Hallo zusammen,
beim Aufruf einer Domain
erscheint lediglich ein Logo einer Marke sowie der Text "in Arbeit". Besteht hier eine Impressumspflicht? Ich habe heute eine Unterlassungsaufforderung von einem Rechtsanwalt bekommen.
Beste Grüße
muenchner
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Impressumspflicht auf "Coming Soon" Seite
3. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2010 | 12:46
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 21x hilfreich)
Impressumspflicht auf "Coming Soon" Seite
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#1
Antwort vom 3. November 2010 | 14:13
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Besteht hier eine Impressumspflicht?
Wenn die Website nicht privat ist (und das ist nur ein sehr eingeschränkter Bereich, etwa statische Seiten mit Katzenbildern; ein regelmäßig gepflegter Blog wäre schon geschäftsmäßig - nicht geschäftlich! - und nicht mehr "privat"), dann ja.
Bei einem Markenlogo kann ja u.U. auch noch gewerbliche Nutzung unterstellt werden.
Interessant wird also nur die Frage, ob die Gegenseite überhaupt aktivlegitimiert ist. Behauptet der Abmahnende denn, ein Mitbewerber zu sein?
Mal dumm gesagt, wenn ich ein Coca-Cola-Logo auf meine Seite packe und sonst nichts, wer will mich wegen fehlendem Impressum abmahnen? Ein Getränkeverkäufer auf die vage Vermutung hin, daß ich auch Getränke verkaufe oder verkaufen will?
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#2
Antwort vom 3. November 2010 | 15:31
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 21x hilfreich)
Hallo RoseTyler,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja, der "Abmahner" ist ein Mitbewerber.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die "Impressumspflicht"?
Vielen Dank
muenchner
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#3
Antwort vom 3. November 2010 | 17:37
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die "Impressumspflicht"? <hr size=1 noshade>
§5 TMG .
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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