Als Betreiber einer nichtkommerziellen Homepage habe ich folgendes Problem:
Ich habe den begründeten Verdacht, dass sich bis vor kurzem jemand mit meinem Passwort in den Administratorenbereich einwählte, sich so Zugang zu internen Dingen zu verschaffte und diese weiter verbreitete(ich betone nochmals, keine kommerzielle Daten).
Die IP-Adresse dieser Person ist mir bekannt.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich mit diesen Daten(ip-Adresse) überhaupt zur Polizei, schliesslich ist das Speichern verboten
2. Kann ich auf den bloßen Verdacht hin Anzeige erstatten ?
3. Macht eine Strafanzeige überhaupt Sinn ? Meines Wissens speichert der Provider die Angaben max. 7 Tage, in dieser Zeit wird doch aber aller Voraussicht nach kein Verfahren eröffnet !? Mir geht es darum, dass ich den Beweis führen will, dass sich mit ip-Adresse xyz jemand unter meinem Namen in den Admin-Bereich eingeloggt hat.
4. Ist durch das illegale Einloggen bereits ein Straftatsbestand vorhanden; dass Daten von mir verwendet wurden, kann ich nämlich nicht beweisen
Danke im Voraus für Antworten!
IP-Adresse - Kann ich auf den bloßen Verdacht hin Anzeige erstatten?
25. März 2008
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Frage vom 25. März 2008 | 23:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
IP-Adresse - Kann ich auf den bloßen Verdacht hin Anzeige erstatten?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 26. März 2008 | 13:25
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Klar kannst Du damit zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt erstatten, weil Verdacht auf Datenklau besteht, oder so.
Ob das Sinn macht mag ich bezweifeln. Passwort ändern, beobachten was passiert bzw. ob nochmals jemand sich ohne Dein Wissen eingeloggt hat.
Geschieht dies aus einem Internet-Café wird es blöd.
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