hallo, ich wollte mal fragen ob man einer Person in einem öffentlichen Chat Hausverbot erteilen kann,wenn dieser nachweislich andere chatter belästigt,beleidigt und massiv den chat stört.
welche Rechtsgrundlage gibt es dafür? was ist zu beachten?
und welche Strafe gibt das wenn die Person es ignoriert?
das Problem bei dieser Person ist das er über wechselnde IP adresse und unter verschieden Namen in den chat kommt.
jedoch wissen wir den Realen Namen sowie Wohnort
Hausverbot in einem chat - welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
ob man einer Person in einem öffentlichen Chat Hausverbot erteilen kann,wenn dieser nachweislich andere chatter belästigt,beleidigt und massiv den chat stört
Ja.
quote:
welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Zunächst mal das Recht des Betreibers, selbst festzulegen, wem er Zugang gewähren will.
Nur wenn er auch eine Neuanmeldung rechtlich unterbinden will (Stichwort Unterlassungserklärung), braucht er dafür eine Begründung (hier: massive Störung des Betriebs).
quote:
welche Strafe gibt das wenn die Person es ignoriert
Strafrechtlich keine; aber eine anwaltliche Abmahnung würde den Störer teuer kommen, weil er dir die Anwaltskosten ersetzen müßte (wenn man seiner denn habhaft werden kann und er nicht pleite ist).
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Ich gehe davon aus, dass du den Chat (mit) betreibst.
quote:
jedoch wissen wir den Realen Namen sowie Wohnort
Woher?
Woher wisst ihr, dass das immer diese Person ist, die stört?
Lässt sich das beweisen, oder sind das nur Vermutungen?
Ansonsten stimme ich JuBiPe zu, nur
quote:damit bin ich nicht zu 100% der selben Meinung, kann sich aber auch nur um ein Missverständnis handeln.
Zunächst mal das Recht des Betreibers, selbst festzulegen, wem er Zugang gewähren will.
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quote:
Ich gehe davon aus, dass du den Chat (mit) betreibst.
ich bin dort mit Admin, kann also die IP's usw sehen.
quote:
Woher?
Woher wisst ihr, dass das immer diese Person ist, die stört?
Lässt sich das beweisen, oder sind das nur Vermutungen?
also man sieht es an der Schreibweise
rechtschreib fehler sind die selben, ausdrucksweise ist die selbe.
und unter verschieden Nick's belästigt/beleidigt er eben auch die anwesenden Leute.
den Realen Namen der Person wissen wir da eine Person in einem chat war und dort war der Störer auch.in dem anderen chat hatte die Person eine freundschaftliche Beziehung zu einem jungen Mädchen wo er sich mehr erhoffte,es kam auch zu einem Telefongespräch/camchat bei Skype zwischen den beiden. dort hatte er sich als ,,Kevin,, vorgestellt.
da die Person auch seine Handy bzw Festnetznummer hat und diese beiden mehre Monate befreundet waren geh ich davon aus das es sein richtiger Name ist.
er hat erst mit belästigen/beleidigen angefangen nachdem es zwischen den beiden nix gewurden ist. jedoch tut er öffentlich in dem Chat schreiben und eben auch alle anwesenden Leute dadurch beleidigen/belästigen
eine IP Sperre bringt leider nix da er immerwieder andere IP'S hat.
z.b heute Nachmittag hatte er eine IP aus dem Kosovo
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-- Editiert seidi256 am 29.06.2013 00:24
Man könnte auch für jeden Fall der Zuwiederhandlung gegen die Abmahnung eine Vertragsstrafe festlegen.
In allen Fällen hat man aber das gleiche Problem, nämlich nachzuweisen wer es war.
quote:
jedoch wissen wir den Realen Namen sowie Wohnort
Ihr wisst den Realen Namen sowie Wohnort von irgendwem.
Was euch fehlt ist der Nachweis, das er dort tätig war.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
damit bin ich nicht zu 100% der selben Meinung
Wieso denn nicht?
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Würde mich auch einmal interessieren. Rechtsgrundlage des Hausrechts ist beispielsweise §903 BGB
. Ich darf im Prinzip tun und lassen was ich will mit meinem Forum/Chat, solange ich die Rechte anderer nicht verletze.
Was sind nun mögliche Einschränkungen? Wenn ich beispielsweise ein Gewerbetreibender bin und mich im Internet präsentiere, mich dabei üpauschal an alle wende, kann ich auch nicht einfach grundlos Mister X den Zugang verwehren (in diesem Beispiel hätte man aber einen guten Grund).
Das wird u.a. hier etwas detaillierter aufgeführt (inkl. Quellenangabe): http://www.webshoprecht.de/IRModule/Virtuelles-Hausrecht.php
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