Impressum für deutsche Niederlassung eines französischen Betriebes

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)
Impressum für deutsche Niederlassung eines französischen Betriebes

Ich bin Administrator in einer Firma und versuche gerade eine rechtliche Frage zu beantworten. Unsere Firma ist mit Hauptsitz in Frankreich gemeldet und betreibt eine Webseite. Die Übersetzung ins Deutsche wird ebenfalls vom Hauptsitz aus betreut. Der impressum Eintrag verweist aber auf die deutsche Niederlassung. Ich bin der Meinung das wäre fehlerhaft.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

§ 5 TMG : Impressumspflicht für alle Diensteanbieter welche geschäftsmäßige Telemedien bereitstellen.

Diensteanbieter: jede natürliche oder juristische Person welche eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält und / oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.

Telemedien: Domain / Website



Relevant ist also nicht wer die administriert, sondern wer diese Website betreibt.
Ist die Niederlassung eine juristische Person, dürfte sie vermutlich auch der Betreiber sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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