Impressumspflicht - oder muss site vom netz?

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)
Impressumspflicht - oder muss site vom netz?

Hallo Allerseits,

Hierbei geht es um die Frage, ob bei einer gewerbsmäßigen Seite (hier: Zeitarbeitsfirma, die auf der "jobboerse.arbeitsagentur.de") für Jobs wirbt/sucht und dort die HP hinterlegt hat,

die Impressumspflicht aufgehoben ist, wenn auf der Hauptseite angegeben ist:

"Zur Zeit wird diese Seite aktualisiert.
Sie können uns aber trotzdem telefonisch erreichen:"


Angegeben ist zwar Telefonnummer und Faxnummer, aber das Impressum selbst ist leer, bzw. dort findet sich der Text: "Fügen Sie hier Ihren eigenen Text ein."

Ansprechpartner, etc. sonstige Angaben werden nicht genannt!


Abmahnungsgefährdet? Ja oder Nein?!?

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"Gruss vom Strand"

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7 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Außer Telefonnummer und Faxnummer definitv kein Inhalt vorhanden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Außer Telefonnummer und Faxnummer definitv kein Inhalt vorhanden?


Nein! Nichts!!!

Ich wunderte mich auch, da ich dies von anderen seiten kenne, da dort meist gar nichts mehr vh ist, höchstens "Wartungsarbeiten auf der HP" aber dann ohne Inhalt.

Hier aber eine HP, die ein "Impressum" ausweist, auf der nur steht: "Fügen Sie hier Ihren eigenen Text ein."

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"Gruss vom Strand"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Ich würde bei dieser Seite eine Impressumspflich bejahen.



Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist vor allem in § 5 des TMG geregelt. Sie gilt für Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten.

Nach § 2 TMG sind Diensteanbieter natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereit halten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln.

Der Begriff Telemedien wird dabei sehr weit ausgelegt. Er erfasst alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht Telekommunikation im engeren Sinn oder Rundfunk sind. Also praktisch jeder Online-Auftritt.


Die Definition von 'Bereithalten zur Nutzung' ist von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt.

Meiner Ansicht nach kann eine leere Seite oder eine Seite die nur das Firmen-/Produkt-Logo enthält das Kriterium 'Bereithalten zur Nutzung' nicht erfüllen.

Sobald jedoch Inhalt hinterlegt ist, der dem Aufrufenden weitere Informationen bietet und/oder eine Interaktion fordert/fördert (z.B. Telefon, Fax), müsste auch ein vollständiges Impressum hinterlegt sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

@Mirk
Treffer und versenkt
:grins:

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Herzlichen Dank an @Mirk und @Harry

genau, um diese ZA-Bude ging es bei meiner Frage...

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