Guten Tag,
meine Freundin hat vor einer Woche ein Notebook über Idealo bestellt (also eigentlich bei Comtech, aber die Bestellung lief komplett über Idealo's Website).
Nun mussten wir feststellen dass die Beschreibung fehlerhaft war; statt der angegebenen Displayauflösung von 1920x1080 Pixeln hat das Notebook nur 1366x768. Vor ein paar Tagen hat sie Idealo eine Mail geschrieben, dass das erhaltene Produkt nicht mit den Daten auf der Seite übereinstimmt. Statt zu antworten, hat Idealo aber einfach nur die Daten auf der Seite korrigiert. Ist Idealo nun verpflichtet den Laptop gegen das Modell mit der von ihr gekauften Auflösung auszutauschen oder bleibt ihr da nur noch das zurücksenden?
Gruß, hsnbarg.
Idealo - Falsche Angaben
4. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2018 | 15:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Idealo - Falsche Angaben
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2018 | 16:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39730x hilfreich)
Zitatstatt der angegebenen Displayauflösung von 1920x1080 Pixeln hat das Notebook nur 1366x768 :
Das könnte man nun wie genau beweisen?
ZitatIst Idealo nun verpflichtet den Laptop gegen das Modell mit der von ihr gekauften Auflösung auszutauschen :
Gibt es das denn übehaupt?
Ansosnten einfach mal etwas abwarten, denn ca. 14 Tage lang kann der Verkäufer noch verscuhen den Vertrag anzufechten.
#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 16:26
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Ich würde ansonsten das Laptop lieber zurücksenden und ausdrücklich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Man braucht dafür keine Begründung.
Ich glaube das vereinfacht die Sache deutlich, ,wenn es erst wenige Tage her ist.
Und das macht auch das von Harry angedeutete Beweisproblem, ob im Angebot nun wirklich nun die falsche Auflösung stand, zunichte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Januar 2018 | 19:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas könnte man nun wie genau beweisen? :
Wir haben Screenshots von dem alten Stand der Seite.
Aber dann ist zurück senden vermutlich wirklich einfacher.
Vielen Dank
Und jetzt?
Schon
266.685
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten