Jemand will in meine Accounts

17. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Jemand will in meine Accounts

Hallo
Ich schreibe, da ich nicht weiß was ich tun soll und da ich vermute, dass die Person die dahinter steckt, mich persönlich kennt. (Ex freund zb usw)

Vor einigen Tagen konnte ich keine Mails mehr versenden. Ich loggte mich dann auf gmx ein wo mir direkt angezeigt wurde dass unregelmäßigkeiten beim login festgestellt wurden (zu oft falsches kenntwort) und ich mein passwort ändern soll.

Habe ich getan.

Einige Tage später bekomme ich von Dropbox eine Email, dass ein neues Kennwort angefordert wurde. Ist eine echte Email, kein Fake.

Ich war es jedoch natürlich nicht.

Nun habe ich gesehen, dass ich auf Youtube/Google nicht mehr eingeloogged war und meldet mich wieder an.

Auch hier eine Meldung, dass was nicht stimmt. Sofort neues Passwort vergeben.
In den Emails bei google dann gesehen, dass eine Anmeldungswarnung kam (ende oktober bereits) für einen meiner facebook accounts
"mobile safari auf iphone"
da ich kein iphone besitze, kann ich das nicht gewesen sein.

Auch hier passwort direkt geändert.

Dh diese person kennt meine beiden email adressen und weiß also auch, dass ich zwei facebook accounts besitze.

das passwort des einen fb accounts, wo sich jmd einglogged hat, war relativ alt und daher schätze ich, dass esjmd war der mich genauer kennt oder eventuell mein passwort... (wobei ich das nie wem gegeben habe) vllt war ich ja dochnoch wo angemeldet (was dann aber zwei jahre so gewesen sein muss.)

ich weiß es nicht.

Jedenfalls fragte ich bei gmx an ob man mir auskunft geben kann, aus welcher richtung das kam.
Bekam eine freundliche Antwort, dass das (war mir ja klar) nur geht über den Weg einer Anzeige.

Nun die Frage.

Was genau kann oder soll ich tun? Ich möchte definitiv herausfinden wer das macht/war. Ich bin mir ziemlich sicher eigentlich, dass das jemand war und nicht an eine Proxy gedacht hat.

Ich hoffe mir kann jemand einen Richtungsweisenden Tipp geben bzw weiterhelfen..
Danke und LG

PS: noch mal genauer: ich habe noch NIE jemandem meine passwörter gegeben und bin mir zu 99% sicher auch mich immer und überall wieder ausgelogged zu haben.

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26 Antworten
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#1
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Die einfachste Lösung ist natürlich, bei alle öffentlichen Dienste wo du deine beiden E-Mail-Adresen verwendest, einfach das Passwort zu ändern. Das Passwort sollte natürlich in keinem Zusammenhang mit dem alten Passwort stehen.

Damit kannst du dann sicher sein, das deine Accounts geschützt sind.

Ansosnten kannst du auch bei Facebook dir selbst, ein mal in einer kurzen oder auch in einer ausführlichen Variante, deine Login Daten anzeigen lassen. Anhand der IP Adresse könnte man dann überprüfen, woher ungefähr der Login erfolgt ist.

Aur der folgenden Internetseite findet sich dazu eine Erklärung. Bei Google / YouTube kann man sich auch Online die letzten Kontoaktivitäten anzeigen lassen.

http://facebook-tricks.de/anleitung/293-facebook-login-history-anzeigen

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#2
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

die standorte bei facebook bringen nichts.

ich hab mein pw geändert und bekomme bestätigungsmail mit standort hamburg
ich wohne in nürnberg.

daher bringt mir der fb standort nicht viel.

die aktiven sitzungen hab ich alle geschlossen aber da war nix schlimmes dabei.

ich würd schon gern dagegen vorgehen. gibt es da möglichkeiten?

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#3
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Was du auch noch machen kannst, was zwar eine zusätzliche Sicherheit bietet aber auch jedes mal einen zusätzlichen Aufwand bedeutet, ist die von Google oder Facebook angebotene "Doppelte Anmeldung" zu verwenden.

Das heißt wenn du dich bei Google anmeldest, erhälst du jedes mal noch eine SMS mit einer Nummer die du dann zusätzlich eintippen musst. Bei Facebook ist es glaub ich jedes mal wenn es ein neuer Computer ist. Wie es aber ist wenn man das Handy mit der angegebenen Nummer verliert, weiß ich nicht.

Anbei mal die beiden Links dazu:

https://www.google.com/landing/2step/

https://www.facebook.com/help/148233965247823

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#4
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Das beantwortet meine Fragen nicht, Ich kenne mich damit aus.

ich suche rechtliche Hilfe und keine technische, denn mit der kenne ich mich aus und für sowas gibt es andre Foren.

Also kann ich rechtlich was tun? Frage an alle.

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#5
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist das Problem aktuell noch vorhanden, also es kommen immer noch E-Mails mit der Anforderung zur zurücksetzung des Passwortes?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Also kann ich rechtlich was tun? Frage an alle. Nichts. Es gibt zwar einen § zum "Ausspähen von Daten", aber der stellt nur die vollendete Tat unter Strafe, nicht den Versuch. By the way würde die Polizei auch im Falle der vollendeten Tat nicht viel unternehmen - das ist ja nun eher ein Bagatelldelikt.... http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

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#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Einige Tage später bekomme ich von Dropbox eine Email, dass ein neues Kennwort angefordert wurde. Ist eine echte Email, kein Fake.


Dir ist schon klar, daß das auch versehentlich von jemand ausgelöst werden kann, der einen ähnlichen Usernamen hat?

Abgesehen davon macht es für einen Hacker auch keinen Sinn, ein neues Passwort anzufordern, denn die Mail landet ja bei dir. Und das dann vom System automatisch vergebene Passwort ist dann in 99,9% der Fälle stärker als ein selbstgewähltes ("oM1&7iU" vs. "Mausi123").

Und letztlich ist das Verwenden des "neues Passwort anfordern"-Links auch nicht strafbar, da es gerade keinen Versuch darstellt, sich "als du" in das System einzuloggen.

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#8
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Es war jemand IN meinem facebook account und es wurde intensiv versuchtin gmx zu kommen.
Ich öchte wissen was ich rechtlich tun kann. und nicht wissen was jemand evnetuell versehentlich getan hat oder nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blue.miracle):
Es war jemand IN meinem facebook account und es wurde intensiv versuchtin gmx zu kommen.
Ich öchte wissen was ich rechtlich tun kann. und nicht wissen was jemand evnetuell versehentlich getan hat oder nicht...


Sie wissen oder vermuten das jemand in Ihrem Facebook Benutzerkonto war?

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#10
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe gesagt, dass jemand IN MEINEM ACCOUNT war.
Also heißt das, dass ich das weiß....

Wenn man den ersten Beitrag ließt, dann erfährt man das übrigens auch.

Ich möchte nun wissen, ob jemand weiß, was man rechtlich machen kann.

Ich suche keine technischen Hilfen oder spekulationen über andre dinge.
Wenn man dazu nichts weiß bitte einfach nicht antworten...
danke

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#11
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Rechtliche Möglichkeiten: Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten (§§ 202a , 303a StGB ), sobald Täter ermittelt: zivilrechtliche Schritte prüfen, sofern Ihnen ein Schaden entstanden ist.

Ich würde mich freuen wenn Sie hier weiter berichten was in der Sache passiert.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

DAS ist doch mal ne kurze hilfreiche antwort.
danke, dann werde ich das tun. gmx hat mir bereits zugesichert, dass bei strafanzeige sie der polizei daten mitteilen werden.
facebook müsste das ja auch tun hoffe ich. denn da weiß ich sicher dass jmd drin war.

ich werd auf jedenfall berichten wie es bei der polizei lief wenn ich diort war.
danke

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blue.miracle):

ich werd auf jedenfall berichten wie es bei der polizei lief wenn ich diort war.
danke


Ich denke die Polizei nimmt keine Strafanzeige auf. Entweder weil diese nicht den Schaden erkennen oder weil die Ermittlungen sowieso ins leere laufen, die Speicherdauer der IP liegt aktuell bei 7 Tagen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
facebook müsste das ja auch tun hoffe ich


Im Gegensatz zu GMX hat FB keinen Firmensitz in Deutschland. Die "könnten" also sagen "interessiert uns nicht".

Zitat:
Ich denke die Polizei nimmt keine Strafanzeige auf.


Dazu ist sie aber verpflichtet. Notfalls läßt man den Dienstvorgesetzten kommen, wenn die Aufnahme der Anzeige verweigert wird.

Zitat:
Entweder weil diese nicht den Schaden erkennen oder weil die Ermittlungen sowieso ins leere laufen


Beides steht der Polizei als Bewertung nicht zu, das entscheidet der Staatsanwalt.

Zitat:
die Speicherdauer der IP liegt aktuell bei 7 Tagen


Es könnte sich ja auch um eine statische IP handeln, oder der Betreiber hat weitere, auf den Täter bezogene Informationen (FB zum Beispiel, in welche anderen Accounts von der IP-Adresse ein Login erfolgte).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
[...]


Theorie und Praxis. Selbst wenn sich man bei der Polzei so lange beschwert, das eine Anzeige aufgenommen wird werden spätestens bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Bei welchem normalen Internetanbieter, erhält man noch eine statische IP Adresse. Vielmehr schreibt die Teilnehmerin, das der Zugang über ein iPhone mit Safari Browser erfolgte. Bei Vodafone z.B. wird die IP Adresse überhaupt gar nicht gespeichert.

Es auf dem Weg zu versuchen, herauszufinden wer noch die IP Adresse mit anderen Benutzerkonten verwendet hat, wäre eine Möglichkeit. Da dies aber selbst wiederum zu datenschutzrechlichten Problem führt, ist natürlich die Frage ob ein Richter dies überhaupt bewilligt.

Aber selbst wenn, ist die Speicherdauer in Deutschland noch begrenzt, laut der folgenden Webseite speichert GMX nur die IP Adresse des letzten Logins. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer

Und das sich Facebook, Google & Co. nicht für die deutschen Gesetze intressiert, merkt man doch spätestens wenn man sieht das der deutsche Bundesjustizminister sich wegen der öffentlichen Volksverhetzung bei Facebook beschwert und diese selbst dem nicht nachkommen. Ist natürlich auch die Frage, ob Facebook als US-Unternehmen überhaupt mit ausländischen Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten darf.

Nachdem etliche Cloud Benutzerkonten von öffentlichen persönlichkeiten von Hackern mutwillig und auf einem ganz anderen Niveau gekapert wurden, hat der EU Kommisar Herr Öttinger die schuld bei den Usern selbst gesehen. Das spricht doch schon Bände.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von luser2413):
Rechtliche Möglichkeiten: Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten (§§ 202a
, 303a StGB
), sobald Täter ermittelt: zivilrechtliche Schritte prüfen, sofern Ihnen ein Schaden entstanden ist.

Ich würde mich freuen wenn Sie hier weiter berichten was in der Sache passiert.


Greifen hier überhaupt §§ 202a , 303a StGB ?

Zitat (von muemmel):
Also kann ich rechtlich was tun? Frage an alle. Nichts. Es gibt zwar einen § zum "Ausspähen von Daten", aber der stellt nur die vollendete Tat unter Strafe, nicht den Versuch. By the way würde die Polizei auch im Falle der vollendeten Tat nicht viel unternehmen - das ist ja nun eher ein Bagatelldelikt.... http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html


[quote=§ 303a StGB ](1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Zitat (von https://de.wikipedia.org/wiki/Datenver%C3%A4nderung#Tathandlungen):
Löschen ist das unwiederbringliche Unkenntlichmachen von Daten, d.h. die Daten sind nicht wiederherstellbar. Von Unterdrücken spricht man, wenn dem Berechtigten der Zugriff auf seine Daten unmöglich gemacht wurde. Unbrauchbarmachen bedeutet, dass Daten nicht mehr bestimmungsgemäß gebraucht werden können. Ein Verändern von Daten liegt vor, wenn sich ihr Informationsgehalt ändert.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Der 303a war nur eine Vermutung, da der TE geschrieben hat, dass er weiss, dass jemand "in seinem Facebook" war - derjenige hat also vermutlich irgendetwas verändert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Je nach dem wer es war, will die person nur mitlesen oder bilder die manevtl in nachrichten sendet runterladen.
ändern wäre nicht immer die einzige logische schlussfolgerung
viel logischer finde ich es, dass man dannn was rausfinden will.

ps: anzeige wurde aufgenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blue.miracle):
Je nach dem wer es war, will die person nur mitlesen oder bilder die manevtl in nachrichten sendet runterladen.
ändern wäre nicht immer die einzige logische schlussfolgerung
viel logischer finde ich es, dass man dannn was rausfinden will.
ps: anzeige wurde aufgenommen.


Können Sie uns für zukünftige Forumsnutzer mit einem ähnlichen Problem bitte mitteilen, gemäß welcher Straftaten oder Paragraphen die Anzeige aufgenommen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

das weiß ich leider nicht unter was das aufgenommen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von luser2413):
Der 303a war nur eine Vermutung, da der TE geschrieben hat, dass er weiss, dass jemand "in seinem Facebook" war - derjenige hat also vermutlich irgendetwas verändert.


Läge eine Datenänderung in Facebook nicht nur dann vor, wenn Beiträge nachträglch bearbeitet werden (bei Nachrichten ist das technisch nicht möglich)? Wenn überhaupt sollte doch von § 303a StGB nur das löschen in Frage kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

also ich bin hin
es wurde gefragt
ich erwähnte 202

er besprach das un kam wieder
entweder 202 war der grund oder noch was andres.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ist natürlich auch die Frage, ob Facebook als US-Unternehmen überhaupt mit ausländischen Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten darf.


Dürfen schon, wollen manchmal.

Zitat:
Bei welchem normalen Internetanbieter, erhält man noch eine statische IP Adresse.


Warum aufgeben, bevor man angefangen hat? Sicher ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß der Betreffende z.B. einen Business-Tarif mit statischer IP hat, aber es könnte ja sein.

Zitat:
Greifen hier überhaupt §§ 202a , 303a StGB ?


§202a StGB sicherlich.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute, dass die Person die dahinter steckt, mich persönlich kennt. (Ex freund zb usw)

Moin blue.miracle,
du kannst wieder ruhig schlafen, glaube ich.
Es gibt eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass es gar keinen Stalker aus dem persönlichen Umfeld gibt, der Dich ärgern will.

Vor einiger Zeit sind mind. 18 Millionen deutsche E-Mail-Adressen samt Passwörtern in die Hände der digitalen Unterwelt geraten, wo die Dateien hin- und her verkauft werden.

Da viele Leute ein und dasselbe Passwort bei verschiedenen Diensten verwenden ist es für Kriminelle attraktiv mal diese erbeuteten Logins bei allen möglichen Diensten auszuprobieren und auch allen möglichen Schmuh damit zu machen,z.B. Malware und Spam verbreiten, neue Systemressourcen zu erbeuten usw. usw.
Wahrscheinlich kommen dann auch Bots/Bot-Netze zum Einsatz die sehr leicht von jedem durchschnittlichen Programmierern in Betrieb gesetzt oder für ein paar Dollars von anderen Ganoven gemietet werden können.
Daher auch mehrere vergebliche Einlogg-Versuche bis zur Sperrung des Accounts. Ein menschlicher Stalker wäre ziemlich blöd wenn er versuchen würde alles per Hand auszuprobieren. Dann würde er es später auch noch mal versuchen.

Hatten Dein Email-Konto und das Facebook-Konto wenigstens zeitweise das gleiche Passwort ?
Auch die Zeitpunkte der Versuche könnten Aufschluss geben. Wenn die auch mitten in der Nacht und nicht am mitteleuropäischen Abend stattgefunden haben spricht das für Wildfremde.
Wenn Du eine Meldung mit der IP-Nummer des menschlichen oder Bot-Eindringling dokumentiert bekommen hast. ("Jemand versucht sich von der IP Nr. A.B.C.D in ihren Accout einzuloggen") nimm doch mal diese IP und ermittle damit den ungefähren Standort mittels http://www.ip2location.com/ (Box oben rechts). Ein Standort im Ausland stützt die These sehr stark.
Eine IP von einem nationalen Betreiber, vor allem in der Nähe, wäre die andere Richtung. Ich glaube nicht, dass ein evt. Stalker der blöd genug fürs Ausprobieren ist auch auf die Idee kommt sich über ein entferntes System ins Netz einzuklinken. (sog. Proxy)
Ansonsten dürfen Firmen die IP-Nummern nur an Behörden mit gesetzlicher Grundlage herausgeben, z.B. eben Straftat-Verfolgung.
Bei deutlichen Hinweisen auf meine Vermutung , würde ich empfehlen davon abzusehen, die Behörden damit zu beschäftigen, weil es relativ aussichtslos ist.

U.a. das Hasso-Plattner-Institut hat sich eine oder mehrere solche Datei besorgt und bietet einen Service an, wo Bürger überprüfen können ob ihre E-Mail-Adressen auch betroffen sind.

Wenn eine eigene Email dabei ist muss man sich überlegen, sich nicht lieber eine neue Email_Adresse zu besorgen und alle Kontakte, mit denen man noch was zu tun haben will über den Umzug zu informieren. Die alten gekaperten Konten dürften auch frei für den Spam-Abschuss und zukünftige weitere Scan-Operationen herhalten.
Ein komplettes Neuaufsetzen des eigenen Systems ist auch zu zu erwägen, da man nicht weiss ob die Fremden nicht doch (zeitweise) ein Konto erbeuten konnten und dort Daten mit ihren eigenen kleinen Viechern angereichert haben. VIrenscanner sind nur begrenzt einsatzfähig.

Wichtig ist es halt auch bei jedem Dienst ein anderes deutlich verschiedenes Passwort zu verwenden.

Quellen guckst Du hier:
https://sec.hpi.de/
http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/482241/nach-dem-datenklau-e-mail-adressen-prufen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/online-check-vom-hasso-plattner-institut-schon-100-000-warnungen-a-980101.html

Wenn es doch jemand aus dem Umfeld sein sollte käme vlt.noch http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html Nachstellung ("Stalking-Paragraph") in Betracht. Ein Staatsanwalt ist dafür ausgebildet die passenden Paragraphen schon selber rauszusuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hatte bereits einen stalker inkl allem drum und dran.
und ich bin wie gesagt zu 99 % sicher dass es sich um einen ex bzw seinen bruder handelt. meine adressen stehenbtw nicht auf diesen listen. habe ich vor ewigkeiten geprüft....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
blue.miracle
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

ps. sich in accounts unbefugt loggen hat mit stalking vorerst nix am hut.

0x Hilfreiche Antwort

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