Internet-Forum-Mahnbescheid?

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schneefee
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 5x hilfreich)
Internet-Forum-Mahnbescheid?

Hallo!
Ich habe 2003 ein kostenpflichtiges Forum gemietet. Dieses wurde für 1 Jahr gemietet und wurde auch fristgerecht gekündigt. Nachdem ich nichts mehr gehört habe dachte ich auch, das es erledigt ist. Heute bekomm ich nun ein schreiben, in dem eine letztmalige Zahlungsaufforderung von 130 Euro von mir innerhalb von 5 Tagen von der selben Firma verlangt wird. Die 130 Euro seien für das Jahr 2004-2005 in denen das Forum ja bereits gekündigt und nicht mehr genutzt wurde.
Ich habe versucht, den Betreiber über die Angegebene Telefonnummer zu erreichen, da mir geschrieben wurde ich habe 5 Tage Zeit zu zahlen, sonst würde der Gerichtsweg eingeschlagen.Aber übder diese Telefonummer kommt nur die Ansage: Bitte sprechen Sie nach dem Signalton. Das hab ich gemacht mit der Bitte um Rückruf, aber nix. Dann hab ich die Notfall-Handynummer gewählt, die angeblich jederzeit besetzt sein sollte mit einem Berater, aber da geht nur die Mailbox ran.
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
Ach, natürlich hab ich ninchts schrieftliches mehr, denn nach 3 Jahren dachte ich nicht, das ich das nochmal brauche:-(
Ach ja und den Weg des Kontaktes per Mail hab ich auch versucht. Keine Reaktion.
Danke!
Schneefee


-- Editiert von Schneefee am 01.02.2006 12:21:08

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thaglett
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Verjährt, sag ich mal so...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nein. Verjährung nach 3 Jahren zum Jahresende, Forderungen aus 2003 also zum 31.12.2006.

Wenn man die Kündigung nicht beweisen kann, die Gegenseite aber den Vertragsschluß, wird man wohl zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunwire
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Um welchen Anbieter handelt es sich denn?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen