Ist es legal Modchip Installationen / Softmods anzubieten?

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
eagwaegwerag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es legal Modchip Installationen / Softmods anzubieten?

Im speziellen geht es um den SX Core Modchip von Team Xecuter für die Nintendo Switch(neuere Modelle wo kein Softmod mehr geht). Bei älteren Modellen ist ein Softmod möglich. Mache ich mich Strafbar, oder muss mit gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen, wenn ich dies gewerblich anbiete? Es ist nach dem Umbau unteranderem möglich, Raubkopien zu benutzen. Aber es ist wie gesagt nur eine der vielfältigen Möglichkeiten die man hat.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von eagwaegwerag):
Mache ich mich Strafbar, oder muss mit gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen, wenn ich dies gewerblich anbiete?


Ohne die Strafbarkeit im Detail zu klären: Zivilrechtlich wird Nintendo mit Sicherheit dagegen vorgehen, wenn sie Wind davon bekommen. Das wird dich ganz schnell 5-6 stellige Summen kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich finde §95a UrhG sehr eindeutig.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html

Ich kann mich errinern, das vor Jahren sogar einfache technische Geräte, die für den (analogen) Videoschnitt verwendet wurde und die Signalqualität verbesserten, darunter gefallen sind, weil sie den damals verwendeten Makrovision Kopierschutz bei VHS rausgefiltert haben. Und die Geräte waren nie für diesen Zweck hergestellt worden - aber das sie es konnten reichte für viele Abmahnungen.

Hier ist die Sache noch wesentlich eindeutiger. Und bei Gewerblich wirds dann richtig unangenehm (Noch 4 mal singen...)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von eagwaegwerag):
Es ist nach dem Umbau unteranderem möglich, Raubkopien zu benutzen. Aber es ist wie gesagt nur eine der vielfältigen Möglichkeiten die man hat.

§ 108b UrhG
Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen


(1) Wer

1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt

a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht

und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von eagwaegwerag):
Es ist nach dem Umbau unteranderem möglich, Raubkopien zu benutzen.


Es dürfen keine technischen Maßnahmen umgangen werden, die eine Kontrolle der Nutzung von Werken bewirken durch
- eine Zugangskontrolle, oder
- durch einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung, oder
- durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.

Eine Zugangskontrolle enthalten die Original-Geräte anscheinend nicht.
Ein Verschlüsselungsmechanismus wird durch den Umbau vermutlich auch nicht umgangen.
Ein Kopierschutz-Mechanismus wird mit dem Umbau offenbar auch nicht umgangen.

Das Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz - ZKDSG erläutert in § 2 :

"Zugangskontrolldienste" sind technische Verfahren oder Vorrichtungen, die die erlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes ermöglichen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.095 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen