Halllo,
habe da eine Frage!
Ein Kollege von mir hat vor ca. 2 Monaten Anabolika bei einem Typen in Deutschland gekauft, per Emailkontakt.
Der lieferte aber nie und meinte, dass sein Händler ihn auch betrogen hätte und dass das Geld weg sei, außerdem hätte die Polizei ihn auch gefasst und ein Vermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wegen früherer Delikte mit Anabolka!
Wie kann mein Kollege sein Geld (Euro 140,--) sich wiederholen? Kann er ihn anzeigen?
Bekommt mein Kollege auch ne Strafe wenn er den Typen anzeigt?
Er hat nur Email-Adresse und Kontodaten!
Bitte um Hilfe!!!!!!!!
!!!!Hilfe!!!! Internetbetrug! 140,-- Euro weg
10. Januar 2005
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Frage vom 10. Januar 2005 | 22:22
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
!!!!Hilfe!!!! Internetbetrug! 140,-- Euro weg
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#1
Antwort vom 10. Januar 2005 | 23:02
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 174x hilfreich)
Schätze mal das braucht er nicht. Im Rahmen der Ermittlungen wird sich die Polizei schon bei Ihrem Freund melden.
#2
Antwort vom 11. Januar 2005 | 00:02
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 250x hilfreich)
Hi!
Ich gehe mal davon aus, daß der Handel mit den von Ihrem Freund erworbenen Anabolika in Deutschland verboten ist und daß Ihr Freund dies auch wußte.
Dann ist ein Rückzahlungsanspruch nach § 817 Satz 2 1. Halbsatz BGB
ausgeschlossen.
Gruß
Harry!
Und jetzt?
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