Mal angenommen Deutscher Staatsbürger A ist ohne deutschen Wohnsitz auf längerer Weltreise vorwiegend im Nichteuropäischen Ausland und möchte einen Blog sowie einen YouTube Kanal beginnen. Die Domain soll auf dotcom enden und der Hoster liegt in den USA. Sowohl auf dem Blog als auch auf Youtube sollen zukünftig Werbung geschaltet werden, sowie zukünftig eventuell Dinge wie ebooks verkauft werden. Bezüglich der Sprachen ist sich Deutscher Staatsbürger A nicht sicher, ob er sie lieber nur in einer nicht deutschen Sprache oder auch auf Deutsch betreibt.
1) Ist eine Impressumspflicht nötig? Wenn ja kann die Adresse auch im Ausland liegen?
2) Wovon hängt die Impressumspflicht ab? Der angebotenen Sprache, dem Serverstandort, der Domainadresse, dem Wohnsitz, der Gewinnerzielungsabsicht?
3) Wie verhält es sich wenn er für kurze Zeit wieder nach Deutschland kommen sollte und dort für kurze Zeit einen Wohnsitz anmeldet?
Im Internet finden sich leider nur äußerst widersprüchliche Aussagen bzw. keine eindeutige Antwort.
Vielen Dank
Impressumspflicht ohne Wohnsitz
11. November 2016
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Frage vom 11. November 2016 | 19:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumspflicht ohne Wohnsitz
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#1
Antwort vom 11. November 2016 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119629 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat1) Ist eine Impressumspflicht nötig? Wenn ja kann die Adresse auch im Ausland liegen? :
Das hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem man sich gerade aufhält.
Zitat2) Wovon hängt die Impressumspflicht ab? Der angebotenen Sprache, dem Serverstandort, der Domainadresse, dem Wohnsitz, der Gewinnerzielungsabsicht? :
Das hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem man sich gerade aufhält.
Zitat3) Wie verhält es sich wenn er für kurze Zeit wieder nach Deutschland kommen sollte und dort für kurze Zeit einen Wohnsitz anmeldet? :
Dann gelten die Gesetze der BRD.
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