Internationaler Domainname verletzt Markenrecht in einem Land

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.11.2020 17:21:43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Internationaler Domainname verletzt Markenrecht in einem Land

Hallo zusammen,

ich habe in meinem Namen eine Domain registriert (vor kurzem Erschienene internationale Endung). Diese verletzt in Deutschland keine Markenrechte. In der Schweiz allerdings ist dieser Begriff geschützt. Darf ich diese Domain an die Firma veräußern welche den Begriff geschützt hat, oder ist diese Seitens dieser Firma einklagbar?

Zusatz: Die Domain ist nicht indexiert, es ist kein Inhalt auf der Seite hinterlegt. Nur die Domain wurde registriert (Beispielsweise: www."Geschützter BegriffXY".COM

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ein Markenrecht wird erst dann verletzt, wenn mit der Domain im Schutzkreis der Marke gehandelt wird (außer bei berühmten Marken wie Coca-Cola).
Deswegen darfst du unter saturn.xy auch dein privates Blog haben oder Finanzdienstleistungen anbieten*, aber keine Unterhaltungselektronik.

Gab es für die TLD eine Sunrise-Period?

_________
* Vergleich nur des Argumentes wegen. Es kann durchaus sein, daß "Saturn" als Marke für Finanzdienstleistungen geschützt ist, dann darfst du das nicht. ;)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.11.2020 17:21:43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Ein Markenrecht wird erst dann verletzt, wenn mit der Domain im Schutzkreis der Marke gehandelt wird (außer bei berühmten Marken wie Coca-Cola).
Deswegen darfst du unter saturn.xy auch dein privates Blog haben oder Finanzdienstleistungen anbieten*, aber keine Unterhaltungselektronik.
Gab es für die TLD eine Sunrise-Period?
_________
* Vergleich nur des Argumentes wegen. Es kann durchaus sein, daß "Saturn" als Marke für Finanzdienstleistungen geschützt ist, dann darfst du das nicht.


Die Sunrise-Period wurde am 7. Mai 2014 geschlossen, somit ist diese schon vorbei. Mir wurde "gedroht" es sei nach dem schweizerischem recht verboten. Da die Registrierung in Deutschland erfolgte, kann ich mich in Sicherheit wiegen, korrekt? Falls ja dürfte der Verkauf an diese Firma ohne Probleme möglich sein.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mir wurde "gedroht" es sei nach dem schweizerischem recht verboten.


Für dich ist in Deutschland relevant, ob es nach deutschem Recht verboten ist.
So wie du auch keine Website dicht machen mußt, weil der iranische Staat meint, sie sei nach seinen Gesetzen unzulässig.
Allerdings ist Markenrecht in Europa relativ einheitlich.

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