Internetanbieter - außerordentliche Kündigung

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Alex40
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetanbieter - außerordentliche Kündigung

Hallo, ich hoffe, ich kann das Thema hier reinsetzen. Weiß jemand zu folgender Problematik etwas?

Privatperson hat seit Mai 2010 bei einem Internetanbieter einen DSL-Komplettanschluss mit Telefon- und Internetflat. Seither funktioniert aber der Anschluss nicht richtig, da wesentlich langsamer geworden als beim vorigen Anbieter, bei dem es funktioniert hat. Durchschnittlich kam in den letztzen Wochen bis heute nur noch eine Geschwindigkeit von 600-700 Downstream und 190 Upstream an, und öfters sogar nur um die 300 oder 280. Dann ist Surfen im internet nicht mehr möglich, und das Telefon funktioniert auch nicht mehr richtig. Nach etlichen Störungsmeldungen hat der Anbieter es gerade 1mal soweit in Ordnung gebracht, dass es zumindest 1150 Downstream erreicht hat, ansonsten nur unter 900, aber das hielt nie lange und sank dann inenrhalb der nächsten Tage erneut extrem runter. Es wurde dann an den Anbieter eine Kündigung geschrieben (außerordentliche Kündigung). Die Privatperson hat sich darauf gestützt, dass in diesem Fall bei so vielen Störungen über Wochen hinweg, ohne dass der Anbieter diese konstant beheben konnte, die Kündigung angenommen wird, und hat, um keinen Ausfall während eines Wechsels zu einem anderen Anbieter zu haben, sich um einen anderen Anbieter gekümmert und dort einen Vertrag abgeschlossen. Nun war aber das Pech, dass der alte Anbieter die Störung erneut behoben hat, und die Geschwindigkeit lag erneut bei 1150, somit wurde die außerordentliche Kündigung vom Anbieter nicht angenommen, sondern verneint. Nach etwa einer Woche jedoch sank alles wieder von einem Tag auf den anderen schrittweise runter auf unter 300 Downstream. Die Privatperson hat nun eine weitere außerordentliche Kündigung geschrieben, deren Antwort sie noch abwarten muss.
Parallel dazu der andere Vertrag beim neuen Anbieter, der die Kündigung des Vertrages (weil die sache mit dem alten Anbieter ja nicht sicher ist, ob die außerordentliche Kündigung diesmal angenommen wird) auch nicht annimmt, sondern meint, Telekom , von denen das letzte Stück Leitung vom Verteiler zur Wohnung hin von den Anbietern gemietet werden muss, hätte ihnen die Zustimmung für die Freischaltung erteilt, und dass es dann halt am Freischaltungstermin so ausschaut, wenn der alte Anbieter noch auf dem Netz sei, werde es vom neuen Anbieter überlagert, dann müssen beide Anbieter weiterhin bezahlt werden.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
wenn der alte Anbieter noch auf dem Netz sei


geht doch gar nicht - wer erzählt denn so einen Quatsch. Nicht sochen Blödsinn glauben und eine fristlose Kündigung kann man nicht "verneinen"


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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fru.Station
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier fehlte sicher der erste mahnende Brief. Da es bereits eine fristlose Kündigung gab und jetzt der Mangel zum x-ten Mal erneut auftritt, kann die erneute Kündigung "eigentlich" nicht mehr abgelehnt werden. Das der I-anbieter den Anschluß und Rufnr. blockieren wird ist allerdings auch klar.

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