Hallo,
ich habe eine Frage zur Einbeziehung von AGBs bei einem Online-Ticketversand, folgender Sachverhalt:
K möchte ein Ticket für eine Veranstaltung bei einem Online-Versand kaufen. Mithilfe der Suchfunktion findet K die entsprechende Veranstaltung und kommt nach einigen Klicks (Auswahl der Veranstaltung/Auswahl der Kategorie etc.) zu einer Eingabemaske, in die K seinen Namen und die Anschrift eintragen muss. Unterhalb befindet sich ein Feld "Bestellen". Nachdem K darauf geklickt hat erfolgt eine Mitteilung, dass K die Tickets erfolgreich bestellt habe und in Kürze eine Bestätigung per Email erhalten werde. In der Email befinden sich dann eine Auflistung mit den Tickets und dem Preis sowie Servicepauschale und Versandgebühren. Da K die Höhe dieser Gebühren überrascht und sie während des Bestellvorgangs nirgends aufgeführt werden und auch kein End-/Gesamtpreis erscheint schaut er noch einmal auf der Internetseite danach und findet sie in den AGB.
Nun zu meiner Frage: auf die AGB
muss doch gem. § 305 II BGB
ausdrücklich hingewiesen werden? Auf der Internetseite ist aber nur links im Menü ein Link mit "AGB/Impressum", der nur durch herunterscrollen erreichbar (und sichtbar) wird, was aber zum Bestellen nicht nötig ist. Auch während des Bestellvorgangs ist nirgends ein Hinweis auf die AGB zu sehen. In den ABG wird dann eine Stornierung ausgeschlossen. Ist dieser Link als Hinweis ausreichend? Sind die AGB nun nach § 306 BGB
i.V.m § 305 BGB
nicht Bestandteil des Vertrags geworden und richtet sich nun "der Inhalt des Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften"? Und was bedeutet das nun für K? Hat K nun ein Widerrufsrecht gem. § 312d BGB
? Und verbietet der § 312f BGB
nicht den Ausschluss des Widerrufrechts?
Meine Fragen noch einmal kurz zusammengefasst: Kann K zurücktreten?
Vielen Dank!
ami
Hinweis auf AGB
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
> Hat K nun ein Widerrufsrecht gem. § 312d BGB
?
Nein, da ein solches für Tickets gerade nicht besteht.
> Und verbietet der § 312f BGB
nicht den Ausschluss des Widerrufrechts?
Ja, aber nur für Fälle, die nicht vom Gesetz erfaßt werden, s.o.
Der K hätte allerdings wohl deswegen ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht, weil in den AGB versteckte Kosten als "überraschende Klausel" unwirksam sind (ggfs. könnte der K auch auf den Endpreis ohne die "überraschenden" Extra-Kosten bestehen, hier würde aber ein Rechtsstreit wohl unumgänglich sein).
Vielen Dank erstmal für die Antwort!
Was mich noch interessieren würde ist: Werden die AGB denn überhaupt Vertragsbestandteil, reicht ein solcher (s.o.) Link (ohne separaten Verweis auf die Verwendung der AGB während des Bestellvorgangs) überhaupt aus? Von "ausdrücklich" kann hier ja wohl keine Rede sein, oder? Und was würde bei Nichteinbeziehung die Folge sein, es gibt ja wohl kaum gesetzliche Regelungen für die Höhe von Versand- und Servicekosten?
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Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen!!
Wenn ich das richtig verstanden habe hat K also in keinem Fall (egal ob die AGB wirksam miteinbezogen wurden oder nicht) die in den AGB (und sonst nirgends) aufgeführten Gebühren zu bezahlen.
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