Impressumspflicht umgehen?

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
SiegfriedNeumann
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)
Impressumspflicht umgehen?

Hallo!

Es werden verschiedene Online-Shops von mir betrieben. Da hier Zielgruppen angesprochen werden, die sich untereinander garnicht verstehen, muss verhindert werden dass man rausfindet, dass beide Szenen-Shops von der selbigen Firma betrieben werden.
Deshalb muss nach Außen hin die Firma möglichst anonym auftreten (Impressum).

Wer muss ins Impressum rein?
Der Betreiber der Seite? Oder der Versender/Zahlungsempfänger?


Ich habe folgendes Gedankenspiel:

Ich miete für jeden Shop in einer anderen Stadt einen sog. "Office-Service" oder "Maildrop-Service" an, welcher Anrufe, Post, usw. weiterleitet oder selbst annimmt.
Diese Adresse, Telefonnummer, etc. packe ich dann ins Impressum als Betreiber.

Das Impressum würde dann so aussehen:

Name des Online Shop 1
Strasse 1
12345 Stadt 1

bzw.

Name des Online Shop 2
Strasse 2
12345 Stadt 2

#######
Alternativ folgende Idee:
Ich gründe verschiedene Offshore-Firmen im Ausland (Ltd.), welche nie geschäftstätig werden, sondern ausschließlich dem Impressum dienen.


Wie kann es rechtlich umgesetzt werden, im Internet nach außen anonym aufzutreten, und trotzdem rechtsicher seine Geschäfte zu führen und ganz normal über die eigentliche Firma zu versenden, zu betreuen, zu versteuern.



-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Ins Impressum muss eine ladungsfähige Adresse rein, Maildrop-Service-Adressen sind das aber nicht.

Alle von dir aufgelisteten Möglichkeiten sind rechtlich nicht einwandfrei...

Es muss im übrigen auch noch Ust-ID und so rein.
Diese wäre dann sowieso überall die gleiche und würde man in Google danach suchen, kämen genau deine ganzen Shops in den SERPS.

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann es rechtlich umgesetzt werden, im Internet nach außen anonym aufzutreten <hr size=1 noshade>


es ist der Sinn des §5 TMG , dass es eben keine Anonymität auf gewerblichen Seiten gibt...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SiegfriedNeumann
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok.
Dies beantwortet aber nur einen Teil der Frage.
Wie wäre es bei Verwendung von ausländischen Firmen die nur als "Betreiber der Seite" auftreten.
Praktisch betreibt die Auslandsfirma dann nur die Seite und leitet Bestellungen an die andere Firma weiter, welche das Geld empfängt, die Rechnung schreibt und die Ware ausliefert.

Zudem würde mich folgendes Interessen:
Ein Impressumsverstoss ist nicht strafbar, oder? Sondern nur ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Wenn ich also eine nicht ladungsfähige Adresse im Impressum habe, kann mich auch niemand verklagen.

Mache ich mich dann strafbar? Oder risikiere ich nur eine Abmahnung/Geldbuße?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Es muss im übrigen auch noch Ust-ID und so rein.


Nur wenn man eine hat.

quote:
Wie wäre es bei Verwendung von ausländischen Firmen die nur als "Betreiber der Seite" auftreten.


Wenn denn die Kunden gerne im Ausland bestellen...

quote:
Ein Impressumsverstoss ist nicht strafbar, oder?


Nö, aber eine OWi.

quote:
Wenn ich also eine nicht ladungsfähige Adresse im Impressum habe, kann mich auch niemand verklagen.


Du ahnst ja nicht, wie erfinderisch Mitbewerber beim Ermitteln sind. Und die Ermittlungskosten darfst du dann ggfs. auch noch bezahlen. Weißt du, wie teuer ein Detektiv im Stundensatz ist?

quote:
Mache ich mich dann strafbar?


Nein.

quote:
Oder risikiere ich nur eine Abmahnung/Geldbuße?


"Nur"? Strafbarkeit wäre harmloser, weil du ja eh selbständig arbeitest und als Ersttäter Bewährung bekommst.

Eine Abmahnung mit Streitwert 50.000+ EUR kostet dich aber einige tausend EUR Abmahnkosten, hast du die?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

quote:
Ins Impressum muss eine ladungsfähige Adresse rein, Maildrop-Service-Adressen sind das aber nicht.

Warum sollten das die Adressen der Büroservice Firmen nicht sein?
Gibt es da rechtliche Grundlagen die diese ausschließen?



Problematischer ist das 'maskieren' der Gesellschafter der Firmen und der Steuernummern.
Aber auch da gibt es durchaus legale Möglichkeiten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SiegfriedNeumann
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Und wie wären die legalen Möglichkeiten?

Eine Abmahnung kann nur gegen den Betreiber der Seite selbst gerichtet werden und nicht gegen die Firma, an die der Betreiber die Bestellungen weiterleitet bzw. an welche die Zahlungen gehen. Oder irre ich mich da?

Wenn jetzt für mich die Firma XYZ einen Online-Shop betreibt, dort als Zahlungsadresse mein Bankkonto angibt, die Bestellungen direkt an mich weiterleitet damit ich diese direkt bearbeiten kann oder mir ein Zugriff zu seinem Shop gibt um die Bestellungen direkt dort einzusehen und abzuarbeiten, dann verstosse ja nicht ich gegen das Impressum Gesetz, sondern die Firma XYZ als Betreiber der Seite/Shop.
Ich bezahlte z.B. der Firma XYZ eine Provision für die Vermittlung der Bestellungen, Betreiber des Online-Shops (trotz man mir Zugriff gewährt) ist aber die Firma XYZ, diese optimiert die Seite ständig, usw.

Also kann nur die Firma XYZ eine Abmahnung bekommen, die aber eine Ltd. ist und zum Beispiel in einem Land gegründet wurde in dem es kein Impressumsgesetz gibt und nur eine Deutsche Adresse druch Office-Service nutzt.

Was will dann ein Abmahner machen?
Er schreibt an die Adresse in Deutschland eine Abmahnung. Entweder er bekommt keine Reaktion darauf, oder mit viel Glück eine Antwort das der Firmensitz z.B. in Paraguay ist und Sie bitte dorthin ihre Abmahnung richten sollen...

Was will der Abmahner/An*******r dann machen?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen