Impressum wie gestalten?

15. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
go731700-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressum wie gestalten?

Hallo, folgendes Problem

Ich betreibe eine Social Media Platform mit bis zu 200 Mitgliedern, Domain Deutsch, Hosting im Ausland, zusätzlich einen Blog, Domain Ausland, Hosting Deutsch.

Nun habe ich vor über 2 Jahren bei der Gründung vorsichtshalber ein Impressum online gemietet.

Diese haben mir irgendwann nach Monaten gekündigt, also ein weiteres gemietet, irgendwann meint ein bekannter, der ebenfalls eins sucht, das dieses Impressums Seite ohne mein Wissen abgeschaltet ist und nicht mehr existiert, also ein neues gemietet, diese haben gleich gekündigt, da sie nur für Influencer und nicht für Webseiten zur Verfügung stehen, also wieder ein neues, diese haben aber auch gleich abgelehnt, da hier sog. "Pornografische inhalte" sind, allerdings keine Bilder oder Videos da dies von mir aus verboten ist, die Menschen können sich einfach nur über ihre Sexualität per Text unterhalten und Hilfestellungen finden.

Jetzt bin ich langsam an Ende und weiß nicht mehr weiter, wie muss ich hier vorgehen?

Brauch ich überhaupt ein Impressum, wenn der Hoster in einem anderen Land sitzt?

Brauche ich ein deutsches Impressum?

Wie bekomme ich ein Impressum zustande, wenn ich weder meine eigene Adresse noch meinen Namen angeben darf? (ist für mich aus wichtigen Gründen des Schutzes ausgeschlossen)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(711 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat:
Jetzt bin ich langsam an Ende und weiß nicht mehr weiter, wie muss ich hier vorgehen?

Lies die Gesetze und mach dir selbst ein Impressum.
Oder nutze einen der Impressumgeneratoren.
Oder suche dir einen Anwalt der das macht.

Zitat:
Brauch ich überhaupt ein Impressum, wenn der Hoster in einem anderen Land sitzt?

Ja

Zitat:
Brauche ich ein deutsches Impressum?

Ja.

Zitat:
Wie bekomme ich ein Impressum zustande, wenn ich weder meine eigene Adresse noch meinen Namen angeben darf? (ist für mich aus wichtigen Gründen des Schutzes ausgeschlossen)

Der Gesetzgeber verpflichtet dich zu diesen Pflichtangaben.
Welche dem Gesetzgeber übergeordnete Instanz hat dich zu dem *nicht darf* verpflichtet?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#2
 Von 
go731700-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Oder nutze einen der Impressumgeneratoren.


Schon nachgeschaut, dafür brauche ich aber auch Daten zum Eintragen.

Zitat (von Chrominanz):
Oder suche dir einen Anwalt der das macht.


Das kostet aber sehr viel nehme ich an.

Zitat (von Chrominanz):
Der Gesetzgeber verpflichtet dich zu diesen Pflichtangaben.
Welche dem Gesetzgeber übergeordnete Instanz hat dich zu dem *nicht darf* verpflichtet?


Wenn man so will, die Polizei, die meinte, ich soll aufpassen, dass nirgendwo im Internet Informationen über mich auftauchen, auch wenn es nur der Name ist, weil dies mein Leben enorm gefährdet, ist sogar alles beim Einwohnermeldeamt geschützt, wenn das was hilft, da muss es doch eine Sonderschutzregel geben?

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#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(711 Beiträge, 76x hilfreich)

Zitat (von go731700-8):
Wenn man so will, die Polizei,

Also keine dem Gesetzgeber übergeordnete Instanz.

Zitat (von go731700-8):
da muss es doch eine Sonderschutzregel geben?

Wenn das Leben durch öffentliches Auftreten enorm gefärdet ist. Sollte man das auftreten im Internet lassen. Öffentlicher als *Internet* geht nicht. Dazu kommt: *das Internet vergisst nie*.
Deshalb gibt es auch keine *Sonderschutzregel*. Der Bedarf ist nicht vorhanden.

Bleibt nur ein Unternehmen zu finden das bereit ist die Gefahr auf sich zu ziehen.

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