Internet - Providerkündigung nicht möglich, obwohl noch gar kein Internet vorhanden/eingerichtet

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Internet - Providerkündigung nicht möglich, obwohl noch gar kein Internet vorhanden/eingerichtet

Dies ist ein verzwickter Fall.

Einerseits hat der Provider Recht, andererseits ist die Lange an sich verzwickt.

Es handelt sich um einen Provider, der die Leitung erst legen muss.
Der Internettarif/Anschluss wurde im Frühjahr 2020 beauftragt.
Somit sind jetzt die 14 Tage Kündigungsfrist natürlich verstrichen.

Der Internet - Anschluss ist noch nicht gelegt.
Einen genauen Termin gibt es nicht.
Nur ungefähr/vage Vermutung im 4.Quartal 2020.
Aber selbst darauf wollte man (schriftlich) keine Garantie geben.

Es handelt sich um ein Unternehmen.
Da braucht man natürlich Telefon und Internet.
Der Unternehmer hat jetzt bei einem anderen Provider Telefon und Internet angemeldet.
Die Geschwindigkeit ist sehr mager, aber was soll er tun? - Besser als nichts.

Kommt der Unternehmer aus einen der Verträge wieder raus?
Beide Verträge sind 2 - Jahres Verträge.

Worst case: 2x Internet bei 2 Provider. 3mbit und 1000mbit.

Andere Frage: Wenn denn die Leitungslegung z.B. in weiter Ferne liegt (z.B. Sommer 2021) und das Unternehmen gibt es dann nicht mehr (weil z.B. aufgehört), kommt man DANN aus dem Vertrag raus?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Einerseits hat der Provider Recht,

Womit?



Zitat (von Ichweissnichts):
Somit sind jetzt die 14 Tage Kündigungsfrist natürlich verstrichen.

Welche 14 Tage Kündigungsfrist?



Zitat (von Ichweissnichts):
Worst case: 2x Internet bei 2 Provider. 3mbit und 1000mbit.

Kann man doch absetzen, also nicht ganz so "worse" ...



Zitat (von Ichweissnichts):
das Unternehmen gibt es dann nicht mehr (weil z.B. aufgehört), kommt man DANN aus dem Vertrag raus?

Kein Unternehmen, kein Vertrag ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Auszug der Mail vom Provider:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Schade, dass Sie sich gegen einen Anschluss bei PROVIDER entscheiden.

Ihren Wunsch, Ihre Vertragsbindung direkt aufzuheben, können wir in diesem Fall nicht erfüllen.
Unsere Widerrufsfrist endet 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Eine Kündigung ist somit erst nach der Aktivierung und zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Da wird man den Vertrag wohl erfüllen müssen bzw. zahlen müssen.


Eine vage Aussicht besteht darin wenn der Anschluss in 2020 nicht geschaltet würde und man ihn zuvor auf Erfüllung in Verzug gesetzt hat.
Da müsste mal ein Fachmann drüber schauen, ob es da eine Möglichkeit gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach meiner Auffassung beginnt die Widerrufsfrist frühestens mit der Bereitstellung des Anschlusses. Dann wäre ein Widerruf noch möglich.

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung beginnt die Widerrufsfrist frühestens mit der Bereitstellung des Anschlusses. Dann wäre ein Widerruf noch möglich.


Das wäre meiner Meinung nach auch zutreffend, wenn der Kunde Verbraucher wäre. Isser aber nach eigener Angabe nicht:

Zitat (von Ichweissnichts):

Es handelt sich um ein Unternehmen.
Da braucht man natürlich Telefon und Internet.
Der Unternehmer hat jetzt bei einem anderen Provider Telefon und Internet angemeldet.


Eine Möglichkeit bestünde noch, wenn man einen Privatkundentarif als Privatperson gebucht hat und der Provider nichts von der gewerblichen Nutzung weiß. Dann könnte man mit dem Argument von hh noch den Widerruf erklären. Da man in dieser Situation den Provider auch vorher schon über seine Eigenschaft als Unternehmer getäuscht hat, kommt es darauf denke ich jetzt auch nicht mehr an.

-- Editiert von arnonym117 am 20.09.2020 13:14

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

was war denn ursprünglich bezüglich Leistungsbeginn vereinbart? Gar nichts konkretes?

Zitat:
Der Unternehmer hat jetzt bei einem anderen Provider Telefon und Internet angemeldet.
Warum hat man das gemacht? Insbesondere mit 2 Jahren Laufzeit?
Das könnte ein Fehler gewesen sein.

Zitat:
Kein Unternehmen, kein Vertrag ...
Seit wann kommt man aus Verträgen raus, indem man sein Gewerbe abmeldet?

Zitat:
Das wäre meiner Meinung nach auch zutreffend, wenn der Kunde Verbraucher wäre.
Selbst bei privaten Kunden könnte das schwierig sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Seit wann kommt man aus Verträgen raus, indem man sein Gewerbe abmeldet?

Wenn es den Provider nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, dann gibt es in dem Falle auch niemanden mehr der den Vertrag durchsetzen will / kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn es den Provider nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, dann gibt es in dem Falle auch niemanden mehr der den Vertrag durchsetzen will / kann.
Der Fragesteller meinte aber sicher nicht den Provider, sondern sein eigenes Unternehmen. :neck:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Fragesteller meinte aber sicher nicht den Provider, sondern sein eigenes Unternehmen.

Da könnte man dann mit § 313 BGB wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

ja, es geht natürlich darum, wenn das Unternehmen nicht mehr existiert.

Sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen gab es nur 2 Jahresverträge.

Nein, ein Termin oder ein etwaiger Leistungsbeginng gab/gibt es nicht.
Wie lange muss/kann man sich eigentlich vertrösten lassen?

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#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da könnte man dann mit § 313 BGB wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren.


Das geht aber eher nicht, wenn man diesen Wegfall selbst verschuldet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Der Internettarif/Anschluss wurde im Frühjahr 2020 beauftragt.
Somit sind jetzt die 14 Tage Kündigungsfrist natürlich verstrichen.
Der Internet - Anschluss ist noch nicht gelegt.
Einen genauen Termin gibt es nicht.
Nur ungefähr/vage Vermutung im 4.Quartal 2020.
Wer als Unternehmer einen solchen Provider beauftragt, schon bei Auftragserteilung eine nur vage Angabe oder Vermutung über Leistungsbereitstellung erhält---und dann nicht sofort innerhalb 14 Tagen kündigt---hat vermutlich auf das falsche Pferd gesetzt/etwas verschlafen.
Zitat (von Ichweissnichts):
Eine Kündigung ist somit erst nach der Aktivierung und zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Gibt es kein Sonderkündigungsrecht? Was steht denn dazu im Vertrag? Logisch, dass der E-mail-Schreiber seinen Kunden nicht mit der Nase drauf stösst.

Wer muss eigentlich den Anschluss bis ins Haus legen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Sonderkündigungsrecht. Keine Ahnung. Muss ich mir mal den Vertrag nochmal durchgehen.

Den Anschluss (da exclusiv) legt der Provider.

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