Internet Single Börsen Kosten in AGBs

15. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Natto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Internet Single Börsen Kosten in AGBs

Hallo,

ist es im Internet möglich versteckte Folgekosten in den AGBs zu beziffern?

So kann man sich bei einem solchen Anbieter für 1 Euro einen 2 Wochen Testaccount freischalten (Hinterlegung der Bankdaten (1. Dummheit)). Bei der Freischaltung natürlich KEINEN Hinweis, dass der Testaccount in einen vollen Acount übergeht, solange man den Testaccount nicht schriftlich kündigt (innerhalb der 2 Wochen).
Dies ist in den AGBs vermerkt, in denen außerdem die Folgekosten von 6x12 Euro (6 Monats Abo á 12 Euro) beziffert sind.

Leider habe ich mir die AGBs nicht noch einmal durchgelesen (2. Dummheit), da ich bereits seit weit vor der Einführung der Gebühren (es war vorher kostenlos) dort registriert bin und über eine Änderung der AGBs auch nicht informiert wurde. Aktueller Stand ist allerdings auf deren Homepage vermerkt.

1. Ist es rechtens einen Testzugang automatisch in einen vollen Zugang ändern zu lassen, ohne darauf explizit zu verweisen (außer in den AGBs).

2. Kommt bei Änderung auf den vollen Zugang ein neuer Vertrag zustande, den ich laut Fernabsatzgesetz innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen kann? Oder gilt das FAG nur für Waren?

3. Sieht jemand eine andere Möglichkeit dort wieder herauszukommen? 72 Euro sind zwar nicht die Welt, aber können doch auf andere Art besser genutzt werden.

Die Webseite der besagten Börse ist www.flirt-fever.de.

Danke fürs Lesen

mfg
Natto

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Natto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So, habe mir nochmal einen kompletten Account gemacht und alle genau durchgelesen. Scheint doch korrekt zu sein und ich war beim ersten Mal einfach nur zu schnell und unaufmerksam.

Aber eine Frage hab ich dann doch noch, die ich oben schon gestellt habe.
Kommt mit einer Verlängerung eines Testaccounts (2 Wochen gültig) auf ein Abonnement ein neuer Vertrag zustande, den ich laut FAG widerrufen kann (also quasi nochmal 2 Wochen Zeit)? Oder gilt das Widerraufrecht ab dem Zeitpunkt der Belehrung, dass der Testaccount in ein Abo über geht?

Rein technisch unterscheiden sich Testaccount und Abo leider nicht.

Danke für die Hilfe und Gruß
Natto

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

...ab Belehrung und Vertragsschluss. Wenn denn richtig belehrt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.689 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen