Hallo,
Seit einiger Zeit werden private Homepagebesitzer von dubiosen Rechtsanwälten angeschrieben und auf ihr (fehlendes) Impressum in ihren Seiten hingewiesen und evtl. zur Kasse gebeten.
Um mir das zu ersparen, habe ich in meiner natürlich ein Impressum. Trotzdem möchte ich mal nachfragen, ob ich mit dem folgenden Text:
Hinweis für Abmahnversuche
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht - Inhaber - Innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
gegen diese RA schützen, bzw. absichern kann?
Vielen Dank, Gruß Rolbi
Hinweis bei Abmahnversuchen
11. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2007 | 09:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinweis bei Abmahnversuchen
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2007 | 10:06
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Nein!
Viele Grüße, Michael
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2007 | 06:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Mirk,
im Klartext bedeutet das, es bringt mir nix, wenn ich das in meinem Impressum unterbringe!
So wie Michael es kurz und Schmerzlos ausdrückt!
Gruß
Und jetzt?
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