Hallo Zusammen,
2 Domäins werden von einer Privatperson bei einem Hoster gehostet.
Nun will der Bertreiber eine Domäin nicht mehr betreiben und die Domäin befindet sich im Transitverfahren. Warum ist nicht bekannt, die Domäin lag im wesentlichen brach, wurde bislang nur zu Testzwecken betrieben.
Es muss ja jetzt ein neuer Hoster gesucht werden, für die bisherige Domäin wurde im vorraus für ein Jahr 35€ bezahlt. Die Domäin läuft jetzt seit 2 Monaten.
Was passiert mit den 35€, müssen die abzüglich der bisherigen Nutzung teilweise zurück erstattet werden?
Danke Euch.
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-- Editiert Mufti1000 am 31.01.2014 20:00
Hoster setzt Domäin ins Transitverf. wer zahlt?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hat der Hoster irgendeinen Grund genannt? Ein einfaches "möchte nicht mehr" zählt nicht und in dem Falle würde aus einem Vertragsbruch des Hosters ein Schaden entstehen, der zu begleichen ist.
Normalerweise kann man die Reservierungsgebühren selbst nicht zurückverlangen, wenn es zu einer außerordentlichen Kündigung kommt oder zu einem Kündigung des Kunden. Bei einem Vertragsbruch bzw. Leistungsverweigerung des Anbieters liegt es natürlich anders.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Nein, es wurden weder schriftlich noch per Mail vom Hoster Gründe genannt, oder die Kündigung/Änderung mitgeteilt. Der einzige Brief bislang kam con Denic.
Zu der Domain gibt es ja auch noch ein Paket, Email-Adressen, WebSpace etc., dafür ja die 35€.
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Verträge sind einzuhalten - auch von Hostern. Ohne Leistung keine Gebühren. Oder ist die Firma insolvent?
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Hartnäckig nachfragen, was da los ist und wie der Hoster gedenkt den Vertrag erfüllen zu wollen.
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