Ist eingeschräktes Rückgaberecht zulässig

9. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
zappelo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist eingeschräktes Rückgaberecht zulässig

Ein Mitbewerber im Onlinehandel hat unter dem Reiter "Wiederrufsrecht" folgende Textpassage eingebaut.

Alle bei ..... Onlineshop außer Artikel die ..... Onlineshop nicht mehr an Lieferanten zurück geben kann zB (Fußbodenbeläge ) erworbenen Artikel können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden.

Besteht nicht eine generelles Rückgaberecht außer bei

Zitat:
Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt sind...


verschafft sich hier mein Mitbewerber einen Vorteil.

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 09.07.2015 10:26

-- Thema wurde verschoben am 09.07.2015 10:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nein, ist nicht zulässig. Was der Händler mit der zurückgesendeten Ware macht, ist sein Problem.

Das könnte man abmahnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39688x hilfreich)

Ob der Händler die Sachen an den Lieferanten zurückgeben kann ist unerheblich.

Korrekt wäre wenn die Sachen z.B. nach Wunsch des Kunden speziell auf seine Anforderungen bearbeitet/Angepasst wurden (zugeschnittene Rollos, Teppichboden, ...) oder wenn sie nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern verbunden sind (z.B. Farbe, Abtöner, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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