Kann eine Homepage verhindert werden, wenn dort nachweislich Falschinformationen verbreitet werden?

15. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)
Kann eine Homepage verhindert werden, wenn dort nachweislich Falschinformationen verbreitet werden?

Hallo,

kann man eine Homepage geschlossen werden, wenn dort nachweislich mit voller Absicht Falschinformationen zu Corona verbreitet werden?

Und wenn ja, wem kann das gemeldet werden? Ist das evtl sogar bei der Wettbewerbszentrale möglich?

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Verhindert wohl nicht, denn du hast sie bereits gelesen und sogar kräftig recherchiert, ob der Betreiber Blödsinn verbreiten darf...

Zitat (von Kamur):
kann man eine Homepage geschlossen werden,
Man ja, du nicht. Es dürfte für dich ein zäher langer Kampf werden. Es geht hier nicht zu wie in China, wo mal einfach das *Internet geschlossen* wird...osä.

Ich meine: Gerade zu Pandemie-Zeiten gibt es viele Wahrheiten, die dem einen als Blödsinn erscheinen, dem anderen als endlich mal die richtige Aussage. Sogar nicht blödsinnig klingende Falschinformationen sind erlaubt.

Waren diese Antworten für dich nicht hilfreich?
https://www.123recht.de/Forum-__f593262.html

Wäre es so einfach, in Falsch / Richtig zu trennen, hätten Leser es einfach und zwar in allen Lebenslagen. :wink:
Zuständige oder beauftragte Kontrolleure noch viel einfacher.
Bleibt nur: Wer entscheidet, was richtig oder falsch ist ?

p.s.
Orwells 1984 und das dort (zuständige) Wahrheitsministerium sicher nicht.
Die Wettbewerbszentrale auch nicht.
Die Bundesnetzagentur auch nicht
Und ein womöglich *falsches Impressum* bringt mE max. ´ne müde Abmahnung. Dann setzt der *** seinen Wilhelm eben rein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Kamur):
kann man eine Homepage geschlossen werden, wenn dort nachweislich mit voller Absicht Falschinformationen zu Corona verbreitet werden?

Klar.



Zitat (von Kamur):
Und wenn ja, wem kann das gemeldet werden?

Kommt ganz darauf an. was konkret dort für Inhalte verbreitet werden.
Von "nirgendwo" über "Hoster" bis zu "Staatsschutz" komm da alles in Frage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Wenn die Seite Werbebanner schaltet liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Dann müsste doch theoretisch ein Verbraucherverband / Wettbewerbszentrale oder Wettbewerber kostenpflichtig abmahnen können, oder ?

Entzieht dem Projekt dann wenigstens Geld.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Kamur):
kann man eine Homepage geschlossen werden, wenn dort nachweislich mit voller Absicht Falschinformationen zu Corona verbreitet werden?

Nein.
Auch "Falschinformationen zu Corona" sind durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
Wenn die Seite Werbebanner schaltet liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Dann müsste doch theoretisch ein Verbraucherverband / Wettbewerbszentrale oder Wettbewerber kostenpflichtig abmahnen können, oder ?

Nein. Dafür fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Noch darf jeder in Sachen Covid-19 alles glauben was er möchte, und alles sagen, was er glaubt.

Zu behaupten, eine Covid-19-Erkrankung sei harmlos ist auch kein Wettbewerbsverstoß, weil es überhaupt nichts mit Wettbewerb im Sinne des Wettbewerbsrechts zu tun hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein.

Das ist schlicht falsch.
So kann der Hoster z.B. den Vertrag kündigen.



Zitat (von eh1960):
Auch "Falschinformationen zu Corona" sind durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt.

Man sollte sich mal mit dem Thema "Grundrecht der Meinungsfreiheit" beschäftigen, dann würde man recht schnell feststellen, das niemand verpflichtet ist, seine Plattform für jede Meinung zur Verfügung zu stellen - im Gegenteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte sich mal mit dem Thema "Grundrecht der Meinungsfreiheit" beschäftigen, dann würde man recht schnell feststellen, das niemand verpflichtet ist, seine Plattform für jede Meinung zur Verfügung zu stellen - im Gegenteil.


Was aber nun keine große Rolle spielt, da der Verfasser der Webseite diese ja nun offensichtlich diese nutzt um die Falschinformationen zu verbreiten. Ansonsten würde ja nicht die Abschaltung gefordert werden.

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