Internet-by-Call Provider CALLANDO zockt ab

16. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gabris
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet-by-Call Provider CALLANDO zockt ab

In meiner August- Telekomrechnung fand ich eine Leistung der Fa.

callando Telekom GmbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden

wo mir für die Nutzung des IbC- Services dieser Fa. im Zeitraum von nur einer Woche über 70 Euro in Rechnung gestellt wurden.

Ich bin ein Internet-by-Call- Nutzer ohne Vertrag, d.h. ich wähle mich immer über den günstigsten Zugang zum Internet ein und informiere mich "Up to Date" entweder über www.onlinekosten.de oder www.teltarif.de über die gerade günstigsten Zugängen.
Die Angebote dieser Firma sind für mich schon lange nicht mehr akzeptabel, deshalb bin ich über ihren Zugang schon seit mindestens ein Jahr nicht mehr ins Internet gegangen.
Und jetzt dieser Hammer!


Habe daraufhin bei der Hotline dort angerufen und verlangte nach einem Einzelverbindungsnachweis.
Telefonisch geht nicht, war die Antwort, so habe ich das Ganze auch per Fax abgeschickt.
Ein Tag später lag folgender Brief in meinem Briefkasten:
http://putfile.com/pic.php?pic=9/25205262990.jpg&s=x4 <- s. Kopie

Nun scheint es auch eine Menge anderer User erwischt zu haben, denn das Thema wird mittlerweile ausführlich behandelt, u.a hier:

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/18489
http://www.verbraucherschutz-forum.de/

Meine Frage:
Was kann / soll ich in dieser Situation machen um nicht bezahlen zu müssen?
Denn wie die Summe der Informationen darauf hindeutet handelt es sich hier um eine reine Abzocke.
Ich habe bisher die ominöse Rechnung nicht bezahlt. Es kam allerdings schon eine Mahnschreiben von der Fa. nexnet (ein Geldeintreiber im Auftrage versch. Telefongesellschaften) natürlich mit Mahnkosten und weiteren Hinweisen, falls nciht bezahlt wird.

Ist es rechtens wenn ich die Bezahlung schriftlich ablehne?
Ich kann diesen Gaunern nicht glauben. Wenn ich das Geld überweise werde ich es vielleicht nie wiedersehen.

Erbitte Rat. Danke.

-- Editiert von Gabris am 16.09.2005 10:53:16

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Da die Forderung lt. Eingeständnis der Gegenseite gegenstandslos bzw. unberechtigt ist, gibt es da für die auch nichts zu mahnen und nichts zu klagen.
Einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid sollte natürlich widersprochen werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen