Guten Tag,
als GmbH verkaufen wir in verschiedene Länder und müssen die Umsatzsteuer wegen überschrittenen Lieferschwellen teilweise auch im Ausland abführen. Daher haben wir verschiedene Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Nun zur konkreten Frage: Als GmbH sind wir verpflichtet die Umsatzsteuer-ID im Impressum anzugeben. Betrifft dies nur die deutsche USt.-ID oder müssen wir sämtliche ausländische IDs angeben. Wie verhält es sich weiterhin mit Geschäftsbriefen und Mail-Signaturen?
Andersherum: Spricht etwas dagegen, einfach alle Nummern anzugeben oder wäre dies für den Verbraucher möglicherweise sogar irreführend?
Vielen Dank für eure Antworten.
Impressumspflicht bei mehreren ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
2. April 2018
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Frage vom 2. April 2018 | 18:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumspflicht bei mehreren ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
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