Kaufbetrug mit meiner Handynummer

13. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2020 17:11:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufbetrug mit meiner Handynummer

Hallo, ich habe heute die Nachricht bekommen, dass ich beschuldigt werde, einen Kaufbetrug getätigt zu haben (eBay Kleinanzeigen, Warenwert 150,00 EUR, Zahlung per PayPal). Ich habe den Betrug nicht durchgeführt! Der Name + die Mailadresse des PayPal Kontos sind mir auch unbekannt. Einziges Problem: die Handynummer, die im PayPal Konto hinterlegt war, ist meine Rufnummer. Diese ist super einfach (im Format 0176 - ABABABAB) und wird daher oft missbraucht (ich erhalte oft Anrufe, Nachfragen oder Nachrichten auf die Nummer, die ich nicht veranlasst habe). Dazu habe ich die Nummer erst vor ein paar Jahren online (auch über eBay Kleinanzeigen) gekauft und auf meinen Vertrag portiert (dies kann ich nicht mehr nachweisen) ... Habe ich in diesem Fall etwas zu befürchten - oder kann ich beruhigt alles leugnen und habe keine Konsequenzen zu befürchten? Vielen Dank

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von bln86):
Hallo, ich habe heute die Nachricht bekommen,

Von wem, in welcher Form?



Zitat (von bln86):
Habe ich in diesem Fall etwas zu befürchten

Straf- und zivilgerichtliche Verfahren sind da durchaus möglich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.09.2020 17:11:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bln86):
Hallo, ich habe heute die Nachricht bekommen,

Von wem, in welcher Form?

Zitat (von bln86):
Habe ich in diesem Fall etwas zu befürchten

Straf- und zivilgerichtliche Verfahren sind da durchaus möglich ...


Die Nachricht kam per Post vom LKA.

Mit was ist da (ganz grob) zu rechnen? Ich stehe da überhaupt nicht im Thema. Bin nicht vorbestraft, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und 1 Kind. Sollte ich verurteilt werden - was gibt es ca. dafür? Und: Wäre es eine Möglichkeit, den Betrug einfach zuzugeben - um schnell und stressfrei das Thema zu beenden? Nicht falsch verstehen: ich habe den Betrug nicht gemacht - aber bin extrem harmoniebedürftig und dadurch auch bereit, für eine schnelle und problemlose Lösung gerne die 150Eur + x zu zahlen.

-- Editiert von bln86 am 13.09.2020 08:30

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wäre es eine Möglichkeit, den Betrug einfach zuzugeben - um schnell und stressfrei das Thema zu beenden?

Warum was zugeben, was man nicht getan hat? Vor Gericht wäre das dann auch eine Falschaussage.
Klingt ja einleuchtend mit der Nummer und das Geld kam ja auch nie bei dir an.

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#4
 Von 
guest-12314.09.2020 17:11:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe! Und wie wäre da so der theoretische Verlauf und das eventuelle Strafmaß, wenn die dann doch anderer Meinung sind?

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#5
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

warum Strafmaß? Du hast den Kauf nicht getätigt (Punkt!)
Ruf das LKA an und sag den das. Schließlich ist es nicht dein Bankkonto, auf das das Geld ging. Die können ja die IP checken.

Und: warum Betrug zugeben, wenn du keinen begangen hast? Glaub mir: Dann hast du mehr Stress, als du es dir hast je träumen lassen!

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)


Zitat (von bln86):
dass ich beschuldigt werde,
Hast du mit der Post einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten? Oder was schreibt dir das LKA?

Zitat (von bln86):
Wäre es eine Möglichkeit, den Betrug einfach zuzugeben - um schnell und stressfrei das Thema zu beenden?
Schnell und stressfrei geht das nicht. Das LKA ermittelt.

Wenn diese Mobil-Nr. oft missbraucht wird, sollte man sich ganz unabhängig von der aktuellen Anzeige Gedanken um eine andere Rufnummer machen. Und sich zeitnah eine andere beschaffen.

Zum Nachlesen:
https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/anzeige-wegen-betrug-was-jetzt-zu-tun-ist.html
unter Einleitung des Ermittlungsverfahrens
https://www.helpster.de/neue-handynummer-beantragen-so-gehen-sie-vor_89552
--------------------------------------------------
Zitat (von Frabato):
Ruf das LKA an
Nun ja, immerhin kam Post vom LKA. Ob ein Anruf die richtige Reaktion ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von bln86):
Und: Wäre es eine Möglichkeit, den Betrug einfach zuzugeben - um schnell und stressfrei das Thema zu beenden?

Falls man Einträge in den entsprechenden Datenbanken mag und künftig für alles weiteren Betrügereinen verantwortlich gemacht werden will ...



Wurde entsprechend Anzeige wegen Missbrauch gemacht bei den vorherigen Fällen?



Zitat (von Frabato):
Ruf das LKA an

Das wird die nicht die Bohne interessieren was da irgendjemand am Telefon sagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Bin ich der Einzige dem auffällt, dass das offensichtlich Scam ist???

Das LKA meldet sich wegen 1500€ - und gegen Zahlung von 150€ ist die Sache erledigt - das ist ja noch lächerlicher als die Prinzessin aus Nigeria :grins:

Hat das LKA zufällig auch eine Iban, die nicht mit DE.... beginnt?

-- Editiert von Wurstsemmel am 13.09.2020 21:55

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#9
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Bin ich der Einzige dem auffällt, dass das offensichtlich Scam ist???


Ja

Zitat (von Wurstsemmel):
Das LKA meldet sich wegen 1500€ - und gegen Zahlung von 150€ ist die Sache erledigt -


Wo auch immer du das zwischen den Zeilen lesen willst...

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Das LKA meldet sich wegen 1500€ - und gegen Zahlung von 150€ ist die Sache erledigt - das ist ja noch lächerlicher als die Prinzessin aus Nigeria
Wo hast Du das denn gelesen?

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#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Wurstsemmel):
Das LKA meldet sich wegen 1500€ - und gegen Zahlung von 150€ ist die Sache erledigt - das ist ja noch lächerlicher als die Prinzessin aus Nigeria
Wo hast Du das denn gelesen?


Stand hier:

Zitat (von bln86):
Nicht falsch verstehen: ich habe den Betrug nicht gemacht - aber bin extrem harmoniebedürftig und dadurch auch bereit, für eine schnelle und problemlose Lösung gerne die 150Eur + x zu zahlen.


Wobei nicht klar ist, wo die 150 Euro herkommen.

Aus meiner Sicht: Meine Handynummer kann jeder überall angeben. Deswegen würde ich noch lange keinen Betrug zugeben den ich nicht gemacht habe.

@ bln86

Wenn du wirklich nix damit zu tun hast, würde ich auch genau das mitteilen. Ich kann mir nicht vorstellen, das es zu einer Verurteilung kommt nur weil einer deine Telefonnummer irgendwo hingeschrieben hat. Vor allem wenn sie so einfach aufgebaut ist, wie du schreibst.

Blöd wird es erst dann, wenn Nachrichten oder Telefonate mit dieser Nummer nachgewiesen werden könnten. In diesem Fall empfehle ich einen Anwalt.

Nebenbei: wenn die Portierung noch keine 10 Jahre her ist, sollte dein Provider noch Unterlagen darüber haben. Die werden in der Regel archiviert. Das kann zwar ne kleine Bearbeitungsgebühr kosten, aber dürfte besser laufen aus eine Verurteilung für eine Sache die man nicht getan hat.

Und denke auch mal an die Zukunft: Wenn morgen eine weitere Anzeige über 1500 Euro Warenwert ins Haus flattert, mit dem gleichen Account wie der aktuelle Fall, was machst du dann? Dann hast du den ersten Betrug schon zugegeben, wer glaubt dir dann beim zweiten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Wobei nicht klar ist, wo die 150 Euro herkommen.
Die sind der Warenwert.
Zitat (von bln86):
eBay Kleinanzeigen, Warenwert 150,00 EUR, Zahlung per PayPal


Das LKA hat dem TE eine Nachricht geschickt. Das LKA schickt vermutlich keine WA-oder SMS- Nachrichten.

Es wird iaR eine Stellungnahme ermöglicht. Es wird dazu eine Frist gesetzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Vielleicht kann der TE mal das Schreiben anonymisiert posten...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Vielleicht kann der TE mal das Schreiben anonymisiert posten...

Daran hat er wohl ofensichtlich kein Interesse mehr ... das mit dem "Missbrauch" scheint wohl nur ein Test gewesen zu sein wie weit man damit durchkäme: https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=578531




-- Editiert von Harry van Sell am 14.09.2020 20:39

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Na phantastisch. Und ich wundere mich schon, warum sich das LKA mit derlei Peanuts befasst... vermutlich geht's da nicht nur um 150€ :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Und ich wundere mich schon, warum sich das LKA mit derlei Peanuts befasst...

Wenns tatsächlich das LKA war, dann sind da noch ein paar Nullen hinten dran ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
das mit dem "Missbrauch" scheint wohl nur ein Test gewesen zu sein wie weit man damit durchkäme


Detektiv Harry hat wieder zugeschlagen. :-)

Ich wunderte mich auch schon, wie jemand allen Ernstes fragen kann, ob er einen "nicht begangenen" Betrug zugeben soll, um Ärger zu "vermeiden"... :D

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