Illegales Herunterladen einer Serie

3. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
joli1314
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegales Herunterladen einer Serie

Hallo,
vor vier Jahren habe ich für eine Zeit in einer Wg, mit drei anderen Leuten gewohnt.
Zu dieser Zeit wurde von einem der Mitbewohner illegal ein Film heruntergeladen.
Nun hat der Besitzer des DSL-Vertrags (einer der Mitbewohner) eine Klage erhalten von Warner Bros.
Dieser ist nun auf mich zugekommen und möchte meine Kontaktdaten haben, da ich zu dieser Zeit auch in der WG gewohnt habe. Er sagt, dass die Anklage dann fallen gelassen wird aufgrund von "unbringbarer Beweislast." Ich habe nun die Befürchtung, dass ich mit in die ganze Sache hineingezogen werde, wenn ich meine Kontaktdaten herausgebe. Es wäre super, wenn mich jemand über die rechtliche Situation aufklären könnte, damit ich weiß, wie ich mich im besten Fall verhalten soll.
Liebe Grüße, J.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von joli1314):
Dieser ist nun auf mich zugekommen und möchte meine Kontaktdaten haben,

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von joli1314):
Er sagt, dass die Anklage dann fallen gelassen wird aufgrund von "unbringbarer Beweislast."

Das könnte möglich sein, muss aber nicht.



Zitat (von joli1314):
Ich habe nun die Befürchtung, dass ich mit in die ganze Sache hineingezogen werde,

Logisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
joli1314
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry
Finde den Widerspruch ...

Heutzutage ist es möglich Nachrichten über Messaging Apps zu verschicken ohne das die andere Person Anschrift und Name preisgeben muss.

Es wäre hilfreich wenn du mir die Gesetzeslage schilderst auf die ich mich berufen kann. Das es so oder so laufen kann ist mir natürlich bewusst.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von joli1314):
Heutzutage ist es möglich Nachrichten über Messaging Apps zu verschicken ohne das die andere Person Anschrift und Name preisgeben muss.

Womit er ja unzweifelhaft Kontaktdaten hat.



Zitat (von joli1314):
Es wäre hilfreich wenn du mir die Gesetzeslage schilderst auf die ich mich berufen kann.

Es gibt keine.

Möge er doch mal schildern aufgrund welcher Gesetze er glaubt, dass Du ihm (welche Daten genau?) geben musst. Kontaktdaten hat er ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von joli1314):
vor vier Jahren habe ich für eine Zeit in einer Wg, mit drei anderen Leuten gewohnt.
Zu dieser Zeit wurde von einem der Mitbewohner illegal ein Film heruntergeladen.
Nun hat der Besitzer des DSL-Vertrags (einer der Mitbewohner) eine Klage erhalten von Warner Bros.
Dieser ist nun auf mich zugekommen und möchte meine Kontaktdaten haben, da ich zu dieser Zeit auch in der WG gewohnt habe.

Dazu ist man als Ex-Mitbewohner nicht verpflichtet.
Zitat:
Er sagt, dass die Anklage dann fallen gelassen wird aufgrund von "unbringbarer Beweislast."

Da hat er ziemlich viel ziemlich falsch verstandne.
Zitat:
Ich habe nun die Befürchtung, dass ich mit in die ganze Sache hineingezogen werde, wenn ich meine Kontaktdaten herausgebe. Es wäre super, wenn mich jemand über die rechtliche Situation aufklären könnte, damit ich weiß, wie ich mich im besten Fall verhalten soll.

Das macht ein Rechtsanwalt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

erstens gibt es keinen Sippenhaft, bzw. nur wenn man die WG als BGB-Gesellschaft ansieht (ich tue das in diesem Punkt nicht).
Zweitens ist Herunterladen (=Privatkopie) nicht illegal. Aber vielleicht war es auch ein Upload?
Und drittens dürfte die Sache - für dich - verjährt sein.

Ich würde die Daten nicht geben.
Anstelle der Gegenseite hätte ich aber auch kaum Probleme sie auf anderem Weg zu bekommen (etwa via EMA).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von joli1314):
Nun hat der Besitzer des DSL-Vertrags (einer der Mitbewohner) eine Klage erhalten von Warner Bros.
Dieser ist nun auf mich zugekommen und möchte meine Kontaktdaten haben, da ich zu dieser Zeit auch in der WG gewohnt habe. Er sagt, dass die Anklage dann fallen gelassen wird aufgrund von "unbringbarer Beweislast." Ich habe nun die Befürchtung, dass ich mit in die ganze Sache hineingezogen werde, wenn ich meine Kontaktdaten herausgebe. Es wäre super, wenn mich jemand über die rechtliche Situation aufklären könnte, damit ich weiß, wie ich mich im besten Fall verhalten soll.


Leider ist der Bereich Internetrecht gerade beim Filesharing noch etwas, wo gefühlt jedes Gericht andere Ansichten hat. Wo dem einen Gericht die Nennung der Namen der Mitbenutzer reicht, damit der Anschlussinhaber seine Unschuld beweisen kann, ist das nächste Gericht der Ansicht, der Anschlussinhaber sei prinzipiell für alles verantwortlich, was über seinen Anschluss geschieht. Insofern kann man also keinen wirklich allgemeingültigen Rat geben, wie zu verfahren ist, da sich manche Gerichte nicht mal füre BGH-Urteile interessieren, das anders geurteilt hat.
Prinzipiell kann man sagen, dass sich WaldorfFrommer (die Kanzlei, die im Auftrag von Warner Bros abmahnt) sich nicht sonderlich dafür interessiert, wer nun die Tat begangen hat, solange nur überhaupt irgendwer bezahlt. Wenn man sich mal in den Fachforen zu dem Thema einliest, erkennt man da schon ein gewisses Schema, nachdem die Kanzlei vorgeht. Selbst wenn der Anschlussinhaber die Kontaktdaten der Mitbenutzer rausgibt, wird WF bei denen anfragen, ob sie´s waren (=quasi ein Schuldeingeständnis einfordern). Wenn die Mitbenutzer sagen "Nö, ich wars nicht!", wird WF zum Schluß wieder beim Anschlussinhaber weitermachen und vor Gericht darauf plädieren, dass dieser dafür verantwortlich sei, was über seinen Anschluss geschieht. Und leider findet diese Kanzlei noch immer genug Richter, die es sich einfach machen wollen und diesem "Argument" folgen.

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