Impressumservice über Rechtsanwalt - Kosten?

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Impressumservice über Rechtsanwalt - Kosten?

Hallo.
Ich veröffentliche alsbald mein erstes Buch und will dafür natürlich im Internet auch präsent sein - sprich Homepage und Facebook, usw.
Da gilt Impressumpflicht. Aber ich verlege unter Pseudonym und will einfach nicht, dass meine Privatadresse durchs Netz geistert. Inzwischen sind da genug schräge Vögel unterwegs, die damit Schindluder betreiben.

Es gibt Impressumservices, die bei mir aber einen bitteren Beigeschmack hinterlassen. Eine weitere Option ist, dass man das Impressum über einen Rechtsanwalt laufen lässt.
Aber da habe ich überhaupt keine Erfahrung mit... was kostet so etwas im Schnitt? Wenn der da hunderte Euro für verlangt, hat sich das Thema für mich sowieso erledigt. Hat da jemand vielleicht Erfahrung drin? Macht so etwas generell jeder Anwalt, oder muss ich da nach speziellen Fachrichtungen suchen?

Danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
und will dafür natürlich im Internet auch präsent sein
Um solche Öffentlichkeitsarbeit kümmert sich idR doch der Verlag...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich veröffentliche als Self-publisher. Muss mich also um solcherlei Dinge selber kümmern.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Wie wäre es denn, wenn Sie einen Bekannten bitten, das zu übernehmen? Oder Sie sprechen mit dem netten Buchhändler von nebenan ;-) Als Gegenleistung kann man ja lesungen oder was anderes aushandeln

Ich würde die Kosten mal auf 50-150 EUR im Monat schätzen - das ist der Rahmen in dem sich auch virtuelle Büros bewegen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):

Ich veröffentliche alsbald mein erstes Buch und will dafür natürlich im Internet auch präsent sein - sprich Homepage und Facebook, usw.
Da gilt Impressumpflicht. Aber ich verlege unter Pseudonym und will einfach nicht, dass meine Privatadresse durchs Netz geistert. Inzwischen sind da genug schräge Vögel unterwegs, die damit Schindluder betreiben.

Dann braucht man eine ladungsfähige Anschrift. An der Veröffentlichung des eigenen Namens kommt man nicht vorbei.
Zitat:

Es gibt Impressumservices, die bei mir aber einen bitteren Beigeschmack hinterlassen.

Wieso?
Zitat:

Eine weitere Option ist, dass man das Impressum über einen Rechtsanwalt laufen lässt.
Aber da habe ich überhaupt keine Erfahrung mit... was kostet so etwas im Schnitt?

Der Rechtsanwalt ist mit Sicherheit teurer als ein Büroservice, der eine ladungsfähige Adresse stellen kann. (Das ist letztlich ja auch "nur" eine Adresse, unter der zu den üblichen Bürozeiten ein Zustellungsbevollmächtigter anzutreffen ist.)
Zitat:
Wenn der da hunderte Euro für verlangt, hat sich das Thema für mich sowieso erledigt. Hat da jemand vielleicht Erfahrung drin? Macht so etwas generell jeder Anwalt, oder muss ich da nach speziellen Fachrichtungen suchen?

Bei Google & Co nach Büroservices mit Zustellungsbevollmächtigten suchen. Billig wird's aber nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wie wäre es denn, wenn Sie einen Bekannten bitten, das zu übernehmen?

Der wird sich bedanken wenn er erfährt, was er dafür gewährleisten muss.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wieso?

Ich habe die ersten sieben Dienste von Google durch gesucht.
Zwei davon sind nur für Nutzer einer Autoren-Software für Windows, was mir als Linux-Nutzer nix bringt - der Aufwand für das eine teure Softwareprogramm ist mir zu hoch.
Ein Service rühmt sich für seine Buchcovergestaltung, die nur so von expliziten sexuellen und rechtsextremen Darstellungen strotzen.
Der andere Service hatte nur eine Handy-Nummer als Kontaktmöglichkeit.
Der nächste hatte keine Wahlmöglichkeit, wie mit der eingehenden Post umgegangen wird, bzw. wie allgemein mit den Daten umgegangen wird.
Wieder einer wollte für den gesamten Service nur eine einmalige Zahlung von 5 € und der andere war extrem teuer.

Das ist alles nicht so leicht.
Aber wenn ein Anwalt wirklich so viel verlangt, dann bleibt mir wohl nichts übrig, als irgendwo einen vertretbaren Imperssumservice zu suchen. Da ist es aber nicht leicht die Seriösität herauszufinden.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
An der Veröffentlichung des eigenen Namens kommt man nicht vorbei.

Das ist schlicht falsch - ein Paradebeispiel ist Atze Schröder.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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