Hinweis bei Abmahnversuchen

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rolbi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinweis bei Abmahnversuchen

Hallo,

Seit einiger Zeit werden private Homepagebesitzer von dubiosen Rechtsanwälten angeschrieben und auf ihr (fehlendes) Impressum in ihren Seiten hingewiesen und evtl. zur Kasse gebeten.

Um mir das zu ersparen, habe ich in meiner natürlich ein Impressum. Trotzdem möchte ich mal nachfragen, ob ich mit dem folgenden Text:

Hinweis für Abmahnversuche

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht - Inhaber - Innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

gegen diese RA schützen, bzw. absichern kann?

Vielen Dank, Gruß Rolbi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Nein!


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Rolbi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mirk,

im Klartext bedeutet das, es bringt mir nix, wenn ich das in meinem Impressum unterbringe!
So wie Michael es kurz und Schmerzlos ausdrückt!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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