Ist dieser Verkäufer clever oder dumm?

16. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)
Ist dieser Verkäufer clever oder dumm?

Hallo!
Es geht um einen gewerblichen ebay-Anbieter und es tut mir fast weh, gegen ihn vorzugehen, weil er fast durchweg positive Bewertungen hat und mir redlich schien.

Ich habe von ihm 2 Artikel erworben:

1. Am 15.10.06 einen Druckminderer gebraucht, per Auktion. 35,50 Euro

2. Am 17.10.06 Alu-Hartlot neu, Sofortkauf. 15,-Euro

Lieferung in einer Sendung, mit Versandkosten 58,40 Euro.

Die Sendung kam am 24.10.06 bei mir an und wurde am gleichen Tag zurückgesandt, mit Begleitschreiben, Bitte um Rücknahme und Angabe meiner Bankverbindung. Zusätzlich eine Begründung: Dem Druckminderer fehlte die gültige Sicherheitsplakette, das Alu-Hartlot war nicht wie abgebildet originalverpackt, sondern es waren nur 5 lose, unidentifizierbare Alustäbe.

Der Paketdienst Hermes bestätigte Auslieferung 3 Tage später, am 27.10.06

Jetzt wird es mysteriös: Weil keine Rücküberweisung erfolgte, habe ich ihm am 20.11.06 geschrieben und zur Zahlung aufgefordert.

Da er hat nicht geantwortet hat, habe ich den Fall (beide Artikel) am 30.11.06 bei ebay als Unregelmäßigkeit gemeldet.

Darauf reagierte der Verkäufer promt. Es stellte sich nun heraus, daß Hermes das Paket überhaupt nicht bei der Lieferadresse angeliefert hatte, sondern kilometerweit entfernt im gleichen Ort, wo der Verkäufer noch einen Versandshop hat, und dort auch wiederum bei einem offenbar nicht autorisierten Nachbarn im Nebenhaus. (anzunehmen, aber nicht bewiesen sind "diverse Absprachen oder örtliche Gepflogenheiten" zwischen Hermes-Fahrer und dem Empfänger)

Erst duch meine Nachforschungen tauchte das Paket dann schließlich mit 5 Wochen Verspätung beim Verkäufer auf. Er hat das dann bestätigt.

Nun teilt der Verkäufer im Zuge dieser "Unregelmäßigkeits-Meldung" bei ebay dort als Antwort mit, daß er 1. jegliche Garantie und Rücknahme durch seine AGBs sowieso ausgeschlossen habe und 2. (auf meine Berufung auf mein Widerrufsrecht), daß die Frist für einen Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz nun nach 5 Wochen auch abgelaufen sei.

Weitere Einlassungen macht er nicht. Das Paket liegt bei ihm, auf meine Argumente, daß er keinerlei ordnungsgemäße AGBs bei seinen ebay-Verkäufen angibt und jeglichen Hinweis zum Widerrufsrecht vermissen läßt, reagiert er nicht mehr.

Unten seine sogenannten AGBs. Andere kann ich auf seinen Seiten (und auch auf denen seines ebay-Shops)nicht entdecken. Hinweise zum Widerrufsrecht fehlen gänzlich.

Frage:
1. Hat er recht? Ist die Frist zum Widerruf verstrichen?
2. Gilt mein Widerrufsrecht auf für den Druckregler, weil der "gebraucht" ist?
3.Soll ich ihm eine letzte Frist (per Einschreiben) setzen und dann einen Anwalt nehmen?

Und zuletzt mal so nebenbei gefragt: Schreit das nicht förmlich nach Abmahnung? Er verkauft nach wie vor ohne richtige AGBs und ohne Hinweis auf das Widerrufsrecht.

Vielen Dank für alle Hinweise und Ratschläge.

H.D.T.


*****
Von der Auktionsseite kopiert, die sogenannten AGBs des Verkäufers:

Allgemeiner und wichtiger Hinweis!

Alles Nachfolgende ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Auktion!!

Mit Ihrem Gebot erklären Sie sich mit nachfolgenden Punkten einverstanden:

Wir versenden nur VERSICHERT und das innerhalb von 3 Werktagen nach Geldeingang !!

Wenn Sie mehreres ersteigern packen wir soweit wie möglich alles bis 30 kg in ein Paket.

Garantie sowie Rückgaberecht sind ausgeschlossen. Sie ersteigern den Artikel wie im oben beschriebenen Zustand. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist immer *****.

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der VK ist höchst abmahngefährdet (auch die Festsetzung des Gerichtsstandes gegenüber Endverbrauchern ist unzulässig).

ad 1.

Zur Wahrung des Widerrufsrecht genügt die rechtzeitige Absendung, die man beweisen müßte. Ob der Transporteur das Teil erst mal 2 Jahre im Lager bunkert, ist irrelevant.

ad 2.

Eine Beschränkung des Widerrufsrechts auf Neuwaren gibt es nicht.

ad 3.

Würde ich tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo Mareike!
Einen Ablieferungsbeleg von Hermes habe ich, somit sind alle Vorasussetzungen erfüllt.

Danke für die ausführliche Antwort.

Gruß
H.D.T.

0x Hilfreiche Antwort

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