Käufer schickt falschen Artikel zurück

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487074-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer schickt falschen Artikel zurück

Hallo,
ich (als Firma) habe folgendes Problem:
Habe jemand einen Dämpfer für ein Fahrrad verkauft (Baujahr 2018). Er hat sich sofort danach gemeldet, dass er den Dämpfer zurück schicken möchte. Ich habe das bejaht, allerdings hat er einen anderen Dämpfer zurück geschickt (optisch identisch, jedoch Vorjahresmodell). Hab ihm das natürlich sofort mitgeteilt. Er meinte: Nein, dass ist sicher der den er bekommen hat. Schließlich hatte ich Beweise dass es nicht der war. Hab ihm dann auf seinen Wunsch hin den Dämpfer wieder zurück geschickt. Darauf kam dann ein paar Tage später der richtige Dämpfer zurück. Er hat dann sofort einen Fall bei Paypal geöffnet, dass er sein Geld nicht von mir zurück bekommt.Der Fall wurde von Paypal abgewiesen. Einen Tag später habe ich per Mail ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, mit der Forderung innerhalb von einer 9 Tagen das Geld zurück zu überweisen.
Was würdet ihr machen? Bzw. würdet ihr überhaupt was machen?
Dank schonmal
Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Den Widerruf normal bearbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb487074-78):
Bzw. würdet ihr überhaupt was machen?


Du hast jetzt das zunächst gelieferte Teil zurückerhalten.

Da liegt es wohl nahe, die Rückzahlungsforderung zu erfüllen.

Merkwürdige Frage.
Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

prinzipiell haben die Vorschreiber recht, jedoch noch ein paar Worte mehr dazu!

Zitat:
Er hat dann sofort einen Fall bei Paypal geöffnet, dass er sein Geld nicht von mir zurück bekommt.Der Fall wurde von Paypal abgewiesen.
2 Fragen dazu.
1) Wieviele Tage sind denn vergangen nachdem du den korrekten Dämpfer bekommen hast? (Diese Antwort ist auch noch für etwas anderes wichtig).
2) Wieso denkst du denn, dass wenn PP irgendwas entscheidet, dass dies auch nur den Hauch der gesetzlichkeit hat? PP Entscheidungen decken sich meisst nicht mit der Gesetzeslage und können sich auch nicht über diese hinwegsetzen, sprich PP Entscheidungen sind meisst noch irrelevanter als ein in Chna umfallender Sack Reis!

Zitat:
Einen Tag später habe ich per Mail ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, mit der Forderung innerhalb von einer 9 Tagen das Geld zurück zu überweisen.
Wieder ein paar Fragen!
1) War das auch sicher eine Mail von einem Anwalt???
2) Hat der Anwalt Geld von dir für dieses Schreiben gefordert?
3) Wenn du hier auf die 2 mit Ja antworten kannst, dann ist die andere Frage 1 sehr wichtig...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb487074-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vllt sollte ich mich ein bisschen genauer ausdrücken ;-) mir ist klar, dass ich ihm das Geld für den richtigen Dämpfer zurück geben muss. Was er gemacht hat: Er hat bei einem zweiten Onlneshop, wo es die Vorjahresmodelle für 50% gab auch einem bestellt und hat mir dann diesen vorsätzlich geschickt und gedacht ich merke das nicht. Um das geht es mir eigentlich....
zu den Fragen:
1. bisher 6 Tage
2. denke ich nicht! Hab ich nur vollständigkeitshalber erwähnt
Zu dem Anwalt:
1. ja. Hab ihm gegoogelt, es gibt ihn. Hat auch sofort nachdem er das Schreiben per Mail geschickt hat angerufen.
2. nein. Nur dass wenn ich nicht rechtzeitig das Geld bezahle, für mich kosten entstehen die den Wert des Dämpfers für 700€ übersteigen können

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Du hast 2 Baustellen, die Du nicht miteinander vermischen solltest.

1. Die Rückabwicklung.
Das solltest Du jetzt sauber abschließen, in dem Du dem Käufer den Kaufpreis erstattest.

2. Der von Dir in Spiel gebrachte Betrugsversuch.
Hier wird es ganz gefährlich für dich, denn beweisen kannst Du das hier ->

Zitat (von fb487074-78):
hat mir dann diesen vorsätzlich geschickt
nämlich nicht.
Wenn der Käufer sagt, ich hab versehentlich den Falschen zurückgesandt, stehst Du ziemlich dumm da, zumal Du ja selbst sagst, dass die Dämpfer optisch identisch sind.

Von daher lass es, Du verbrennst Dir daran nur die Finger, auch wenn ich es durchaus verstehen kann, dass einem das möglicherweise Offensichtliche gegen den Strich geht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Stimme dem Vorschreiber zu.

Dein Verdacht auf ein betrügerisches Handeln rechtfertigt keine Zurückhaltung des Kaufpreises.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.927 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen