Internetshop Beschreibung falsch?

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hast342
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetshop Beschreibung falsch?

hallo,

ich habe in einem internetshop meisel bestellt, eigentlich 15 stück, dachte ich. in der beschreibung stand VPE 5, d.h. verpackungseinheit 5 stück. in der auswahl konnte man die zahl (nicht *stück*zahl) eingeben, habe 3 ausgewählt. 3 x VPE 5 = 15, so dachte ich. Also bestellt und bezahlt (sofort), geliefert kamen dann 3 stück. lt. verkäufer war es ein irrtum, er habe die herstellerbeschreibung einfach kopiert. in der bestellbestätigung die als email kam, steht wiederum: stück 3.
kann ich auf ein nachlieferung der fehlenden 12 stück ohne aufpreis bestehen?

mfg

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hast342):
ich habe in einem internetshop meisel bestellt

Als Unternehmer?



Zitat (von hast342):
kann ich auf ein nachlieferung der fehlenden 12 stück ohne aufpreis bestehen?

Klar. Bestehen kann man ja bekanntlich auf fast alles. Das durchsetzen ist in der Regel das Problem.



Zitat (von hast342):
und bezahlt (sofort),

Wan und wie genau?



Zitat (von hast342):
in der bestellbestätigung die als email kam, steht wiederum: stück 3.

Wann kam die? Vor oder nach der Zahlung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hast342
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ich bin verbraucher (privat), bezahlt per paypal sofort nach bestellprozess, angekommen sind sie nach der bezahlung.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1) Der VK kann den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Ob das wirksam ist muss man von Fall zu Fall unterscheiden
2) Bei solch einem eklatanten Missverhältnis muss der K bekannt sein, dass es sich nur um einen Irrtum handeln kann. Würde der K auf eine Lieferung bestehen so wäre dies rechtsmissbräuchlich. Der K kann daher keinerlei Rechte aus dem offensichtlichen Irrtum bei der Angebotsbeschreibung ableiten.

Link zum Angebot?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
kann ich auf ein nachlieferung der fehlenden 12 stück ohne aufpreis bestehen?

Nein. Der Verkäufer muss die 3 Stück zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis plus Rückversandkosten erstatten - mehr nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
2) Bei solch einem eklatanten Missverhältnis muss der K bekannt sein, dass es sich nur um einen Irrtum handeln kann. Würde der K auf eine Lieferung bestehen so wäre dies rechtsmissbräuchlich. Der K kann daher keinerlei Rechte aus dem offensichtlichen Irrtum bei der Angebotsbeschreibung ableiten.


Wie kommst Du zu der Einschätzung?
Aus der bisherigen Beschreibung kann ich das nicht ableiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wie kommst Du zu der Einschätzung?
Weil dies das typische Schnäppchenjäger-haben-wollen verhalten ist. Wenn er einen normalen Preis für 15Stück gezahlt hätte, dann würde er die Teile einfach wieder zurückgeben und woanders bestellen wo man, für diesen Preis, wirklich 15 Stück bekommt. Hier möchte der Fragesteller aber Nachlieferung. Das fordert nur jemand der ein Schnäppchen wittert. Es ist eigentlich offensichtlich, dass er den Preis für 3 gezahlt hat, aber gerne 15 hätte.



-- Editiert von -Laie- am 01.02.2018 12:44

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hast342
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

@ -Laie-

mit Verlaub aber das ist ziemlicher Stuss den Sie da schreiben und eine Frecheit mir so etwas zu unterstellen.
Man darf sich wohl noch auf die Artikelbeschreibung eines Internetshopbetreibers verlassen können.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass der Kunde die Angaben als offensichtlich falsch erkennen muss und er diesen Fehler auszunutzen versucht, liegt regelmäßig Rechtsmissbrauch vor.
LG München, Az. 12 O 11274/13
OLG München, Az. 19 W 2631/02
OLG Nürnberg, Az. 14 U 622/09

Wie man an den Urteilen sieht, müsste man schon einigermaßen gut argumentieren, weshalb einem dieser Preis nicht verdächtig vorkam.



Ein Verbraucher der 15 Meißel benötigt?
Das benötigt man schon gute Argumentation vor Gericht.
Oder wäre das Argument der günstige Preis gewesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von hast342):
mit Verlaub aber das ist ziemlicher Stuss den Sie da schreiben und eine Frecheit mir so etwas zu unterstellen.
Mitz dieser Meinung kann ich gut leben.

Zitat (von hast342):
Man darf sich wohl noch auf die Artikelbeschreibung eines Internetshopbetreibers verlassen können.
Man sollte dabei aber nicht den normalen Menschenverstand nicht außer acht lassen. HvS hat diesbezügliche Urteile ja bereits angeführt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen