Handyvertrag und Fernabsatzgesetz

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alsi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag und Fernabsatzgesetz

Ich habe anfang Dezember 2003 einen Handyvertrag mit einem Vermittler im Internet angeschlossen. Dieser vermittelt Verträge des Providers Cellway, dieser ist eine Tochter der mobilcom, von der auch die Rechnungen kommen. Am 08.12.2003 bekam ich die Vertragsunterlagen vom Vermittler nebst der Bestätigung von E-Plus und von Cellway zusammen mit der SIM-Karte.
Kurzum ist es so, dass die mobilcom schon kräftig die Grundgebühr abbucht, aber ich bis heute (Stand 12.01.2004) noch kein Handy geliefert bekommen habe. Der Vermittler vertröstet mich ständig.
Frage: Kann ich nach den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes vom kompletten Vertrag zurücktreten, also Handy und Mobilfunkvertrag bei mobilcom? Ich hatte bisher ja noch keine Gelegenheit zu telefonieren, die SIM-Karte ist noch original verpackt.

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"Alsi"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich meine, dass man in einem solchen Fall beide Verträge nach den Fernabsatzvorschriften widerrufen kann.
Es wäre ungerecht, wenn der Verbraucher am Telefondienstvertrag festgehalten werden würden. Dem Unternehmer wäre es wohl auch nicht angenehm, wenn der Verbraucher bei Kpndigung des Vertrages mit dem Netzbetreiber das Handy behalten könnte.

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#2
 Von 
Tine77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe gerade einen ähnlichen Fall, jedoch habe ich die SIM-Karte schon benutzt, da ich ja auch schon 4 Wochen für bezahle, damit das Gesprächsguthaben nicht verfällt.
Was kann ich tun, wenn der Internethändler weiterhin nicht reagiert und mir das mit dem Vertrag verbundenen Handy nicht zuschickt??
Ist dann auch ein Widerruf des Mobilvertrages möglich oder muss/kann ich dann andere Schritte einleiten?

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