soll bei so einer Wischi-Waschi-Grundlage eine fundierte Aussage getroffen werden? Wir können im Moment alle nur von der üblichen Lage ausgehen, und dazu wird hier gerade schon einiges gesagt.

Gerade der Absatz über das "Kostenlose" zeigt, dass Sie überhaupt keine Ahnung von dem haben wovon sie schreiben. Natürlich lassen sich theoretisch Nutzungsdaten analysieren, um daraus aber Gewinn zu schlagen bedarf es schon einigen Aufwands, und wenn ihr Anbieter nicht gerade in der Liga Facebook, MeinVZ & Co spielt dürfte es schwer sein, aus solchen Angaben Geld zu machen. Dass Cookies keine Methode sind um Geld zu machen zeigt dass Sie nicht wissen wovon Sie reden.

Ich hätte die Frage anders aufgebaut:
Ist es für den Betreiber eines kostenlosen Internetdienstes möglich, Haftung für Datenverluste von vornherein auszuschließen?
In diesem Zusammenhang ein Urteil über FÜNFZIG JAHRE ALTES URTEIL zu zitieren, dass den Zusammenhang noch gar nicht kennen KANN, ist total absurd.

Mein Tipp: die verlorenen Daten vergessen. Wenn Sie einen Betreiber wollen, der mit Sicherheit für so etwas garantiert, suchen Sie sich einen anderen. Aber: ich glaube, im kostenlosen Bereich wird sowas schwer.

tz.. leute gibts..

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-- Editiert am 10.04.2010 16:12

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