ICQ Chat/Angst vor Anzeige

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
matrix91
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
ICQ Chat/Angst vor Anzeige

Hallo, also ich will mich mal möglichst Kurz fassen:

Person A, hatt eine Internetseite die nicht ganz Legal ist bzw Copyright Verletzung und so. Person B, hatt Person A in ICQ Geaddet um Person A, darauf freundlich darauf hinzuweisen. Die ICQ nummer von Person A stnd im Impressum der Seite. Person A sagt, das er die Polizei rufen wolle und der Polizei die IP Nummer von Person B geben wolle. Person B, fragte daraufhin freundlich wie den die IP von Person B wäre. Person A schrieb eine, und es war nicht die IPvon Person B. Person B, wies Person A, freundlich darauf hin, das es nicht erlaubt sei, IP Nummer zu Protokollieren bzw Herausfinden und das Weitergeben. Auch nicht n die Polizei. Person B fragte noch was Person A ihm den vorwerfen will. Person A Antwortete: Beleidigung und Belästigung. Person B, hatt Person a aber nciht Belästigt noch Beleidigt. Person B wie Person a nur darauf hin, das es nicht gut sei, was er auf seiner Website macht, und das er von Person C (Nach Streit zwischen Person A und Person C) nicht gute Dinge hörte (Verbale Beleidigende Wörter)

Kann Person A, jetzt Person B Anzeigen? und darf er die IP Nummer von Person B wirklich an die Polizei geben?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keksausmainz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

> Person A sagt, das er die Polizei rufen wolle und der
> Polizei die IP Nummer von Person B geben wolle.

Wofür? Was hat Person B denn gemacht? A kontaktiert? na, das ist ja mal eine Straftat :-)


> Person B, wies Person A, freundlich darauf hin,
> das es nicht erlaubt sei, IP Nummer zu Protokollieren
> bzw Herausfinden und das Weitergeben

Unsinn, das macht jeder Server automatisch. IP Adressen gehören zum Internet dazu und werden bei jedem Seitenaufruf gespeichert.
Das ist also absoluter Nonsens.


> Auch nicht n die Polizei

An dieser Stelle eine diskrete Frage: Wie alt sind Sie? *


> Kann Person A, jetzt Person B Anzeigen?

Solange Sie nicht ausfallend geworden sind, und ihn beschimpft haben , nicht. Für Belästigung müssten Sie trotz bspw. Sperrung (Ignorier-Liste) weiter versucht haben, mit A in Kontakt zu treten - z.B. indem Sie dann per Telefon anrufen usw.

Wenn ich jedes Mal Anzeige wegen Belästigung erstatten könnte, wenn mich meine Arbeitskollegen ansprechen, wäre das Büro leer.


> und darf er die IP Nummer von Person B wirklich an die Polizei geben?

Die darf er sich über's Bett oder auf's Klo hängen. Und gerne auch der Polizei weitergeben. Solange er sie nach einiger Zeit löscht.

Ohne Straftatbestand allerdings nichtig.


Ich hoffe, ich konnte helfen...


*(und übrigens: Unter 14 Jahren können Sie sowieso keinen Straftatbestand erfüllen, dafür könnten höchstens Ihre Eltern belangt werden)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Mensch matrix91, du bist 17 oder 18 und schreibst ein Deutsch zum Davonlaufen. Und dann soll man sich die Mühe machen, eine verständliche Antwort zu schreiben?

Ich sehe keine Straftat, wegen der A den B sinnvoll anzeigen könnte. Wir wissen natürlich nicht, welche Wortwahl gefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
der Fragende 0815
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Weshalb machst du dir solch einen Kopf? Diese Person möchte dich nur ein bisschen einschüchtern, da du diese anscheint bei einer Copyrightverletzung erwischt hast. Vermutlich befürchtet dieser eine Anzeige durch deine Person.

Du hast ihn nicht beleidigt? Wo liegt denn dann das Problem? Außerdem müsste er dies belegen können, dazu sind z.b. Screenshots nötig...ob diese gerichtlich zugelassen werden, ist doch sehr fraglich, da diese innerhalb weniger Sekunden gefälscht werden könnten, ohne größeren Aufwand.

Ignoriere einfach diese Drohungen...mein Nachbar zeigt mich auch nicht an, weil ich zu einer dritten Person meinte "Der Nachbar hat ein rotes Auto"...ohhh es ist doch grün...

Außerdem verweist der Inhaber geradezu auf sein Alter, bzw. seine Professionalität. Eine ICQ Nummer im Impressum ist nicht gerade vertrauenserweckend oder erwachsen. Höchstwahrscheinlich wird dieser Minderjährig sein und sich kein eigenes Design leisten wollen / können und mißachtet gerne das Copyright. Sollte dich dieser Inhaber "nerven", melde doch sein Verstoß dem rechtmäßigen Besitzer der Rechte, an was auch immer...

Leider hast du kaum Angaben gemacht, leider... ;)

Und mal ganz ehrlich, ich bezweifle das sich die Staatsmacht für solche "Kindereien" interessiert solange nicht die Worte "Ich, Amok, Schule, Kaufhaus, lauf, Pistole, Counter Strike spiele" in irgendeinem Chat oder Portal erscheinen...

-- Editiert am 23.06.2009 01:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Eine ICQ Nummer im Impressum ist nicht gerade vertrauenserweckend oder erwachsen.

Das ist natürlich falsch. Viele Dienstleister bieten eine solche direkte Kontaktmöglichkeit an. Willkommen im Internet. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der Fragende 0815
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Einige bieten diese Kontaktmöglichkeit an, allerdings werden meistens keine Copyrightrechte verletzt, bzw. erkennbar verletzt. Daher mein Entschluss ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.083 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen