Hausverbot in einem chat - welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

28. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)
Hausverbot in einem chat - welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

hallo, ich wollte mal fragen ob man einer Person in einem öffentlichen Chat Hausverbot erteilen kann,wenn dieser nachweislich andere chatter belästigt,beleidigt und massiv den chat stört.

welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? was ist zu beachten?
und welche Strafe gibt das wenn die Person es ignoriert?

das Problem bei dieser Person ist das er über wechselnde IP adresse und unter verschieden Namen in den chat kommt.
jedoch wissen wir den Realen Namen sowie Wohnort

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
ob man einer Person in einem öffentlichen Chat Hausverbot erteilen kann,wenn dieser nachweislich andere chatter belästigt,beleidigt und massiv den chat stört


Ja.

quote:
welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?


Zunächst mal das Recht des Betreibers, selbst festzulegen, wem er Zugang gewähren will.

Nur wenn er auch eine Neuanmeldung rechtlich unterbinden will (Stichwort Unterlassungserklärung), braucht er dafür eine Begründung (hier: massive Störung des Betriebs).

quote:
welche Strafe gibt das wenn die Person es ignoriert


Strafrechtlich keine; aber eine anwaltliche Abmahnung würde den Störer teuer kommen, weil er dir die Anwaltskosten ersetzen müßte (wenn man seiner denn habhaft werden kann und er nicht pleite ist).



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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass du den Chat (mit) betreibst.

quote:
jedoch wissen wir den Realen Namen sowie Wohnort

Woher?
Woher wisst ihr, dass das immer diese Person ist, die stört?
Lässt sich das beweisen, oder sind das nur Vermutungen?

Ansonsten stimme ich JuBiPe zu, nur
quote:
Zunächst mal das Recht des Betreibers, selbst festzulegen, wem er Zugang gewähren will.
damit bin ich nicht zu 100% der selben Meinung, kann sich aber auch nur um ein Missverständnis handeln.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Ich gehe davon aus, dass du den Chat (mit) betreibst.


ich bin dort mit Admin, kann also die IP's usw sehen.

quote:

Woher?
Woher wisst ihr, dass das immer diese Person ist, die stört?
Lässt sich das beweisen, oder sind das nur Vermutungen?


also man sieht es an der Schreibweise
rechtschreib fehler sind die selben, ausdrucksweise ist die selbe.
und unter verschieden Nick's belästigt/beleidigt er eben auch die anwesenden Leute.


den Realen Namen der Person wissen wir da eine Person in einem chat war und dort war der Störer auch.in dem anderen chat hatte die Person eine freundschaftliche Beziehung zu einem jungen Mädchen wo er sich mehr erhoffte,es kam auch zu einem Telefongespräch/camchat bei Skype zwischen den beiden. dort hatte er sich als ,,Kevin,, vorgestellt.
da die Person auch seine Handy bzw Festnetznummer hat und diese beiden mehre Monate befreundet waren geh ich davon aus das es sein richtiger Name ist.

er hat erst mit belästigen/beleidigen angefangen nachdem es zwischen den beiden nix gewurden ist. jedoch tut er öffentlich in dem Chat schreiben und eben auch alle anwesenden Leute dadurch beleidigen/belästigen

eine IP Sperre bringt leider nix da er immerwieder andere IP'S hat.
z.b heute Nachmittag hatte er eine IP aus dem Kosovo


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-- Editiert seidi256 am 29.06.2013 00:24

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Man könnte auch für jeden Fall der Zuwiederhandlung gegen die Abmahnung eine Vertragsstrafe festlegen.



In allen Fällen hat man aber das gleiche Problem, nämlich nachzuweisen wer es war.



quote:
jedoch wissen wir den Realen Namen sowie Wohnort

Ihr wisst den Realen Namen sowie Wohnort von irgendwem.
Was euch fehlt ist der Nachweis, das er dort tätig war.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
damit bin ich nicht zu 100% der selben Meinung


Wieso denn nicht?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Würde mich auch einmal interessieren. Rechtsgrundlage des Hausrechts ist beispielsweise §903 BGB . Ich darf im Prinzip tun und lassen was ich will mit meinem Forum/Chat, solange ich die Rechte anderer nicht verletze.

Was sind nun mögliche Einschränkungen? Wenn ich beispielsweise ein Gewerbetreibender bin und mich im Internet präsentiere, mich dabei üpauschal an alle wende, kann ich auch nicht einfach grundlos Mister X den Zugang verwehren (in diesem Beispiel hätte man aber einen guten Grund).

Das wird u.a. hier etwas detaillierter aufgeführt (inkl. Quellenangabe): http://www.webshoprecht.de/IRModule/Virtuelles-Hausrecht.php



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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