ich bin ein fan von verschwörungstheorien und alles drumherum weshalb ich mir neulich überlegt hatte eine art portal zu erstellen, das die neuesten thread-titel (beitrags/themen-titel), die in den unterschiedlichen foren eröffnet werden, listet, um einen gesamtüberblick über alle foren und deren neueste themen zu haben. sozusagen eine art "ticker" oder "feed" - nur halt mit threads. natürlich kann man bei bedarf dann entweder auf den thread-titel klicken und wird dann zum entsprechenden thread im entsprechenden forum weitergeleitet oder man klickt auf den namen des forums und gelangt zu dessen hauptseite. inhaltsangaben o.ä. gibt es nicht - nur der thread-titel und die quellenangabe zum forum. natürlich läuft dabei alles vollautomatisch ab - dh. crawler werden eingesetzt um die entsprechenden seiten oder deren rss feeds zu crawlen und die informationen zu extrahieren.
nun gibt es da ein problem, dass der anbieter eines solchen portals hat: da sich die meisten foren nicht hier in deutschland befinden, passiert es hin und wieder mal, dass forum-user des entsprechenden forums inhalte veröffentlichen, die rechtsradikaler natur sind oder den holocaust leugnen, was hier in deutschland (und anderen ländern - nicht nur europäische) eine straftat ist.
jetzt stellt sich natürlich die frage, ob sich der anbieter eines solchen portals selbst strafbar macht, weil er einen link zu den entsprechenden threads gesetzt hat. das portal ist ja vollständig automatisiert und dementsprechend kann der anbieter ja nicht jeden thread-titel oder thread kontrollieren - selbst eindeutige thread-titel könnten ihm entgehen.
eine andere frage wäre, ob der anbieter hier vielleicht gegen das urheberrecht verstößt und ob er überhaupt berechtigt ist seiten zu crawlen und dann die o.g. informationen in der o.g. form zu präsentieren.
wie sieht eure einschätzung aus?
könnte der anbieter sich hier strafbar machen?
verstößt er gegen das urheberrecht o.ä.?
Hyperlinks ("Deep Links") und Haftung.
12. Mai 2016
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Frage vom 12. Mai 2016 | 01:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Hyperlinks ("Deep Links") und Haftung.
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#1
Antwort vom 12. Mai 2016 | 09:38
Von
Status: Schlichter (7118 Beiträge, 1486x hilfreich)
Das Thema ist komplex, vielleicht hilft dir ein Blick hierhin:
http://www.deutsche-startups.de/2016/01/18/urheberrecht-fremde-inhalte/
#2
Antwort vom 12. Mai 2016 | 09:56
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:dh. crawler werden eingesetzt um die entsprechenden seiten oder deren rss feeds zu crawlen und die informationen zu extrahieren
Das dürfte urheberrechtlich noch unproblematisch sein (Thread-Titel dürften seltenst die Schöpfungshöhe für ein Werk erreichen), könnte aber im Einzelfall wettbewerbsrechtlich problematisch sein (Stichwort Ausnutzen einer fremden Dienstleistung).
Zitat:jetzt stellt sich natürlich die frage, ob sich der anbieter eines solchen portals selbst strafbar macht, weil er einen link zu den entsprechenden threads gesetzt hat.
Strafbar macht er sich nur, wenn er trotz positiver Kenntnis solche Beiträge nicht sofort löscht.
(Allerdings wohl nur bei entsprechenden Thread-Titeln, die publiziert werden und damit bereits eine Straftat verwirklichen ("Vergast alle Rothaarigen!") und nicht schon, weil im Einzelfall der Inhalt einzelner verlinkter Posts Straftaten verwirklicht.)
Wenn man allerdings (entweder grundsätzlich wegen der Themen in diesen Foren oder speziell im Einzelfall wegen früherer Vorfälle) damit rechnen muß, daß solche Inhalte weitergegeben werden, dann kann man sich auch ohne positive Kenntnis strafbar machen (Stichwort bedingter Vorsatz).
-- Editiert von TheSilence am 12.05.2016 09:59
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#3
Antwort vom 12. Mai 2016 | 15:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:Zitat:Zitat:dh. crawler werden eingesetzt um die entsprechenden seiten oder deren rss feeds zu crawlen und die informationen zu extrahieren
Das dürfte urheberrechtlich noch unproblematisch sein (Thread-Titel dürften seltenst die Schöpfungshöhe für ein Werk erreichen), könnte aber im Einzelfall wettbewerbsrechtlich problematisch sein (Stichwort Ausnutzen einer fremden Dienstleistung).
naja, nachdem sich alle forenbetreiber heutzutage eindeutig von den meinungen ihrer nutzer distanzieren, sollte das nicht in den bereich "ausnutzen einer fremden dienstleistung" fallen zumal ja im portal nur die thread-titel präsentiert werden und nicht komplette inhalte. außerdem schickt der betreiber die leute dann via link direkt zum thema oder bei bedarf zur hauptseite.
Zitat:
Zitat:Zitat:jetzt stellt sich natürlich die frage, ob sich der anbieter eines solchen portals selbst strafbar macht, weil er einen link zu den entsprechenden threads gesetzt hat.
Strafbar macht er sich nur, wenn er trotz positiver Kenntnis solche Beiträge nicht sofort löscht.
(Allerdings wohl nur bei entsprechenden Thread-Titeln, die publiziert werden und damit bereits eine Straftat verwirklichen ("Vergast alle Rothaarigen!") und nicht schon, weil im Einzelfall der Inhalt einzelner verlinkter Posts Straftaten verwirklicht.)
Wenn man allerdings (entweder grundsätzlich wegen der Themen in diesen Foren oder speziell im Einzelfall wegen früherer Vorfälle) damit rechnen muß, daß solche Inhalte weitergegeben werden, dann kann man sich auch ohne positive Kenntnis strafbar machen (Stichwort bedingter Vorsatz).
-- Editiert von TheSilence am 12.05.2016 09:59
okay. aber wie häufig ist der anbieter verpflichtet seine vollautomatisierte seite auf problematische thread-titel zu überprüfen?
hier in deutschland wird es einem aber auch wirklich schwer gemacht... ich meine der anbieter verlinkt sicher nicht auf ein nazi-forum aber hin und wieder gibt es halt leute, die solche themen in nicht-nazi-foren ansprechen und dies auch dürfen, da sie ja in dem entsprechenden land mehr meinungsfreiheit genießen. außerdem kann man all diese foren unproblematisch direkt aus deutschland besuchen und würde dann tatsächlich hin und wieder ungefiltert einen nazi-beitrag sehen... von dem her wäre das überprüfen der portalseite auf problematische beitragstitel eigentlich sinnlos.
#4
Antwort vom 12. Mai 2016 | 17:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
und was wäre, wenn der anbieter alle deutschen nutzer von seinem dienst ausschließt (ip range ban)? müsste er dann immernoch seinen inhalt filtern, weil sein server in deutschland steht?
#5
Antwort vom 17. Mai 2016 | 09:48
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:nachdem sich alle forenbetreiber heutzutage eindeutig von den meinungen ihrer nutzer distanzieren, sollte das nicht in den bereich "ausnutzen einer fremden dienstleistung" fallen
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Teledumm "distanziert" sich auch von über Telefon verabredeten Straftaten, deswegen darf man trotzdem nicht deren Telefonbücher nachdrucken.
Zitat:wie häufig ist der anbieter verpflichtet seine vollautomatisierte seite auf problematische thread-titel zu überprüfen?
Kommt drauf an, was für Foren zitiert werden. Bei "einschlägigen" sicherlich mehr als einmal täglich; bei allen anderen dürfte täglich genügen.
-- Editiert von TheSilence am 17.05.2016 09:49
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