Kabelfernsehen-Vertrag online abgeschlossen - Widerruf?

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Superhardy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Kabelfernsehen-Vertrag online abgeschlossen - Widerruf?

Hi,

ich habe bei dem für Hessen zuständigen Kabelnetzbetreiber "iesy" online einen Kabelanschluss beauftragt. Dabei gab es keinen Hinweis auf die AGBs, welche ich zu akzeptieren habe noch eine Bestätigungsmail. Nach einer Woche bekam ich eine Rechnung.

Kann ich den Vertag innerhalb von 14 Tagen widerrufen ohne Geld zu bezahlen? Gilt bei solchen Dienstleistungen auch das Fernabsatzgesetz?

Danke.

Herzliche Grüße

Superhardy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ja.
Ausnahme: der VK hat bereits mit Zustimmung des K mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen.

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#2
 Von 
Superhardy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, danke zunächst für die Antwort. Das Problem besteht dann wohl darin nachzuweisen, dass ich noch kein Kabel-TV geschaut habe Es kam nämlich kein Programm durch die Leitung. Mein Anruf beim Kundendienst ergab, dass alles in Ordnung wäre und dass im Haus 'was nicht stimmen muss. Dem bin ich nachgegangen und habe festgestellt, dass der sogenannte Hausanschlussverstärker defekt ist. Die Firma "iesy" schreibt aber in ihren AGBs, dass ich mich um solche Dinge zu kümmern habe. So ein Ding kostet noch mal 70 Euro. Darum meine Anfrage.

Also, eine Dienstleistung ist bis zum Ende, nämlich zu meinem TV nicht erbracht worden. Dass dieses geschehen ist, liegt aber laut AGB an mir, wobei mir die AGB nicht explizit angezeigt wurden.

Kommentar erwünscht!

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#3
 Von 
§ is nicht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, genau das ist es, weswegen wir ne krasse schuldrechtsreform hatten. Verbraucherschutz! § 355 BGB , 14 Tage...mach schnell

-----------------
"Paragraphenreiter haben müssen wenigstens nicht den Stall putzen!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zunächst mal ist es natürlich schadlos, erst einmal pro forma den Widerruf innert der Frist zu erklären.
Ob dieser dann berechtigt ist, kann man dann immer noch klären.

Im o.a. Fall sieht es zumindest danach aus, als könnte man lange darüber streiten, wer nun welche Leistung aus welchem Grund nicht erbringen oder nutzen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Christian Michel
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mich bei iesy mal ein bisschen umgesehen, und musste folgendes Feststellen:

Iesy ist ein Netzebene 3 Betreiber der das Kabel bis in den Keller liefert. Für alles weiter eist der Hausbesitzer/Vermieter/Verwalter zuständig.

Davon unabhängig kann ein Online geschlossener Vertrag ohne Probleme innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden.

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