Impressumspflicht bei mehreren ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

2. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trockenfrucht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumspflicht bei mehreren ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Guten Tag,
als GmbH verkaufen wir in verschiedene Länder und müssen die Umsatzsteuer wegen überschrittenen Lieferschwellen teilweise auch im Ausland abführen. Daher haben wir verschiedene Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Nun zur konkreten Frage: Als GmbH sind wir verpflichtet die Umsatzsteuer-ID im Impressum anzugeben. Betrifft dies nur die deutsche USt.-ID oder müssen wir sämtliche ausländische IDs angeben. Wie verhält es sich weiterhin mit Geschäftsbriefen und Mail-Signaturen?

Andersherum: Spricht etwas dagegen, einfach alle Nummern anzugeben oder wäre dies für den Verbraucher möglicherweise sogar irreführend?

Vielen Dank für eure Antworten.



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