JobLeads / Betrug

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
JobLeads / Betrug

Ich habe kürzlich bei JobLeads eine Premium-Mitgliedschaft für 3 Monate abgeschlossen, diese allerdings nach bereits einem Tag wg. fehlendem Service - keine einzige Anzeige war noch aktuell und existent - wieder gekündigt. Zunächst kam keine Reaktion, dann nach mehreren Mails und einem Fax kam die Kündigungsbestätigung. Allerdings will JobLeads nicht den kompletten Betrag (89,70€ / 3 Mon.) erstatten, sondern zieht 9,90€ für eine angeblich nicht erstattungsfähige, einmalige Einrichtungsgebühr sowie 0,88€ für die eintätige Nutzung ab. Weder im Anmeldeprozess noch danach wurde auf diese Kosten hingewiesen, selbst in den AGBs ist nichts zu finden.

Was kann ich tun?

Auf meine weiteren Mails, dass ich den vollen Betrag erstattet haben will, wird weiterhin nicht reagiert. Ich beabsichtige den gesamten Betrag von meinem Kreditkartenprovider zurück zu fordern, muss dann aber wohl riskieren, dass JobLeads Mahnschreiben schickt, oder?

Das was man sonst über diese Firma liest, ist eher vernichtend (https://uk.trustpilot.com/review/jobleads.de, https://www.karriereakademie.de/karriereblog/jobleads-erfahrungen-testberichte).

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von InLege):
selbst in den AGBs ist nichts zu finden.


Doch:
"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hin sichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."

Man kann über die Höhe lange streiten oder die 10 Euro als Lehrgeld abschreiben und froh sein, dass mit dem vorzeitigem Beginn der Dienstleistung der Widerruf nicht ganz ausgeschlossen wurde.

-- Editiert von Tasti123 am 25.04.2018 13:06

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Hast Du dich als Verbraucher dort angemeldet?

https://www.jobleads.de/agb

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von InLege):
selbst in den AGBs ist nichts zu finden.


Doch:
"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hin sichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."

Man kann über die Höhe lange streiten oder die 10 Euro als Lehrgeld abschreiben und froh sein, dass mit dem vorzeitigem Beginn der Dienstleistung der Widerruf nicht ganz ausgeschlossen wurde.

-- Editiert von Tasti123 am 25.04.2018 13:06


Ich habe das aber explizit nicht verlangt. Zumal der Service schlichtweg nicht gegeben war, da keine einzige Anzeige gültig und aktuell war. Weshalb also dafür zahlen?

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#5
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zitat (von InLege):
Ich habe das aber explizit nicht verlangt. Zumal der Service schlichtweg nicht gegeben war, da keine einzige Anzeige gültig und aktuell war. Weshalb also dafür zahlen?


Doch, haben Sie mit der Nutzung des Angebots. Da spielt die Qualität der Leistung erstmal keine Rolle.
Ob Sie zahlen oder nicht ist natürlich Ihnen überlassen. Kann sein, dass da am Ende nichts passiert (außer bösen Briefen), kann aber auch sein dass der Betrag sich gewaltig erhöht und Sie am Ende zahlen müssen. Das ist aber Ihre Entscheidung.


Ich werde ja diese Erstattung abzüglich der erwähnten Beträge erhalten. Ich akzeptiere das nur leider nicht.

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#7
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zitat (von InLege):
Ich werde ja diese Erstattung abzüglich der erwähnten Beträge erhalten. Ich akzeptiere das nur leider nicht.


Ob Sie das akzeptieren oder nicht ist dann leider komplett Ihre Sache. Ich sehe auch gerade, dass Sie ja schon gezahlt haben. In diesem Fall liegt es bei Ihnen diverse Briefe an das Unternehmen zu schicken und ggf. einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken sowie den folgenden Vollstreckungsbescheid.
Wenn Ihnen das die 10 Euro wert ist, dann nur zu. Aber auch hier ist wieder die Sache, sollten Sie unterliegen müssen Sie die zusätzlichen Kosten selber tragen.

EDIT: Kleiner Hinweis, Sie sollten in Ihrem Schreiben dann weniger emotional sein. Gerade mit dem Vorwurf des Betrugs wäre ich vorsichtig, so etwas kann sich schnell zu einem Bommerang entwickeln.

-- Editiert von cabel am 25.04.2018 14:07


OK, danke für den Hinweis. Vielleicht sind es die 10e dann doch nicht wert. Wenn man allerdings die Bewertungen im Web fragt man sich wie ein solches Unternehmen so lange überleben kann.

Und wieso Bommerang mit dem Vorwurf des Betrugs?

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#9
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zitat (von InLege):
Und wieso Bommerang mit dem Vorwurf des Betrugs?

Sie beschuldigen dann Ihren Gegenüber als Betrüger. Dies kann u.U. als Beleidigung gewertet werden. Zunächst einmal macht sich das zivilrechtlich nicht so gut, wenn Sie ihre Forderung durchsetzen wollen und andererseits kann der Geschädigte u.U. dann eine Gegenanzeige wegen Beleidigung erlassen. Diese wird zwar (vermutlich) fallen gelassen, aber es ist nervlich halt eine ziemliche Belastung wenn dann entsprechende Post kommt.


OK, verstehe. Nun, ich habe in meinem heutigen Schreiben erwähnt, dass ein derartiges Geschäftsgebahren (siehe auch obige Links) auch als Betrug gewertet werden kann. Ich finde es äußerst verwerflich, wenn man für einen Service fast 90€ bezahlen soll und dann ist keine einzige Jobanzeige gültig. Und dann soll man auch noch für's Einloggen bezahlen und die Qualität ist grottenschlecht. Das ist für mich Betrug. Kann ja sein, dass Jobleads das ja so auffasst. So, wie ich diese Plattform bisher kennen gelernt habe, würde mich eine derartige Reaktion nicht wundern. Mich selbst regt ein Anwaltsschreiben nicht sonderlich auf. Ich würde den Fall dann eh publik machen. Ich habe meine Mitgliedschaft dort inzwischen gelöscht und will nix mehr mit denen zu tun haben. Wenn ich mein Geld habe (auch abzüglich der 10€) ist mir das eh egal. Gott sei Dank kommt die EU-DSGVO bald und dann werden es solche Firmen eh schwer haben.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von InLege):
Wenn man allerdings die Bewertungen im Web fragt man sich wie ein solches Unternehmen so lange überleben kann.
Weil die Leute genau das nicht tun, was Sie auch nicht getan haben: sich vorher informieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
InLege
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von InLege):
Wenn man allerdings die Bewertungen im Web fragt man sich wie ein solches Unternehmen so lange überleben kann.
Weil die Leute genau das nicht tun, was Sie auch nicht getan haben: sich vorher informieren.


Nun, da haben Sie recht. Hätte ich diese Bewertungen vorher gelesen, hätte ich sicherlich nichts gekauft. Habe aber soeben die Nachricht erhalten, dass man gewillt ist den kompletten Betrag zu erstatten.

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Oi, perfekt! Herzlichen Glückwunsch, das hat ja prima geklappt!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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